Diskussion:Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 95.115.119.89 in Abschnitt Fehlerhafter Artikel
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Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen die Programme im Nationalsozialismus, Reichsautobahn usw.. -- 790 ruf mich an 23:02, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt eine Diskussion über die Redundanz zwischen den Artikeln Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsbeschaffung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (siehe Wikipedia:Redundanz). Im Sinne einer klaren Abgrenzung (hier nur gegenwärtige ABM-Politik in Deutschland, geschichtliche und internationale Aspekte unter Arbeitsbeschaffung) gehört das Thema Nationalsozialismus, Reichsautobahn etc. dorthin. --Patrick Thalacker 12:40, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Es fehlen u.a. auch New Deal. Hier wird das Lemma unnötig auf Bundesrepublik Deutschland zur Jahrtausendwende begrenzt. --Eingangskontrolle 08:39, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Letzter Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

letzter abschnitt geht garnicht, ist einfach persönliche meinung als wiki artikel, hat hier nix verloren, total unprofessionell "Solange die Kommentare aus der Politik seitens Bundesregierung und Bundestag weiter verschleiern, dass die Beschäftigung in Deutschland trotz geringen Lohnzuwachses einen mit Vollbeschäftigung verglichen völlig unzureichenden Stand hat, wird sich die jeweils anstehende nächste Wahlentscheidung der bisher oder demnächst Betroffenen kaum von den bisher bekannten Wahlergebnissen unterscheiden. Zudem thematisiert keine der massgeblichen politischen Parteien das Problem, da ein taugliches Rezept zur Veränderung der Situation weder in der Wissenschaft noch in der Gesellschaft sonst angeboten wird." extrem schlecht und nicht wikifähig

Bitte neue Einträge auf Diskussionsseiten immer unten anfügen, sonst übersieht man soetwas. Ich habe Deinen Edit nun gesichtet und gebe Dir recht;-)--in dubio Zweifel? 17:13, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fehlerhafter Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Text des Artikels strotzt vor Ungenauigkeiten und Emotionen, die zudem nicht mit Einzelnachweisen belegt sind. Richtig ist, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) mit dem Arbeitsförderungsgesetz (AfG), das 1969 verabschiedet wurde, und das bis zum 31. Dezember 1997 Gültigkeit hatte, als hervorragende Alternative zur Arbeitslosigkeit in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Die Arbeiten konnten aber nur gefördert werden, wenn sie sonst nicht oder nicht in demselben Umfang durchgeführt worden wären, also zusätzlich waren. Pflichtaufgaben waren von der Förderung ausgeschlossen. Es mussten in allen Fällen tarifliche Arbeitsentgelte gezahlt werden. Nach dem ersten wirtschaftlichen Einbruch 1973 kamen sie wie gerufen. Ich verkenne nicht, dass sicherlich im einen oder anderen Fall das Wort ZUSÄTZLICH großzügig ausgelegt worden ist, schließlich handelte es sich um Ermessensentscheidungen. Was allerdings mit der veränderten Gesetzgebung ab 1998 bei den ABM's praktiziert wurde, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls ist der jetzt vorliegende Text eine Schmach für all die ABM's, die vielen arbeitslosen Menschen geholfen haben, wieder in Brot und Arbeit zu kommen. Ich kenne eine ganze Menge von Ihnen. Und manch einer hatte hinterher sogar einen Dauerarbeitsplatz an der gleichen Stelle, wo er vorher bis zu drei Jahre ABM-Kraft gewesen war. So wie jetzt ist der Artikel unwürdig für eine Enzyklopädie. --der Pingsjong (Diskussion) 17:00, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Es ist ja ein wenig peinlich vier Jahre später hier zu antworten, aber ich kann dem obigen Beitrag nur zustimmen. Vor allem die Einordnung, warum ABM eingestellt wurde, berücksichtigt nicht im geringsten, dass dies vor allem politische Entscheidungen waren und damit auch die Begründungen der Zuwendungsgeber und anderer Akteure von diesen politischen Interessen gefärbt sind: sie dienen vorwiegend der Legitimation, nicht einer Faktenfeststellung.
Die Formulierung in der Einleitung, ABM wäre aufgrund von Bedeutungsverlust geschehen, ist wirklich eine sehr naive Nachempfindung politischer Legitimationen durch die damalige Politik und die Agentur für Arbeit. Natürlich waren zuletzt nur noch wenig Stellen besetzt, weil sie natürlich auch ausgelaufen waren. Die angebliche Behinderung bei der Vermittlung war wiederum eine absurde Schutzbehauptung. Die AGH-Stellen (nur mit Mehraufwandsentschädigung, ohne Gehalt), die an die Stelle der ABM-Förderung traten, wurden genauso eingesetzt, haben ebenso keinen Vermittlungserfolge, stellen jedoch eher das dar, was damals mit dem Begriff "Sozialsklaverei" bezeichnet wurde.
Besteht ein Widerspruch, diesen Artikel zu überarbeiten? Dies müsste auch im Lemma "Zweiter Arbeitsmarkt" geschehen. Der Artikel berücksichtigt nicht, dass ABM, was zum damaligen Zeitpunkt ein Förderschwerpunkt hiervon war, nicht mehr existiert. --95.115.119.89 19:29, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten