Diskussion:Bachelor of Laws/Archiv

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Greifswald

Der Bachelor of Laws Studiengang (LL.B.) an der Universität Greifswald wurde 2002 von der ZEvA in Hannover akkreditiert. Die Akkreditierung galt 5 Jahre und ist 2007 ausgelaufen. Eine dadurch notwendig gewordene Reakkreditierung wurde von der Universität Greifswald nicht mehr beantragt.

Meine Meinung dazu: Also ich finde, dass das eigentlich im Artikel erwähnt werden sollte, da das "Greifswalder Modell" nun seit 2007 nicht mehr akkreditiert bwz. nicht reakkreditiert wurde. Somit ist auch eine Sicherstellung der Qualität und der Lehre des Studiengangs Bachelor of Laws für die Studierenden nicht mehr gewährleistet. Ein notwendiges "TÜV"-Siegel besitzt dieser Studiengang nun nicht mehr.

Link: Ein "TÜV-Siegel für den Bachelor": http://www.unicum.de/evo/14601_1

--BachelorLLB 15:00, 27. Jun. 2009 (CEST)

Die Univ. Greifswald ist im Artikel aufgeführt. --Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)

Trennung Uni/Hochschule

Ist die Trennung zwischen Universtitäten und Hochschulen unter "Studienmöglichkeiten" eigentlich korrekt? "Hochschule" ist doch ein Oberbegriff für sämtliche Hochschularten (Uni, FH, BA, TH, TU, PH, etc.). Und auch, wenn sich viele Fachhochschulen in "Hochschule XYZ" umbenannt haben, bleiben sie vom rechtlichen Status her Fachhochschulen, was meiner Meinung auch der korrekte Oberbegriff wäre. -- 88.73.6.91 23:38, 14. Mai 2009 (CEST)

Das ist richtig. Und auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil v. 13. 4.2010, 1 BVR 216/07, Rn 45) bestätigt. Der einzige Unterschied der rechtlich noch besteht, ist das Promotionsrecht. Einschränkung bloß zum Oberbegriff: Oberbegriff ist Hochschule. Darunter fallen, wie richtig angemerkt sämtliche Hochschultypen. Folglich ist Fachhochschule ein Unterbegriff. Aber der korrekte. Und deswegen sollte die entsprechende Überschrift auch nur "Fachhochschule" und nicht "Fachhochschule/Hochschule" lauten.

--178.8.40.161 20:08, 20. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)

Greifswald - international im Vergleich

Ich habe eine Anmerkung zu dem Zitat:

"Dem international üblichen LL.B.-Studium kommt die Struktur des Studiums an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald am nächsten..." zu machen.

Diese Aussage ist meiner Meinung nach etwas übertrieben und sollte nicht nur dieser Universität - wenn überhaupt - zugeschrieben werden. Es gibt mittlerweile andere Universitäten und Hochschulen, die ebenfalls die nationalen Rechtsgebiete berücksichtigen. Was letztendlich daran "international üblich" sein sollte, ist dann doch sehr fraglich.

Soweit ich weiss, ist der LL.B.-Studiengang in Greifswald nicht akkreditiert. Das sollte man eigentlich auch noch im Artikel berücksichtigen.

"Greifswalder Modell" klingt auf den ersten Blick zwar ganz gut, aber interessant wäre dann doch noch, etwas über die Hintergründe zu erfahren, wie z.B. wieviele haben das Studium begonnen, Absolventenzahlen, Qualität der Lehre usw. ...

Die anderen Modelle könnte man dann auch noch Erweitern.

Wäre das nicht eine Ergänzung wert?

--BachelorLLB 16:32, 8. Mai 2009 (CEST)

"Es gibt mittlerweile andere Universitäten und Hochschulen, die ebenfalls die nationalen Rechtsgebiete berücksichtigen. Was letztendlich daran "international üblich" sein sollte, ist dann doch sehr fraglich."

Ich glaube, der Verfasser des Artikels wollte ausdrücken, dass der LL.B. in Greifswald eine fundierte Einführung in die Kerngebiete deutschen Rechts darstellt, während andere LL.B.-Studiengänge (etwa an Fachhochschulen, aber z.B. auch an den Universitäten Mannheim, Lüneburg oder Dresden) sich primär auf spezielle Rechtsgebiete, insbesondere das Wirtschaftsrecht, konzentrieren und darin fundierte Kenntnisse vermitteln, unter Vernachlässigung etwa des Verfassungsrechts, des Strafrechts und des Familienrechts. So gesehen ist die Schwerpunktsetzung in Greifswald schon "international üblich", da ein LL.B. ohne Verfassungs- und Strafrecht im internationalen Querschnitt eine Anormalität darstellt. Dies müsste man im Artikel allerdings klarer formulieren, denn so wie es momentan dasteht, ist es nur schwer verständlich.--136.8.150.6 10:03, 11. Mai 2009 (CEST)

Es gibt nicht "den Verfasser" des Artikels!! --Juliabackhausen 09:46, 7. Jan. 2011 (CET)
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(erledigt) Redirect "Bachelor of Law"

Vielleicht sollte man auch mal einen Redirect oder einen Falschschreibungshinweis von der im Deutschen (siehe nur mal bei google-search und bei der Arbeitsagentur!) häufig verwendeten Falschbezeichnung "Bachelor of Law" (ohne s) setzen.--Xquenda 10:56, 9. Jan. 2007 (CET)

Redirect existiert. --Juliabackhausen 09:47, 7. Jan. 2011 (CET)
Schreibweise ist auch gar nicht falsch. -- 188.102.54.206 01:06, 11. Apr. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)

Mannheim

Inzwischen (seit WS 2008/2009) wird ein LL.B. auch an der Universität Mannheim angeboten.

Mannheim ist im Artikel aufgeführt. --Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)
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LL.B. vs. Bologna

Der Artikel ist leider unangemessen tendenziös. Ein LL.B. ist keineswegs "logische Folge" der Bologna-Erklärung. AlexanderHartmann 22:40, 12. Dez. 2008 (CET)

Äh ... weil? Bologna basiert darauf, dass zukünftig europaweit (nur mehr) Bachelor, Master und PhDs vergeben werden - zumindest ist es das, was ich bisher in diese Richtung vernommen habe. --Wirthi ÆÐÞ 23:25, 12. Dez. 2008 (CET)
Die Bologna-Erklärung setzt gerade keinen Umsetzungsbefehl an die Unterzeichnerstaaten, im Übrigen sei auf [1] verwiesen. AlexanderHartmann 00:08, 13. Dez. 2008 (CET)
Danke für den Link; der Artikel behandelt aber nur, warum man dagegen sein könnte/müsste. Das ist ein Sache. Vielen Argumenten davon kann ich auch zustimmen und ich habe auch nur wenig Freude damit, dass mich in Kürze möglicherweise LL.B.s vor Gericht vertreten (dürfen). Argumente, warum es nicht kommen wird, sind das keine. Wenn der Bologna-Prozess keinen "Umsetzungsbefehl" hat wie du das nennst, sorry, warum veranstalten wir den Zirkus dann? Natürlich ist die Idee dahinter, dass die Unterzeichnerstaaten das auch so umsetzen. Ob per Befehl oder völlig freiwillig, macht für die Studenten wenig unterschied. --Wirthi ÆÐÞ 09:05, 13. Dez. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)

Deutschlandlastig ?

Falls dieser Abschluß auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes möglich, üblich oder gebräuchlich sein sollte, versteht es der Artikel bisher, das effektiv zu verschweigen :-)). I.E. die Einordnung im englischsprachigen Raum (auch jenseits des großen Teiches) fehlt völlig. --Pflastertreter 02:12, 8. Dez. 2009 (CET)

Stimmt, der LL.B. ist der Regelabschluss eines juristischen Studiums (und der erste Schritt zur Rechtsanwaltsqualifikation) in Großbritannien, Irland, Südafrika, Indien, Pakistan, Bangla Desh, Malaysia, Singapore, den Philippinen, Australien und Neuseeland. In den Vereinigten Staaten wird dieser Grad allerdings seit den 1960er Jahren nicht mehr vergeben und auch in Kanada gibt es nur noch wenige LL.B.-Programme.--136.8.152.12 10:27, 14. Dez. 2009 (CET)

An fast allen juristischen Fakultäten in den USA und in Kanada (außer in der französischsprachigen Provinz Québec), sowie mittlerweile auch an einigen Fakultäten in Australien und in Hong Kong, schließt man das Jurastudium mit dem akademischen Grad des J.D. (Juris Doctor) ab, der aber bereits aufgrund des erfolgreichen Studienabschlusses, nicht etwa erst nach einer zusätzlichen Promotion vergeben wird. LL.B.-Abschlüsse sind daher außerhalb von Großbritannien und Irland eher selten geworden.136.8.33.68 12:23, 20. Sep. 2010 (CEST)

Und das ist ja auch gar nicht schlecht sondern durchaus im Sinne von Bologna: Der LL.B.-Abschluss ist eben ein typisch europäisches Produkt, das es innerhalb Europas in vielen Rechtsordnungen, außerhalb Europas aber nur in absoluten Ausnahmefällen gibt. Damit stärkt die "Marke" LL.B. das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und eröffnet den (gleichwohl noch sehr mühsamen) Weg in den gemeinsamen europäischen Rechtsraum.136.8.33.68 13:30, 20. Sep. 2010 (CEST)

Hagen hat als erste Hochschule im Jahre 2003 einen LL.B. studiengang angeboten, indem alle rechtsgebiete grundständig vermittelt wurden - greifswald hat nachgezogen, dieser studiengang ist jedoch nicht mehr existent. bleibt nur noch Hagen ... bei "Studieninhalt" steht es sehr deutlich!!! (nicht signierter Beitrag von 91.9.159.112 (Diskussion) 01:16, 14. Aug. 2010 (CEST))

Laut diesem Artikel vom 27.6.2001 war Greifswald wohl doch vor Hagen - wenn er auch unterdessen eingestellt wurde. -- 188.102.54.206 01:11, 11. Apr. 2012 (CEST)
Der Hinweisbaustein ist entfernt worden; entspr. Links zur Lage im angelsächsischen Raum eingefügt worden. --Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)
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FH Trier, StO Umwelt-Campus Birkenfeld

An der Fachhochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld, kann ebenfalls der LL.B. erlangt werden und zwar im Studiengang Wirtschafts- & Umweltrecht. Siehe hier: http://www.umwelt-campus.de/ucb/index.php?id=8299

Der Umwelt-Campus wird inzwischen im Artikel erwähnt. --Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Bahrmatt (Diskussion) 09:07, 5. Mär. 2014 (CET)

Neue Gliederung?

Die berechtigte Kritik der "Deutschlandlastigkeit" könnte folgendermaßen behoben werden:

Einleitung - LL.B. im Allgemeinen

I. Historie (Herkunft England)

1. Englische Juristenausbildung bis zur Einführung des LL.B.

2. Akademisierung der Juristenausbildung (die wohlgemerkt nicht notwendige Grundlage der englischen Anwaltsausbildung ist! Deren Grundlage ist die Ausbildung an den Inns of Courts.)

II. Der LL.B. in Staaten, deren Rechtsordnung auf common law basiert

1. England, Wales, Schottland, Irland

2. Kanada, USA

3. afrikanische und asiatische Länder

III. Der durch Bologna in Kontinentaleuropa installierte LL.B.

IV. Ausblick

Dazu könnte man dann auch die diversen internationalen Wikipedia-Artikel übersetzen und mit diesem verbinden. --178.8.40.161 20:40, 20. Okt. 2011 (CEST)

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