Diskussion:Übersetzungsbeschränkung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von MaligneRange in Abschnitt Übersetzungsbeschränkungen U19 ab 2023 noch gültig?
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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Die Übersetzungbeschränkungen im Radsport werden soweit es den Juniorenbereich selbstverständlich nicht durch den BDR festgelegt, sondern durch die Union Cycliste Internationale. Insoweit geben die Regeln nur wieder, was die UCI festlegt. Im Triathlon dürfte das ähnlich sein.--Rik VII. my2cts   13:18, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Übersetzungsbeschränkungen U19 ab 2023 noch gültig?[Quelltext bearbeiten]

Die aktuellen BDR-Wettkampfbestimungen sowie die BDR-Jugend führen die Beschränkung noch, und auch in der Änderungshistorie wird nichts erwähnt. Auf Rad-Net wird die Abschaffung erwähnt, allerdings ohne Quellenangabe.

Der Edit mit der Ergänzung "seit 2023 abgeschafft" wurde leider "anonym" und ohne Quellenangabe durchgeführt, ich werde ihn deswegen rückgängig machen und die BDR-Jugend als weitere Quellenangabe hinzufügen.

Sollte ich hier falsch liegen bitte ich um Korrektur mit entsprechendem Beleg. --MaligneRange (Diskussion) 16:43, 10. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Wurde mit den Regelungen ab 04/2023 wohl nachgeholt, Beleg habe ich aktualisiert.
Kann archiviert werden. --MaligneRange (Diskussion) 12:53, 13. Apr. 2023 (CEST)Beantworten