Diskussion:Übergangsgeld

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Das Übergangsgeld ist an sich eine Leistung der Rehabilitation und Teilhabe nach SGB IX und daher nicht spezifisch der Arbeitsagentur zuzuordnen. So kann es u. a. auch von den Trägern der Rentenversicherung erbracht werden (vgl. § 20 f. SGB VI). In dieser Darstellung erweckt der Artikel den irreführenden Eindruck, das Übergangsgeld sei eine reine SGB III - Leistung. -- Der Flo 77.176.224.83 14:21, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Danke für den wichtigen Hinweis (wusste ich bisher noch nicht)! Habe den Artikel entsprechend komplett überarbeitet.--Matysik 17:07, 22. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Übergangsgeld nach § 47 Beamtenversorgungsgesetz - Beihilfe[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage "es wird keine Beihilfe gezahlt" ist nach meiner Recherche nicht richtig. Nach der Beihilfeverordnung sind auch frühere Beamte solange sie Übergangsgeld erhalten behilfeberechtigt!
Quellen:

--Wito 10:28, 02. Oct. 2014 (CET)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:45, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten