Diskussion:Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände

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verbindliche Beschlüsse[Quelltext bearbeiten]

Nch Satzung der AGV kann sie natürlich verbindliche Beschlüsse fassen; nur eben nicht solche, die die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsverbände oder deren Verbindungen unmittelbar betreffen. Beitrag insoweit zur Klarstellung überarbeitet. -- 1. Feb 2010 (nicht signierter Beitrag von 80.146.73.173 (Diskussion | Beiträge) 09:31, 1. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

URV?[Quelltext bearbeiten]

Nur zur Klarstellung: Ich begrüße den Artikel grundsätzlich, da er eine tatsächliche Informationslücke füllt. Ich protestiere lediglich gegen die Vorgehensweise des Verfassers, einfach blindlings Texte bzw. Textbausteine aus anderen Webseiten in die WP zu kopieren (und dann auch noch ohne Quellenangabe!) --UweRohwedder 09:14, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Habe den Beitrag überarbeitet. -- 195.49.87.226 09:36, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Bearbeitung erfolgt; URV entfernt. -- 195.49.87.226 18:45, 7. Jun 2006 (CEST)

AKV oder AGV?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin über die Begriffsklärung AKV hierher gekommen. Im Text und auch bei den Weblinks heißt diese Arbeitsgemeinschaft aber nicht „AKV“ oder „AGKV“, sondern „AGV“. Ist da nicht verschieben und umleiten angesagt? --Norbert Schnitzler 16:43, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

„Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Studentenverbände“ von 1919[Quelltext bearbeiten]

Schon 1919 soll eine Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Studentenverbände gegründet worden sein (siehe: Jürgen Schwarz: Studenten in der Weimarer Republik. Die deutsche Studentenschaft in der Zeit von 1918 bis 1923 und ihre Stellung zur Politik (= Ordo politicus, Band 12). Duncker & Humblot, Berlin 1971, ISBN 3-428-02363-3. S. 140). Steht diese mit dem Lemmagegenstand in irgendeinem Zusammenhang? --Q-ßDisk. 10:48, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten