Definitivsteuer

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Als Definitivsteuer wird eine Steuer bezeichnet, die definitiv bezahlt werden muss und bei keiner anderen Steuer wieder angerechnet werden darf.

Ein gutes Beispiel ist die Körperschaftsteuer, die bis 2001 bei der Einkommensteuer der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft angerechnet werden durfte und in diesem Sinn nur eine Vorauszahlung an das Finanzamt darstellte.

Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens darf die Körperschaftsteuer nun nicht mehr auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Belastung der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer ist dadurch definitiv. Dafür wurde die Körperschaftsteuer von 30 % auf 25 % und 2008 auf 15 % gesenkt. Überdies fließen die Einkünfte aus Kapitalvermögen nur zu 60 % (bis 2008: zur Hälfte) in das zu versteuernde Einkommen der Gesellschafter ein, deshalb als Teileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) bezeichnet.

Diese Regelung wurde von der 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer abgelöst.