Diskussion:Amtschef

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Ministerialverwaltung[Quelltext bearbeiten]

„Bei Ministerien, die mit zwei oder mehr Staatssekretären oder vglb. besetzt sind, ist der Amtschef der ranghöchste unter ihnen.“ Bei allen Bundesministerien gibt es seit langem mehr als einen beamteten Staatssekretär. Die Bezeichnung Amtschef ist beim Bund nicht gebräuchlich. --Malabon (Diskussion) 22:58, 29. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Im Bundesministerium der Justiz oder Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es jeweils nur einen StS. Aber ich stimme dir zu. Die "Funktionsbezeichnung" Amtschef ist in Bundesministerien und den meisten Landesministerien eher nicht gebräuchlich. Die "Funktion" des Amtschefs gibt es, so wie die Funktion des Abteilungsleiters, jedoch in allen Ministerien. Ich würde die Artikelkurzerläuterung zu "Funktion" statt "Funktionsbezeichnung" ändern, dann würde es stimmen, trifft das auf Zustimmung? Der Artikel ist ja auch in der Kategorie:Berufliche Funktion (Management)... --Honoratior (Diskussion) 15:31, 2. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Es stellt sich die Frage, was bei mehreren Staatssekretären die Grundlage für diese Funktion sein soll. Im AA gab(!) es einmal die Unterscheidung zwischen dem "Staatssekretär des AA" und dem "Staatssekretär im AA" als dort ein zweiter Staatssekretärsposten geschaffen wurde. Schon länger ist dieser Unterschied aber verschwunden. Gebräuchlich ist der Begriff auch nur in einem Teil der Länder, m. E. vornehmlich in Bayern und Baden-Württemberg, aber ich habe keinen vollständigen Überblick. Wenn man die Zuständigkeit für die Zentralabteilung als Grundlage sähe, wäre das m. E. Theoriebildung. Ohne Belege aus der verwaltungswissenschaftlichen Literatur ist der ganze Artikel problematisch. Überhaupt nicht gehen Aussagen wie "ist der Amtschef der ranghöchste unter ihnen"; das sind Beamtengefühle, aber nichts belegbares. --Lexberlin (Diskussion) 13:14, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Tatsächlich hätte ich jetzt auch gesagt, dass bei mehreren Staatssekretären jener der Amtschef ist, welchem die Zentralabteilung untersteht. Wenn man sich ein paar Organigramme anguckt, ist das tatsächlich so. Und auch Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, hat sich entsprechend in Folge 31 Aus Regierungskreisen – der Podcast der Bundesregierung geäußert: "[Siebert] Wir müssen vielleicht nochmal kurz klären, was eigentlich eine Amtschefin ist. Viele denken ja: „Hä? Der Chef des Ministeriums, das ist doch der Minister.“ In Ihrem Fall ist das ja Robert Habeck. Was ist Ihre Rolle als Amtschefin? [Hajduk] Ja, wenn man wie in unserem großen Ministerium zum Beispiel sogar mehrere Staatssekretäre hat, die sogenannten beamteten Staatssekretäre, dann ist eine Person auch zuständig für die Abteilung Z: Zentralabteilung Personal, Haushalt. Also, [die ist verantwortlich für] die wichtigen Fragen der Organisation, der Leitung des Hauses und diese Rolle ist auch mit mir als Staatssekretärin verbunden. Und da habe ich dann ganz bestimmteEntscheidungsbefugnisse, die […] ich damit ja auch dem Minister abnehme. Und nur [eine] von den Personen, wenn es mehrere Staatssekretäre sind, kann diese Amtschef-Rolle übernehmen. Und das tue ich in der Tat fürs Wirtschaftsministerium. Und, ja, das ist auch eine verantwortliche Rolle. Die ist […] wichtig dafür, dass alles im Haus gut läuft. Und das ist natürlich, wenn man neu ist und auch eine neue Regierung stellt, [am Anfang] mit Veränderungen […] verbunden.." Also es wird schon so sein... Wie du richtig erkannt hast, ist die Quellenlage leider eher mager. Die Verwendung der Bezeichnung Amtschef ist mir jedoch auch in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aufgefallen. Man findet auch eine sogenannte Amtschefkonferenz der Staatssekretäre von Bund und Ländern aus den jeweiligen Agrarministerien, hier werden die Staatssekretäre aus allen Bundesländern also als Amtschef bezeichnet. Also "ist der Amtschef der ranghöchste unter ihnen" geht finde ich gar nicht, ich entferne das jetzt erstmal und ändere Funktionsbezeichnung auch zu Funktion, da die Bezeichnung ja nicht überall verwandt wird. --Honoratior (Diskussion) 14:30, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Einen amtlichen Sprachgebrauch kann man in einigen Ländern sicher feststellen, z.B. auf der Seite des BayMdJ Für das BMWi, jetzt BMWK, hätte ich das bis jetzt verneint. Da scheint mir eine neue Amtsinhaberin Begriffsetablierung zu betreiben, was durchaus eine (zitierfähige) Tatsache ist, allerdings von minderer Qualität als eine Darstellung des Ministeriums. Zu den dortigen Verwaltungskenntnissen siehe diese Bildunterschrift. Problematisch finde ich noch eine weitere Formulierung: "Er ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene, die vom Minister und ggf. (politischen oder parlamentarischen) Staatssekretär vertreten wird." Bei mehreren Staatssekretäre unterstehen alle gleichrangig nur dem Minister. Dem Amtschef unterstehen die anderen Staatssekretäre nicht, auch wenn sie für weniger gewichtige Abteilungen zuständig sind. Jeder zeichnet "i.V.". Keiner davon untersteht (auf Bundesebene) dem Parlamentarischen Staatssekretär. Ich würde letztere gar nicht erwähnen. --Lexberlin (Diskussion) 15:28, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Da stimme ich dir zu, möchtest du das so umsetzen? --Honoratior (Diskussion) 15:52, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich kann gerne tätig werden, wird aber ggf. spätabends --Lexberlin (Diskussion) 16:11, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich habe noch etwas recherchiert. Mein derzeitiger Stand ist
"Der Begriff Amtschef ist kein Rechtsbegriff. Die Organigramme der Bundesministerien und der meisten Landesministerien enthalten den Begriff nicht. Ein einheitlicher Sprachgebrauch in der Ministerialverwaltung besteht nicht. In den Ministerien der Länder Baden-Württemberg https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Ministerium/Ministerialdirektor und Bayern https://www.justiz.bayern.de/ministerium/wir-ueber-uns/organisation/ handelt es sich traditionell um eine Funktionsbezeichnung für den Ministerialdirektor als höchstem, dem Minister direkt unterstellten Beamten, der auch den Minister vertritt. Im sächsischen Ministerium der Justiz wird der Begriff als Funktionsbezeichnung für einen von zwei Staatssekretären ohne erkennbares Unterscheidungskriterium verwendet https://www.justiz.sachsen.de/smj/download/Organigramm.pdf "
Ich würde das gerne im Wege einer Totaloperation einfügen. Alles andere wäre m. E. Theoriebildung auf der Grundlage von Behördengeschwätz. (Nebenbei: Es besteht eigentlich kein Bedarf für die Bezeichnung. Nicht wenn es nur einen Spitzenbeamten gibt und wenn es mehrere gibt, dient es auch nur der Hervorhebung der eigenen Bedeutung. Über das letztere Organigramm kann man nur den Kopf schütteln. Aber diese Bemerkung ist nicht mehr enzyklopädisch.) --Lexberlin (Diskussion) 00:26, 28. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

„Üblicherweise ist ein Amtschef Leiter der Verwaltung …“[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse nach wie vor die Belege dafür, dass es (generell?) eine solche Funktion gibt, jedenfalls in Bundesministerien. --Malabon (Diskussion) 22:42, 27. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich stimme völlig zu, schlage aber vor, dass wir oben weiter diskutieren. --Lexberlin (Diskussion) 00:09, 28. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]