Diskussion:1. Rundfunk-Urteil

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Holger1974 in Abschnitt Verständnis
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Titel[Quelltext bearbeiten]

Ist die Entscheidung tatsächlich am ehesten unter dem Begriff Deutschland-Fernsehen-GmbH bekannt? Ich fände als Titel Erstes Rundfunkurteil (oder Erste Rundfunkentscheidung oder Erstes Fernsehurteil) passender. --kh80 •?!• 21:50, 18. Mär 2005 (CET)

Also in meinen Vorlesungsunterlagen stand das unter diesem Namen - aber du kannst für die anderen Namen ja Redirects anlegen. Mwka 15:27, 21. Mär 2005 (CET)
Lange Jahre war es das Fernsehurteil. Einfach und nur so. --Haigst-Mann (Diskussion) 13:12, 10. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Kompetenznorm für Rundfunkgesetzgebung[Quelltext bearbeiten]

Die grds Gesetzgebungskompetenz der Länder ist in Art. 70 GG festgelegt. Diese Regelung ist daher spezieller als Art. 30 GG, welche die Ausübung der Staatsgewalt grds den Länder zuweist und geht somit vor. Ich habe dies deshalb im Artikel geändert.

Verständnis[Quelltext bearbeiten]

Habe ich das so richtig verstanden? Die von Adenauer geplante FFG bzw. Deutschland-Fernsehen GmbH scheiterte nicht aufgrund der geplanten Rechtsform, sondern daran, dass die BRD den Sender betreiben wollte, da Rundfunk Ländersache ist --H.A. (Diskussion) 18:10, 7. Nov. 2015 (CET)Beantworten