Militär
Als Streitkräfte oder Militär (von lat. militaris „den Kriegsdienst betreffend“, von lat. miles „Soldat“ und von lt. militia „Militärdienst“) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die aufgestellt werden, um die äußere Sicherheit und zum Teil auch die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Der Begriff Militär (frz. militaire, Maskulinum: der Militär; Plural: die Militärs) wird auch als Synonym für eine Zahl von Angehörigen der Streitkräfte (Soldaten) verwendet.
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[Bearbeiten] Bedeutung des Militärs
Zweck des Militärs ist typischerweise die Gewährleistung der äußeren Sicherheit, also der Verteidigung des Landes, oder Bündnisses vor Gefahren von Außen. Dem Gegenüber steht die Gewährleistung der inneren Sicherheit, bei der die Gesellschaft vor Gefahren, die sich im Land selber entwickeln, geschützt werden muss.
Als Aufgaben sind beispielsweise in der Bundeswehr festgelegt:
- Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
- Unterstützung von Bündnispartnern,
- Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
- Rettung und Evakuierung,
- Partnerschaft und Kooperation,
- Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).
Das Instrument, das den Streitkräften zu diesem Zweck zur Verfügung steht und nach dem (nach den Genfer Konventionen) grundsätzlich Kombattanten von Zivilisten unterschieden werden ist traditionell die Waffengewalt. Insbesondere Spannungen zwischen Staaten können kriegerische Auseinandersetzungen hervorrufen, allerdings werden zunehmend auch andere Gefahren, wie Terrorismus für Kampfeinsätze ursächlich, wodurch die Streitkräfte heutzutage mehr und mehr mit der sogenannten unkonventionellen Kriegsführung konfrontiert werden. Außerdem beschränkt sich die Aufgabe des Militärs auch nicht mehr ausschließlich auf bewaffnete Konflikte, sondern es rücken ebenfalls Techniken der Informationsgewinnung, internationale Friedensmissionen, oder andere Arten der militärischen Auseinandersetzung, zum Beispiel der sogenannte "Cyberwar" in den Vordergrund. Näheres siehe: Militärgeschichte.
In der Öffentlichkeit hat das Militär vor allem in der Vergangenheit eine wichtige Komponente für das Nationalverständnis ausgemacht. Während die heutige westliche Gesellschaft dem Militär eher kritisch gegenübersteht, war es oftmals (z.B. zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs) ein wichtiger Faktor des Patriotismus (näheres siehe: Militarismus). Vor allem in militärisch geprägten Ländern, wie China spielen die Streitkräfte eine entscheidende Rolle, um Macht zu demonstrieren. Die Streitkräfte sind von Natur aus ein wichtiges Standbein der Politik, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik. Eine Ausuferung der Macht des Militärs kann von der Unterdrückung eines Volkes bis hin zu Putschs und Militärregierungen führen.
Neben der Verteidigung hat das Militär aber auch weitreichendere Aufgabengebiete, wie die Friedenssicherung (z.B. bei Internationalen Blauhelmeinsätzen), Katastrophenhilfe (so auch Hurrican Katrina), Durchsetzung der politischen Interessen eines Landes/Bündnisses (wie die oft kritisierten "Öl-Kriege") und zeremonielle Zwecke (u.a. Staatsempfänge).
Es gilt immer zu bedenken, dass die Unterhaltung eines Militärs sehr kostenaufwändig ist und einen großen Teil der Staatsausgaben ausmacht. Aus diesem Grund gibt es vermehrt Staaten ohne Militär und Militärbündnisse, wie der NATO, die die Aufgaben auf mehrere Mitglieder verteilen und ein gegenseitiges Schutz-Verhältnis gewährleisten. Die aktuell quantitativ größte Streitkraft der Welt hat China mit ca. 2,3 Mio Soldaten, gefolgt von den Vereinten Staaten, die mit 574,9 Mrd US$ den höchsten Militär-Etat der Welt haben (siehe: Liste der Streitkräfte der Welt).
Und auch die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt.
[Bearbeiten] Unterscheidungsmöglichkeiten
[Bearbeiten] Teilstreitkräfte
Zwar ist jede Streitkraft unterschiedlich, allerdings kann in der heutigen Zeit allgemein nach Teilstreitkräften unterschieden werden. Dies sind zumeist Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe). Manche Staaten ergänzen ihre Streitkräfte durch weitere Teilstreitkräfte, wie einer Küstenwache.
[Bearbeiten] Streitkräfte/Polizei
In demokratisch organisierten Gesellschaften wird die Rolle des Militärs von der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) abgegrenzt. Außerdem bestehen Schutzmechanismen, um das Militär zu kontrollieren. Dies zeigt sich in der Eigenschaft einer sogenannten Parlamentsarmee. Dagegen sind in vielen repressiven Staaten diese beiden Funktionen vermischt und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben. Ausdruck für diesen Dualismus ist die Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsressort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizressort unterstehen.
[Bearbeiten] Paramilitär
Sogenannte paramilitärische Organisationen (offiziell nicht-militärische Einheiten, die aber dennoch ähnliche Aufgaben haben), die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten offiziell nicht als Streitkraft und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt.
[Bearbeiten] Eigenschaften
Streitkräfte zeichnen sich in der Regel (und nach internationalen Standards) durch folgende Eigenschaften aus:
- Sie stehen unter einem einheitlichen Kommando, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
- Die Angehörigen unterscheiden sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung,
- Die Soldaten unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
- Sie sind bewaffnet (ein Soldat muss seine Waffe offen führen).
- Hierarchie
Militärische Organisationen zeichnen sich außerdem durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation haben im Allgemeinen weitgehende Einschränkungen ihrer Freiheiten und Grundrechte hinzunehmen. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden Letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüber hinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten.
- Militärrecht
Das Militär hat in den meisten Staaten und auch nach internationalen Übereinkommen einen gesonderten Status. Soldaten (nach den Genfer Konventionen sogenannte Kombattanten) nehmen einen Sonderstatus ein, indem sie in vielen Staaten einer speziell eingerichteten Militärjustiz unterliegen (Militärgerichtsbarkeit). Die sogenannte Innere Führung wird geprägt von Rangordnung und Gehorsam, allerdings haben Soldaten in Deutschland die Möglichkeit sich außerhalb des normalen Dienstweges an den Wehrbeauftragten zu wenden, der die Behandlung der "Staatsbürger in Uniform" nach gültigem Recht überwacht.
[Bearbeiten] Streitkräfte auf dem Gebiet des heutigen Deutschland (Auswahl)
- Reichsarmee oder Reichsarmatur: das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches, das anders als in fränkischer Zeit neben dem Vasallenheer erstmals ein Söldnerheer umfasste. Es diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen.
- Preußische Armee: eines der stehenden Heere seit dem 17. Jahrhundert bis zum Jahr 1871, dem Gründungsjahr des zweiten Kaiserreiches.
- Bundesheer (Deutscher Bund): Koalitionskräfte der deutschen Bundesstaaten von 1822 bis 1866
- Die Streitkräfte des Deutschen Kaiserreichs – das Militär in den Jahren von 1871, dem Zeitpunkt der Reichsgründung, bis 1918, dem Ende des Ersten Weltkrieges (siehe die Bestandteile Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich), Kaiserliche Marine, Landwehr).
- Reichswehr: die deutschen Streitkräfte von 1919 bis 1935, während der Weimarer Republik und der ersten beiden Jahre des „Dritten Reichs“.
- Wehrmacht: 1935 aus der Reichswehr hervorgegangene Streitkräfte während der Zeit des Nationalsozialismus bis zum Jahr 1945.
- Alliierte Streitkräfte zwischen 1945 und 1994.
- Bundeswehr: die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland seit 1955.
- Kasernierte Volkspolizei: von 1952 bis 1956 die Streitkräfte der DDR.
- Nationale Volksarmee: von 1956 bis 1990 die Streitkräfte der DDR.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Listen
- Militärformen
- Frauen im Militär
- Kriegsgefangene
- Militärgerichtsbarkeit, Haager Landkriegsordnung, Genfer Konventionen
- Militärischer Befehl
- Militärwissenschaft, Militärsoziologie, Soziologie des Krieges
- Militarismus
- Portal:Militär
[Bearbeiten] Literatur
- Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte, 4 Bde., [Berlin 1900–1920], Neuaufl.: Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016886-3.
- Autorenkollektiv: Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, 2 Bde. (Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der Deutschen Demokratischen Republik) , Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1985, ISBN 3-327-00239-8.