Diskussion:Bahnsteighöhe/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Tabelle entfernen

Den Artikel finde ich gut, aber die aus der engl. Wikipedia kopierte Tabelle passt hier (unübersetzt, meist amerikanische Bahnen) nicht hin und sollte gelöscht bzw. durch einen Verweis auf en.WP ersetzt werden. Gfis 21:47, 20. Sep. 2008 (CEST)

übersetzen wäre besser, die eurozentrischen verkehrsartikel nerven auch sonstwo. GuidoD 05:27, 21. Sep. 2008 (CEST)
OK, hab' ich jetzt mal versucht; Die Liste ist mMn noch aber etwas wirr. --Christian Lindecke 14:25, 21. Mai 2009 (CEST)

Nordkorea

Nordkorea (mit 3kV Greichstrom) mit 1250mm hoch bahnsteig. Nagara373 08:27, 28. Mai 2010 (CEST)

Polen

polische S-Bahn steighöhe mit 760-1060mm. Nagara373 14:05, 17. Jun. 2010 (CEST)

Kazachstan

Kasachstan, Kirgisien, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan mit 200mm Bahnsteighöhe. Nagara373 09:46, 2. Jul. 2010 (CEST)

Hochbahnsteig v. Niederbahnsteig

Bahnsteighöhe:

  • Hochbahnsteig: Bahnsteighöhe mehr als 550mm
  • Normalbahnsteig: Bahnsteighöhe von 550mm
  • Niederbahnsteig: Bahnsteighöhe unter 550mm

Nagara373 06:37, 3. Jun. 2011 (CEST)

1300

Siehe Bundestagsanfrage 8b - die UIC setzt ein Minimum von 550mm, alles andere ist nicht begründbar. Eine Referenz auf 1300mm ist gar nicht aufzutreiben. Ohne Quellen müsste das eigentlich gelöscht werden. GuidoD 21:36, 22. Jun. 2011 (CEST)

UIC setzt einheitliche Bahnsteighöhe von 550mm, minimum Bodenhöhe von 550mm, maximum Bodenhöhe von 1300mm, alles andere ist nicht begründbar. Nagara373 05:00, 26. Jun. 2011 (CEST)
Es gibt also tatsächlich keine Quelle? Die Sekundärquellen zum UIC Merkblatt 741 nennen allesamt ein Minimum von 550mm - die 1300mm Bodenhöhen entsprechen den Fahrzeugen im Nordostkorridor - sodass man einen Spannweeite von 550 bis 1300mm. Bei großer Bereich ist von einer "einheitlichen Bahnsteighöhe" weit entfernt. GuidoD 08:15, 26. Jun. 2011 (CEST)
übliche europäische Hochflurzüge mit 1300mm Bodenhöhe. Nagara373 10:41, 26. Jun. 2011 (CEST)
Es geht also immer noch um ein Minimum-Maximum, gerade keine Einheitlichkeit. GuidoD 11:20, 26. Jun. 2011 (CEST)

UIC Merkblatt 741

Laut http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/085/1308541.pdf Abschnitt 8b) schreibt das UIC Merkblatt 741 nur eine Mindesthöhe von 550mm vor, also gerade keine einheitliches Nennmaß, wie im Artikel behauptet. GuidoD 16:50, 24. Jun. 2011 (CEST)

Unverständlich

Kann mal bitte jemand diesen Satz

Das UIC-Merkblatt sieht ein Nennmaß von einheitliche auf 550 mm, alles andere ist nicht begründbar, das mit vorhandenen Bahnsteighöhen von 380 mm oder 760 mm.

so formulieren, dass er zumindest sprachlich einen Sinn ergibt, möglichst auch inhaltlich? Ich kann es nicht, weil ich nicht weiß, was überhauprt gemeint ist. --84.57.22.122 11:08, 3. Feb. 2013 (CET)

Da es anscheinend sonst auch niemand verstanden hat (hat sich ja niemand gemeldet) habe ich den Satz mal entfernt. Früher war der Satz mal ein wenig verständlicher, aber auch nicht viel besser. So nebenbei hatte er übrigens auch den Bezug des folgenden Satzes zerstört… --nenntmichruhigip (Diskussion) 17:00, 15. Sep. 2013 (CEST)