Diskussion:Bernhard Syndikus

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2A02:8109:9A40:1778:ECB2:B06F:D53:C4CA in Abschnitt Zusammenhang Eselfilme.de/com
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Nachnamen Syndikus echt?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, ob der Nachname Syndikus echt ist? Syndikus ist ja auch eine Bezeichnung für einen angestellten Anwalt, also für den Beruf des Herrn Syndikus. Ziemlicher Zufall, wenn jemand seine Berufsbezeichnung als Nachname trägt, zumal Syndikus ja nicht gerade ein Allerweltsname wie Müller oder Schneider ist. - Freibeuter

Es ist sicher ein lustiger Zufall, aber der Name scheint als Familienname gar nicht mal so selten zu sein. Bei telefonbuch.de lassen sich jedenfalls etliche finden, von Syndikus, Achim bis Syndikus, Wolfgang. Auffällig viele davon in Aschaffenburg, wird wohl ein Name aus dieser Region sein. Gestumblindi 03:53, 20. Sep 2004 (CEST)

Jupp, kann ich bestätigen. Bin von da. Dort gibt es auch ein Hotel Syndikus. Hatte auch einen Berufsschullehrer dort der so hieß.

Es gibt eine bekannte Anwaltssoftware, die so heisst.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.95.206.70 (DiskussionBeiträge) 0:50, 26. undefined 2007) Hubertl 03:38, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Symikron-Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Unbelegte "Vermutungen" aus "Webforen" sind nicht enzyklopädisch und außerdem dicht an der Grenze zur üblen Nachrede. Mal davon abgesehen, dass Webforen eigentlich erst ein paar Jahre nach dem fraglichen Vorfall aufkamen. --Fuzzy 22:05, 8. Dez 2005 (CET)

Bem kann ich nur zustimmen. Ich erinnere mich an einen sehr guten Bericht einer Zeitschrift, die der angeblichen Software namens Explora in Verkehrsbehörden nachrecherchierte (Internet Magazin?). Dass Symicron eine Strohfirma war, wurde dort nicht behauptet behauptet.
Halten wir uns die Entstehungsgeschichte vor Augen. Ein Journalist hatte in einer Messeberichterstattung das Wort "Explora" falsch geschrieben und so entstand quasi zufällig Symicrons Markengeschäft. Das widerspricht der Version mit der Strohfirma. Lediglich die Software scheint nie wirklich existiert zu haben.
Zudem: was macht die Story in diesem Artikel? Sie gehört in den Artikel Günter Freiherr von Gravenreuth. --84.44.250.101 07:12, 9. Dez 2005 (CET)

Umgang mit Medien[Quelltext bearbeiten]

"Umgang" ist da eine komische Beschreibung.

Zum Thema Verhaftungsfilm: ich meine, die Szene vor einiger Zeit im ZDF wieder entdeckt zu haben, als über die Verhaftung von Raubkopierern ermittelt wurde. Kann vielleicht jemand Aktenzeichen nachreichen?

Danke für den Hinweis. Das ZDF hatte den Film tatsächlich am 22.11.2005 u.a. in der "heute"-Sendung ausgestrahlt, was ihm und dem verantwortliche Redakteur inzwischen gerichtlich untersagt worden ist.


Die rechtlichen Schritte gegen den Trojaner-Vorwurf haben IMHO nichts mit der EV zu tun - evtl ist Syndikus mit diversen Klagen gescheitert, bevor er das Foren-Urteil bekam? Das sollte man vielleicht deutlicher trennen. --84.44.250.101 07:18, 9. Dez 2005 (CET)

Falsch. Über die Klagen wegen der Trojaner-Vorwürfe wurde noch gar nicht verhandelt. Gescheitert wäre in diesem Zusammenhang eine unwahre Tatsachenbehauptung und wir wissen, wie S. auf so etwas reagiert. Im Übrigen: Er war nicht selbst Kläger, sondern "nur" Klägervertreter. Ein Anwalt vertritt nun mal alles mögliche, so dass dieses Verfahren in einem Beitrag zu seiner Person ohnehin nichts zu suchen hat.

Schmerzensgeld an Syndikus?[Quelltext bearbeiten]

Die einzige Quelle für Schmerzensgeldzahlungen an Syndikus, die ich finden kann, ist der Wikipedia-Artikel selbst. Ich lese zwar öfter, dass Syndikus auf Schmerzensgeld klagt, welches Gericht hat dem jedoch zugestimmt und wer musste es denn zahlen? Gibt es noch mehr Quellen? Falls es keine Quellen gibt, würde ich für eine streichung der Passage plädieren. --84.44.250.101 07:44, 9. Dez 2005 (CET)

So sehe ich das auch. Es ist unglaublich, wieviele Behauptungen hier aufgestellt werden, ohne das auch einwandfrei zu belegen. Wenn man aber direkt von der mündlichen Verhandlung berichten möchte, dann sind die von wikipedia plötzlich ganz schnell am Löschen.
Ah, du bist das, der mich auf meiner Diskuss.-Seite anschrieb: Ich habe den Baustein entfernt, weil ich mir nicht erklären kann, was daran ein "Aktuelles Ereignis" sein soll. Und das kann ich immer noch nicht. Viele Grüße --Pill 16:52, 10. Dez 2005 (CET) (P.S. Bitte das nächste Mal unterschreiben)
Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.01.2006, 324 O 899/04: Unterlassung von Bildern und Äußerungen über S. wegen des Falls FTP-Welt. Nach Ansicht des Gerichts lagen die Voraussetzungen für eine sog. "identifizierende Verdachtsberichterstattung" nicht vor, d.h. S. hätte weder mit Namen und schon gar nicht mit Bild genannt/gezeigt werden dürfen.

Mehr dazu auf meiner Disku --Historiograf 00:59, 18. Jan 2006 (CET)

Die Information über das Schmerzensgeld wurde mit dieser Bearbeitung Version vom 11:04, 11. Aug 2005 von einer IP-Nummer eingestellt http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bernhard_Syndikus&diff=next&oldid=8380162

Und sofort danach wieder zurückgenommen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bernhard_Syndikus&diff=8381514&oldid=8380455

Und wieder durch IP eingestellt (ohne Quellenangabe): http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bernhard_Syndikus&diff=next&oldid=8385430

Ich nehme die Aussage als solche wieder raus. Aus [1] ist nicht ersichtlich, ob Syndikus tatsächlich Schmerzensgeld erhalten hat. Bitte Quellenangabe! -- Nichtich 09:43, 2. Feb 2006 (CET)

Was will man mehr als das Gerichtsaktenzeichen?? Wer es immer nicht glaubt kann ja das Urteil bei Gericht anfordern.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.(FH)

Anscheinend hat es mit dem Schmerzensgeld von SPIEGEL-TV nicht geklappt: [2] OLG Hamburg, Az: 7 U 12/06. --213.73.67.153 19:39, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Herr Syndikus nicht mehr GF von Global Netcom ?[Quelltext bearbeiten]

Also entweder stimmt der Eintrag in WIKIPEDIA nicht mehr oder Herr Syndikus ist wieder zum GF bestellt worden. Denn laut Impressum von Global Netcom ist er der GF. Was stimmt da jetzt? Scheinbar hat man sich jetzt in die Abgeschiedenheit des schönes Mecklenburgs zurückgezogen.

Wenn das Impressum falsch ist, hat die Fa. ein echtes Problem. Man darf man bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass es stimmt.


Kann jemand mal das OLG-Urteil wg. Heise einpflegen (da ist schliesslich etwas anders als das LG-Urteil) ? <eg>
Wo bekommt man denn so ein Urteil im Original her, um es einpflegen zu können?? Kommt man da als Privatman überhaupt dran? 217.95.249.233 01:51, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Löschung der angegebenen Quellen[Quelltext bearbeiten]

Die mit dem Abschluss des Verfahrens begründete Löschung der verfahrensrelevanten Quellen ist Unfug. Es wäre erheblich sinnvoller gewesen, sie mittels der Fußnotenfunktion in den eigentlichen Text zu integrieren. --Nemissimo 酒?!? 12:48, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nochmal "Umgang mit den Medien"[Quelltext bearbeiten]

Diese Headline gibt nicht wieder, was der Abschnitt dann eigentlich an Infos anbietet. Ich schlage eine Strukturveränderung vor: Den Abschnitt zuvor mit "Gerichtsverfahren" titulieren. Dann darunter Unterpunkte, die die einzelnen Gerichtsverfahren voneinander abtrennen. Ganz zum Schluß des Artikels dann evtl. ein "Umgang mit den Medien" (die Handschellengeschichte) - ist interessant, aber nicht von der Bedeutung wie die Gerichtsverfahren. Übrigens: "... war maßgeblich an der Rechtsprechung ... beteiligt": Wie hört sich das denn an? Ich nehme natürlich an, daß das ironisch gemeint ist - aber (a) kommt das so nicht eindeutig rüber und (b) hat Ironie in einer Wiki nicht unbedingt was zu suchen. So jedenfalls wirkt das wie ein Anerkenntnis, wie eine Würdigung! Quasi als ob Syndikus an der Rechtsprechnung als Richter mitgewirkt habe. Tatsächlich aber hat er, wenn ich das richtig verstehe, entsprechende Gerichtsverfahren und Urteile ausgelöst bzw. erst heraufbeschworen und provoziert. -- Josha52 09:14, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Naja beim Forenhaftungsurteil [3] haben andere vorher den Begriff "Dampfablassen" verwendet.

Gewinnabschöpfung gegen die Schmidtlein GbR[Quelltext bearbeiten]

Das unter der Überschrift "Arbeit" dargestellte Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Schmidtlein GbR wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. eingeleitet und nicht von der Wettbewerbszentrale.

Vorschlag zur Auslagerung[Quelltext bearbeiten]

Ich würde vorschlagen, den Abschnitt "Gerichtsverfahren" in einen eigenen Artikel Forenhaftung auszulagern und ihn (den Abschnitt) dort zu überarbeiten. Mit Syndkus hat der ganze Abschnitt kaum etwas zu tun. Irgendwelche Einwände?--schreibvieh muuuhhhh 12:05, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe den Abschnitt (lizenzkonform) in meinen Benutzernamensraum kopiert - ich würde mich freuen, wenn noch jemand beim Ausbauen hilft: Benutzer:Schreibvieh/Schreibfabrik/Forenhaftung--schreibvieh muuuhhhh 12:19, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Der Artikel ist jetzt ausgelagert (Forenhaftung und ich lösche nun den Abschnitt "Gerichtsverfahren", da es dort lediglich um die Forenhaftung geht. Der Rest des Abschnitts erscheint mir nicht wichtig für den Artikel zu sein, da es nur am Rande um S. geht und lediglich ein paar Gerüchte und Vermutungen aufgeführt werden. Falls es diesbezüglich mal zu einer Verurteil kommt, kann man es ja immer noch (kurz) erwähnen.--schreibvieh muuuhhhh 12:03, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Zusammenhang Usenext[Quelltext bearbeiten]

Wenn Herr Syndikus beim Usenet-Provider Usenext, der zugleich Europas Marktführer ist, in der FAQ erwähnt wird, was ja sonst in einer FAQ nicht üblich ist, so ist das auf jeden Fall eine Erwähnung wert. Seinen Namen hörte ich ja zum ersten Mal in Zusammenhang mit Usenext. Wenn man Syndikus und Usenext zusammen bei Google eingibt, erkennt man eindeutig den Zusammenhang. Auch wenn um etwas handelt, was er nicht getan hat - Es wurde trotzdem so ein Hehl daraus gemacht. Allein das finde ich erwähnenswert. Dann sollte man es wenigstens kurz erwähnen bzw erklären, dass er etwas nicht getan hat, wie im Artikel. -Yülli 17:59, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Und ich setze es wieder zurück da die Relevanz, beispielsweise durch unabhängige Medienberichterstattung, nicht dargestellt ist. --AT talk 18:15, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Was ist hiermit, siehe weiter unten. http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,462212,00.html -Yülli 18:22, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Geht leider nicht da der von Dir im Artikel dargestellte Fall durch den Beleg nicht gedeckt wird. --AT talk 18:34, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Da steht doch fast das selbe. Wer sagt eigentlich, dass du so etwas bestimmst? -Yülli 18:41, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nicht ich bestimme das sondern die Wikipedia-Richtlinien, in diesem Fall WP:Belege und WP:Keine Theoriefindung. Eine Notiz im Spiegel Netzwelt-Ticker alleine macht noch keine Relevanz und "fast dasselbe" ist eben nicht dasselbe. --AT talk 18:51, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zusammenhang Eselfilme.de/com[Quelltext bearbeiten]

Aus eigenem Erleben weiß ich, daß Dolzer / Syndikus und Günni außer FTP-Welt auch ihre Finger in der eDonkey/eMule-Filesharing-Seite "Eselfilme.de/com" und im Dialer-Geschäft hatten. Günni's Kanzlei war z.B. Admin-C der Seite, die unter Regie Dozlers lief.
Die Seite war mit Dialern gespickt und bot selber Links zum Download von raubkopien aus dem Filesharing-Netzwerk an. Auch dort hat Günni damals seine Abmahnungen verteilt. Von firstway-Medien GmbH, einer Firma mit Zusammenhang zu Syndikus, wurde die Freeware "Emule" gehackt und mit einem Trojaner versehen, der die Netzwerkschnittstelle von Windows blockiert hat, wenn man nicht eine "Lizenz" für die angeblich geschwindigkeitsoptimierte Programmversion gekauft hat.
http://www.onlinekosten.de/news/das-netz-schlaegt-zurueck-eselfilme-de-gehackt-update-8_153403.html
--2A02:8109:9A40:1778:ECB2:B06F:D53:C4CA 02:08, 14. Nov. 2016 (CET) Nachtrag:Beantworten
Wie weit verbreitet das kriminelle Netzwerk war, beleuchtet (ansatzweise) diese Seite:
http://www.abzocknews.de/2010/08/05/fundstuck-das-syndikus-syndikat-stand-022004/
Nach den Begriffen mal gegoogelt, findet man schnell hunderte weitere Treffer, auch in WP-zitierfähigen Medien. --2A02:8109:9A40:1778:ECB2:B06F:D53:C4CA 03:51, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Merkwürdige Lobhudelei[Quelltext bearbeiten]

"Syndikus war maßgeblich an der Rechtsprechung zur sogenannten „Forenhaftung“ beteiligt."

Das habe ich gestrichen. Das klingt so, als sei er Richter in diesen Dingen gewesen. Die Rechtsprechung wird von Richtern gemacht, nicht von Anwälten. (nicht signierter Beitrag von 88.130.48.135 (Diskussion | Beiträge) 10:35, 26. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Offensichtlich hat irgend jemand (er selber?) den Herrn Syndikus sehr lieb und hat diese "maßgebliche Beteiligung" wieder eingestellt... 217.230.28.56 05:54, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Im Artikel Forenhaftung wird sein Name nicht einmal erwähnt. Klingt komisch, ist aber so. --87.155.245.172 17:45, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Das Urteil des OLG Hamburg aus dem Jahr 2005, wo er als Anwalt des Klägers fungierte [4] ist inzwischen durch das Urteil des BGH vom März 2007 (AZ VI ZR 101/06) ohnehin überholt. --87.155.245.172 17:50, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Danke dir für den Link zu Heise, ich hatte da nur noch was im Hinterkopf ... Den entfernten Satz habe ich mit diesem Beleg wieder eingeführt. Und natürlich ist das eine Beteiligung an der Entwicklung der Rechtsprechung. Er hat schließlich in seinen Schriftsätzen die Thesen formuliert, denen sich dann das damals sehr merkwürdig agierende LG Hamburg angeschlossen hat. Dass diese Rechtsprechug inzwischen überholt ist, ändert nichts an seiner Rolle. Grüße --h-stt !? 16:41, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Das ist so lächerlich. Das kann nur von Syndikus/Gravenreuth-Fans stammen. Demnach war auch mein Kfz-Mechaniker an der Entwicklung meines Porsche 911 beteiligt? Ein Anwalt, dessen fragwürdige Thesen von einem Gericht ernst genommen wurden (was im Übrigen noch zu prüfen wäre: womöglich hat das Gericht ganz anders argumentiert und ist nur zum selben Ergebnis gekommen!), vom nächsten und übernächsten aber links gemacht werden, war an der Rechtsentwicklung beteiligt? (nicht signierter Beitrag von 88.130.18.53 (Diskussion) 13:14, 27. Jul 2016 (CEST))

Artikel[Quelltext bearbeiten]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bewaehrungshaftstrafe-fuer-Abofallenbetreiber-Burat-1436637.html (nicht signierter Beitrag von 77.4.34.1 (Diskussion) 16:53, 17. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Der wurde heute Nachmittag schon zweimal verlinkt, wie häufig soll er es denn noch werden? Sag lieber (mit Belegstelle), ob man S. inzwischen als Verbrecher bezeichnen darf. --32X 17:48, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Verbrechen sind nach § 12 StGB Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt sind. Alles andere sind Vergehen. Schau dir die Delikte durch, wegen denen er verurteilt wurde und entscheide selbst. Dabei ist ggf zu beachten, dass auch erweislich wahre Aussagen Beleidigungen sein können, wenn sie mit herabsetzender Absicht gesagt oder geschrieben werden und dies im Einzelfall nicht gerechtfertigt ist (zum Aspekt, ob man ihn so bezeichnen darf, nicht ob er es ist). Grüße --h-stt !? 14:26, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mir fehlt der Hinweis, dass Herr Syndikus heute Software zu unwahrscheinlich günstigen Preisen verkauft - deutlich "günstiger" als bei anderen Händlern (z.-B. Keyring.de, wo er nicht im Impressum steht, aber Betreiber der Website ist).