Diktat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Oktober 2016 um 20:08 Uhr durch 2a02:810d:980:c4:bc47:1d7:80a1:e326 (Diskussion) (→‎Formen: Wertende Aussage gelöscht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Diktat (von lateinisch dictare ‚diktieren‘, ‚bestimmen‘, Intensiv zu dicere ‚sagen‘, ‚sprechen‘) ist ein festgelegter und in der Regel unveränderlicher Text, der eine Anordnung oder einen Befehl darstellt.

Formen

  • In der Schule versteht man unter Diktat einen Text, der zur Überprüfung der Orthographiekenntnisse vorgelesen wird, also eine Nachschrift von etwas Gesprochenem.
    In Frankreich und Deutschland sind in zurückliegenden Jahren öffentliche Diktatwettbewerbe entstanden (Dicos dOr, „Der große Diktatwettbewerb“), die sich nicht nur an Schüler wenden.[1][2]
  • Im Büro versteht man unter Diktat einen Text, aber ebenso den Prozess zu dessen Erstellung, indem ein Diktierender entweder direkt oder vermittelt durch einen Tonträger einer Sekretärin/einem Sekretär einen Text vorträgt, den diese/dieser dann zu Papier bringt.
  • Politisches Diktat: Ein solches kommt vor, wenn einer politischen oder militärischen Partei infolge einer Niederlage in einem Konflikt, durch die Siegermächte die Bedingungen diktiert werden, wenn sie nicht mehr über die notwendigen Mittel verfügt, dagegen wirkungsvoll entgegenzutreten. Dann besteht zur Annahme der Bedingungen ein Zwang. Historische Beispiele eines solchen Diktats sind:
  • In der Diplomatik bedeutet es die endgültige Fassung eines Urkundentextes, die meist besondere Kanzleimitarbeiter oder Hofangehörige vor der Mundierung formulieren.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ursula Langmann: Zum Diktat, bitte. In: Focus Magazin, Nr. 50 vom 9. Dezember 1996.
  2. Matthias Trautsch: Auch Hamburg schreibt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Januar 2015.