Diskussion:Altstadt (Kirkel)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Update in Abschnitt Halsgericht ?
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Nachbarorte[Quelltext bearbeiten]

Der Lappentascherhof ist Ortsteil von Erbach und grenzt als solches an Altstadt. Wenn man nur Hauptorte als Nachbarorte eintragen will muß Niederbexbach als Stadtteil von Bexbach auch durch Bexbach ersetzt werden. Man kann ja jetzt noch darum streiten ob man den Hauptort Erbach oder den Ortsteil einträgt aber Fakt ist nun mal, daß der Lappentascher Hof Nachbarort von Altstadt ist.--Tara2 17:23, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

"Frankreich liegt zwischen Spanien, England, Belgien, Deutschland und dem Saarland." In diesem Satz ist eindeutig "Saarland" zuviel, denn es gehört zu "Deutschland", das ja schon genannt ist. Genauso ist es mit Lappentascherhof und Homburg. Es geht in dem Satz auch nicht um die Aufzählung der Angrenzenden Orte oder Ortsteile, sondern um die Beschreibung der geographischen Lage. Altstadt liegt nämlich geometrisch tatsächlich in dem Mittelpunkt zwischen Homburg, Niederbexbach und Limbach. Als ich den Artikel geschrieben habe, hatte ich genau diese im Sinn. Zudem gilt dies auch für die verkehrstechnische Anbindung. Die kleine Strasse zwischen Altstadt und Lappentascherhof ist schon lange gesperrt, nur ein paar unentwegte McD-Burgerholer hatten sie vor Jahren noch verbotenerweise benutzt, bis unter der Eisenbahnbrücke eine nettes Bodenhinderniss eingebaut wurde, so dass nun wirklich nur noch Trecker durchkommen. Das zusätzliche Einfügen des Homburger Mini-Ortsteils "Lappentascherhof" stört daher in der Aufzählung weitaus mehr als es nutzt. Bitte lass es einfach weg. --Allée dann, Saanix  17:49, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Wikipedia:Dritte Meinung: Habe gerade mal auf der Karte nachgesehen und halte zwischen Homburg, Niederbexbach und Limbach für eine angemessene Beschreibung, während Lappentascherhof eher irrelevant scheint. --Siehe-auch-Löscher 18:54, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Noch 'ne WP:DM: Die Beschreibung "liegt zwischen x, y, und z" ist doch nicht das gleiche wie die Aufzählung der Nachbargemeinden. Wäre der Satz wie letzteres zu verstehen, dürften keine Gemeindeteile aufgezählt werden, aber dann müssten auch alle Orte aufgeführt werden, die ein kleines Stückchen gemeinsame Grenze zu Altstadt haben. Ich verstehe den Satz dagegen als Lagebeschreibung, und da könnte man ebensogut noch Kleinottweiler aufführen. Der Satz ist m.E. aber auch so wie er jetzt ist nicht zu beanstanden. --Snevern 19:17, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten


Im Bezug Lappentascher Hof will ich dann mal nicht weiter "Bohren", obwohl ich ja wie geschrieben Lap Hof eher im Sinne von Erbach gemeint habe. Aber wenn ich der Argumentation folge müsste ich schreiben zwischen Homburg, Bexbach und Limbach! Und "Straßentechnisch" müsste es dann heißen: Zwischen Homburg, Kleinottweiler, Niederbexbach und Limbach, da ja eine dirkte Landstaße von Altstadt nach Kleinottweiler führt, die im Ort von der Straße nach Niederbexbach abgabelt!--Tara2 19:29, 23. Dez. 2009 (CET)--Beantworten

Eben! Ich sehe wie das Ganze wie Snevern. Deshalb fand ich den Eintrag richtig--Tara2 19:40, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Halsgericht ?[Quelltext bearbeiten]

Daraus entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte unter anderem das Halsgericht“ steht im Abschnitt Geschichte. Was ist mit „Halsgericht“ in diesem Artikel gemeint? Ist das eine (historische) Ortsbezeichnung für die im gleichen Absatz beschriebene Hochgerichtsstätte? Aufgrund der in den beiden Sätzen zuvor beschriebenen „regelmäßig stattfindenden Versammlung von 100 waffenfähigen Männern“ und der Verlinkung auf Halsgericht (= Weiterleitung auf Blutgerichtsbarkeit) entsteht der falsche Eindruck, die mittelalterliche Hochgerichte seien aus den Hundertschaften entstanden. Das stimmt weder allgemein noch speziell für Altstadt. Im Artikel steht ja, dass es eine Hochgerichtsstätte der Grafen von Homburg gewesen ist. --Update (Diskussion) 18:37, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich wollte übrigens vorhin gerade die vier Sätze von „Dass...“ bis „...Halsgericht“ löschen, habe aber davon abgesehen, da mir die zitierte Literatur nicht vorliegt. --Pp.paul.4 (Diskussion) 18:43, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Zumindest auf dieser privaten Seite ist von einem "Sitz des Hochgerichts" in Altstadt die Rede. Die heute noch existierende Flurbezeichnung "Galgenberg" besagt nicht zwingend, dass dort auch das Hochgericht war. Im Gegenteil, die Hinrichtungsstätten waren regelmäßig nicht in unmittelbarer Nähe zur Gerichtsstätte. Nebenbei: der Historiker Frey erwähnt in seiner "geographisch-historisch-statistischen Beschreibung" unter Altstadt nichts von einem Hochgericht Link. Die vier Sätze von „Dass...“ bis „...Halsgericht“ sollten tatsächlich aus dem Artikel herausgenommen werden. --Update (Diskussion) 19:43, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten