Diskussion:Aktion 3

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Mir wird die Relevanz des Artikels nicht ganz klar. Um die Versteigerungen selbst geht es darin kaum. Die Hälfte befaßt sich mit Dreßen, der Rest würde gerade mal zu einem Absatz im Artikel Arisierung reichen. Wie und in welchem Umfang „Aktion 3“ tatsächlich historische Wirkung zeitigte, umgesetzt wurde, etc., wird so gut wie gar nicht thematisiert. --Asthma 18:43, 9. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Knappe Angaben bei Christiane Kuller (im Katalog zur Berliner Ausstellung Raub und Restitution, ISBN 978-3-8353-0362-4, S. 64) deuten darauf hin, dass unter dem Tarnbegriff Aktion 3 die Tätigkeit von Finanzbehörden gefasst wurde; dabei ging es (diesen Angabe zufolge) in erster Linie um die Enteignung, Verwaltung und Verwertung jüdischen Eigentums ab 1941 bei der Deportation von Juden aus Deutschland.
Der Begriff scheint zurückzugehen auf eine Anweisung des Reichsministers der Finanzen, Minister von Krosigk (Schnellbrief an die Oberfinanzpräsidenten / Berlin, 4. November 1941, Wilhelmsplatz 1/2. ,,Betr. Abschiebung von Juden") Darin ist verfügt: "Das Vermögen der abzuschiebenden Juden wird zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Es verbleiben den Juden 100.- RM und 50 kg Gepäck je Person [...] Die Gegenstände, die nicht für Zwecke der Reichsfinanzverwaltung gebraucht werden, sind in geeigneter Weise zu veräußern.[...] Als Deckwort für die Abschiebung der Juden ist in Ferngesprächen die Bezeichnung ,Aktion 3‘ zu verwenden."
Ich habe das Thema auf meiner to-do-Liste. --Holgerjan 17:14, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Großartig, da mich der Artikel in seinem jetzigen Zustand schon länger nervt und ich nun Grund für berechtigte Hoffnung auf solide Verbesserungen habe. Gruß, --Asthma und Co. 04:15, 15. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Auch noch eine URV... [1] Baustein eingefügt --Holgerjan 22:08, 2. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]


Neufassung[Quelltext bearbeiten]

Literatur-Auswahl[Quelltext bearbeiten]

gesichtet, aber nicht als "weiterführende Literatur und vom Feinsten" in den Abschnitt Literatur aufgenommen habe ich:

  • Wolfgang Dreßen: Betrifft: ‚Aktion 3’ – Deutsche verwerten jüdische Nachbarn. Berlin 1998, ISBN 3-351-02487-8 (vielfach zitiert und wichtiger Anstoß für die Auseinandersetzung mt dieser Thematik - kommentierte Dokumente, jedoch eher zufällige Zusammenstellung - Kommentierung stark wertend, wird wiss. Ansprüchen kaum gerecht)
  • Alfons Kenkmann / Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden. Münster 1999, ISBN 3-00-004973-8
  • Wolfgang Mönnighoff: Enteignung der Juden - Wunder der Wirtschaft, Erbe der Deutschen. Hamburg 2001, ISBN 3-203-80075-6 (stark wertend) --Holgerjan 13:36, 9. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Vermögensverfall/Vermögensentzug[Quelltext bearbeiten]

Vielfach wird in der Literatur unterschiedlich dargestellt, ob bei nach Erlass der 11. VO bei Deportatonen nach Theresienstadt noch eine förmliche Verfügung zum Vermögensentzug ausgestellt wurde. So behauptet Claus Füllberg-Stolberg (in: Katharina Stengel (Hrsg.): Vor der Vernichtung... Frankfurt/M 2007, ISBN 3-593-38371-2) auf S. 44 wohl zu Unrecht: "Mit der 11. VO war das bis dahin ab Hernst 1940 praktizierte individuelle Enteignungsverfahren obsolet geworden." Dazu habe ich später andere Aussagen und Quellen gefunden:

Zielgebiete von Deportationszügen wie das Generalgouvernement, das Reichskommissariat Ostland und das Reichskommissariat Ukraine sollten durch Anordnung vom 3. Dezember 1941 als „Ausland im Sinne der Elften Verordnung“ gleichgestellt werden. Auschwitz und Litzmannstadt (Łódź) waren damit einbezogen[1]. Nach diesem Datum war der zuvor übliche aufwändige förmliche Verwaltungsakt nur noch bei staatenlosen Juden[2] und für Deportationen in das Ghetto Theresienstadt erforderlich, das im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren lag[3].

In diesem Zusammenhang ist diese Quelle aufschlussreich: „Maria-Theresienstadt im Protektorat Böhmen und Mähren [...] ist gemäß Erlass RdF. vom 25. September 1942 als Reichsgebiet anzusehen...“ Quelle (Abruf am 17. März 2009)
Offenbar wurde aber bereits vorher entsprechend so verfahren: Eine Verfügung vom 23. Juli 1942 (Datum!) ist im Internet zu finden: Faksimile - Die betreffenden Person ist offenbar keine staatenlose Jüdin Daten und wurde nach Theresienstadt verschleppt.

Nachtrag: Am 15. Mai 1942 bestätigte das RSHA das Verfahren für die Deportationen nach Theresienstadt, so dass das Vermögen nicht der "Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz" als verfallen galt, sondern weiterhin eine Verfügung erforderlich war[4].
  1. Hans-Dieter Schmid: Finanztod..., Darmstadt 2000, ISBN 3-89678-188-X, S. 150f
  2. Susanne Meinl / Bettina Hindemith: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Frankfurt/M 2004, ISBN 3-593-37612-1, S. 137
  3. Christiane Kuller: ‚Erster Grundsatz: Horten für die Reichsfinanzverwaltung.’ Die Verwertung des Eigentums der deportierten Nürnberger Juden. In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): Die Deportation der Juden aus Deutschland. Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6, S. 166
  4. Wolf Gruner: Von der Kollektivausweisung zur Deportation. In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): Die Deportation der Juden aus Deutschland, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6, S. 56
--Holgerjan 14:12, 20. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Überprüfen[Quelltext bearbeiten]

Bei Aly (Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Frankfurt/M 2005, ISBN 3-10-000420-5, S. 140) wird dargestellt, dass die Deportationen in den Städten begannen, die hauptsächlich vom Bombenkrieg betroffenen waren. Aly nimmt Bezug auf ein Schreiben vom 4. November 1941 [sic!] des Oberfinanzpräsident von Köln, in dem die "Aussiedlung" von Juden "zwecks Freimachung von Wohnungen für Fliegergeschädigte" begründet wird. (S. 140 mit Anm. 378 auf: Walther Rummel, Jochen Rath: "Dem Reich verfallen - den Berechtigten zurückerstattet". Enteignung und Rückerstattung jüdischen Vermögens im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz 1938 - 1953. Koblenz 2001, S. 356)
Das angegebene Datum lässt sich kaum in Einklang bringen mit dem Schnellbrief aus Berlin, das das gleiche Datum trägt.

--Holgerjan 15:58, 18. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe zwei Einfügungen einer IP gestrichen:

  • Wolfgang Dreßen: Betrifft: „Aktion 3“ – Deutsche verwerten jüdische Nachbarn. Aufbau Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-351-02487-8 --- Ich habe das Buch verwendet und auch zur Referenzierung benutzt - es gehört jedoch imo nicht "zum Feinsten" und ausschließlich zu A.3 und wurde von mir deshalb dort nicht extra aufgeführt. s. auch oben unter 1.1 Literaturauswahl
  • Gabriele Goettle: Billigende Inkaufnahme - Wie Deutsche ihre jüdischen Mitbürger verwerteten. TAZ 25.11.2020, S. 15 f. - Der nicht verlinkte Zeitungsartikel dürfte allenfalls unter Weblinks gehören - ich prüfe dies.
[2] nicht geeignet --Holgerjan 18:23, 29. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]