Diskussion:Auftragsbestätigung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.157.202.135
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Ein echt informativer Artikel! Respekt, muss ich sagen ;) (nicht signierter Beitrag von 80.171.23.67 (Diskussion) 15:08, 29. Jan. 2008‎ (CET))Beantworten

Das is schwachsinn (nicht signierter Beitrag von 84.160.59.184 (Diskussion) 13:25, 10. Nov. 2008‎ (CET))Beantworten

Das einzig Schwachsinnige ist der o.g. Kommentar :-( Für Nichtkaufläute sind Erklärungen wie diese notwendig. Wenn hier jedoch etwas nicht stimmt, bitte entsprechend beschreiben und nicht nur motzen. --80.153.124.12 11:11, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die DIN 69905 ist seit Januar 2009 zurückgezogen und übrigens eine Norm der Projektwirtschaft.[1] Rechtlich gibt es eine Auftragsbestätigung nur in der Chemikalien-Verbotsverordnung, im Ausbildungsrahmenplan der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung, in der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung und in Anlage 4 der UV-Schutz-Verordnung.[2] In drei der vier Verordnungen beweist die Auftragsbestätigung nur eine Pflichterfüllung des Auftraggebers. Laut der Verordnung für angehende Bürokaufleute sollen sie nur die „Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren“. Im BGB und im Handelsgesetzbuch gibt es keine Auftragsbestätigung. --84.157.202.135 19:16, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten