Diskussion:Angelika von Fritsch

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lysippos in Abschnitt Name Freiherr oder Freifrau von Fritsch?
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Die Dame scheint jetzt Amtsleiterin des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu sein siehe hier.--scif 10:23, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ist unter Leben schon drin, Gruß --Punktional 10:53, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Name Freiherr oder Freifrau von Fritsch?[Quelltext bearbeiten]

Theoriefindung. Name laut angegebener Quelle (Holzapfel 1991, S. 29) ist Angelika Freiherr von Fritsch. --Nuuk 16:29, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

„Freifrau“ siehe hier:

--Lysippos (Diskussion) 17:06, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten


Zum Thema gerne auch noch:

„… Ehemalige Adelsbezeichnungen dürfen nach einer noch immer gültigen Entscheidung des Reichsgerichts von 1926 dekliniert werden: Maria Graf von Meier darf sich Maria Gräfin von Meier nennen …“

Der Spiegel 19/1999 (Online)

--Groupsixty (Diskussion) 12:40, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Ja, dürfen, aber müssen nicht. --Nuuk 12:45, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Nennt sich selbst so (www.jv-delitzsch.de nun zum dritten mal zitiert) und auf amtlichen Seiten so angegeben: www.leipzig.de und www.landtag.sachsen.de. --Lysippos (Diskussion) 13:17, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Jedenfalls stand sie so (Freiherr von Fritsch) auf dem Stimmzettel für die Landtagswahl 1990. --Nuuk 13:43, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Das könnte wohl so gewesen sein - mag sein. Wenn mehrere aktuelle(re) Belege und sogar eine von ihr selbst autorisierte Nennung eine andere Aussage (Freifrau) offenkundig treffen, sollte das imho primär im Intro Berücksichtigung finden. Andernfalls könnte eine irreführende Wirkung entstehen. Ich kenne ihren Namen aus Gesprächen nur als „Freifrau“. Eine Fußnote o.ä. im Artikel könnte auf den von dir benannten Aspekt aus dem Jahre 1990 verweisen.--Lysippos (Diskussion) 14:22, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten