Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk

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Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) ist nach eigener Darstellung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 9/2274, Punkt 7) im Jahre 1982 gegründet worden. Zunächst wurde eine Geschäftsordnung benutzt, welche später durch eine Satzung ersetzt wurde.

Der Arbeitskreis vertritt satzungsgemäß die Interessen von CB-Funkern gegenüber den zuständigen Verwaltungen und Behörden. Darüber hinaus verwaltet der Verein eine Datenbank mit Rufzeichen aus der Reihe DAA200 bis DRZ999, die den CB-Funkern vom damaligen Bundesministerium für Post und Telekommunikation für Datenfunkanwendungen im CB-Funk zur Verfügung gestellt wurden.

Die Mitglieder im DAKfCBNF sind keine Einzelpersonen, sondern Mitgliedsvereinigungen, die zu den jeweiligen Tagungen ihre Delegierten schicken, welche jeweils einen Regierungsbezirk vertreten.

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