Diskussion:Übung (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Gnom in Abschnitt "Übung" in der Rechtswissenschaft
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"Übung" in der Rechtswissenschaft[Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Version bezieht sich in der Klärung des Begriffs in der Rechtswissenschaft nur auf einen mit diesem zusammenhängenden Aspekt (nämlich 'wozu' die "Übung" Vorraussetzung sein kann: Gewohnheitsrecht). Daher hatte ich diesen Punkt (sicherlich weiterhin verbesserungswürdig) abgeändert in:
"in der Rechtswissenschaft: Ausübung von gesellschaftlichen Konventionen, die Rechtscharakter haben – eine der Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht; (dauerhafte) Anwendung von (bestimmtem) Recht"
Ist aber wieder rückgängig gemacht worden. M.E. ist die (aktuelle) "Klärung" des Begriffs zu kurz bzw. fehlgeraten. (Man könnte es vergleichen mit z.B. «"Traube": ist Voraussetzung für das Entstehen von Wein» ;-)) --80.187.111.159 19:13, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Magst du deinem Vorschlag eine Quelle hinzufügen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:25, 13. Okt. 2013 (CEST)Beantworten