Diskussion:Azodicarbonsäurediethylester

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Steffen 962
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Resultierend aus dem Zitat "Als Reinstoff darf DEAD in den USA nicht versandt werden." und der Zuordnung in Stoffgruppe A des SprengG läßt sich vermuten, dass die reine Substanz zu reaktiv ist, um für den Transport zugelassen zu sein, also auch die Gefahrgutklasse I nicht zum Zuge kommt. Das sollte dann aber auch international gelten, da die Gefahrgutregeln von der UN vorgegeben werden. Gibt es hier irgendwelche Informationen/Referenzen?--Steffen 962 13:20, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten