Diskussion:Östliche Altstadt (Rostock)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Nicolai P. in Abschnitt Bis zur Grubenstraße oder zum Rathaus?
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Bildbeschreibung fehlt bei [[Bild:Stadtmitte.svg|thumb]][Quelltext bearbeiten]

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Bis zur Grubenstraße oder zum Rathaus?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Die heutige Östliche Altstadt ist nicht identisch mit der historischen Rostocker Altstadt, sondern dass sie bis zum Rathaus gehe. Ja, teilweise wird das so gesagt, ich kenne aber auch die Sichtweise, dass die östliche Altstadt wie die historische Altstadt nur bis zur Grubenstraße geht. Da "Östliche Altstadt" kein offizieller Stadtbereich ist, gibt es natürlich auch nur wenige offizielle Definitionen. Eine habe ich aber gefunden und zwar die Verordnung der Hansestadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Östliche Altstadt“ (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 11 vom 1. Juni 2011). Demnach umfasst der Denkmalbereich tatsächlich nichts jenseits der Grubenstraße: § 1 Räumlicher Geltungsbereich: Der Denkmalbereich im Sinne des § 2 Abs. 3 DSchG M-V umfasst das Gebiet der östlichen Altstadt und wird im Norden begrenzt durch die Stadtmauer und die südliche Bebauung der Straße Am Strande, im Osten durch die untere Böschungslinie der Stadtmauer einschließlich der historischen Struktur von Küterbruch und Oberhalb des Gerberbruchs bis zur Straße Am Bagehl; im Süden reicht er bis zur Ernst-Barlach-Straße und im Westen bis zur Grubenstraße. Hier ist noch die Karte dazu. Übrigens habe ich mich selbst, als ich einige Jahre in der Kleinen Wasserstraße gewohnt habe, auch nicht in der östlichen Altstadt gesehen. --Nicolai P. (Diskussion) 16:07, 16. Feb. 2023 (CET)Beantworten