Diskussion:Blind Trust

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Völlig falsch übersetzt aus Investopedia[Quelltext bearbeiten]

Original (Investopedia): A trust in which the executors have full discretion over the assets, and the trust beneficiaries have no knowledge of the holdings of the trust.

Falsch übersetzt: ... ein(en) Trust, in dem der Testamentsvollstrecker volle Entscheidungsfreiheit über das Vermögen des Empfängers hat und auch keine Kenntnis über die Bestände desselben besitzt.

Kommentar a) "Testamentsvollstrecker" ist nicht korrekt. Blind trusts kommen v.a. in anderen Zusammenhängen als Erbschaften vor, nämlich wenn hohe Beamte die Führung ihres Vermögens an eine Vertrauensinstanz übertragen, um Interessenkonflikten aus dem Weg zu gehen. Besseres Wort ist "Verwalter". Kommentar b): Es ist nicht der Verwalter, der keine Kenntnis über die Bestände hat, sondern der Treugeber bzw. Berechtigte.

Verbesserungsvorschlag: ... ein Trust, in dem der Verwalter volle Entscheidungsfreiheit über das Vermögen hat und die Berechtigten keine Kenntnisse über die Bestände desselben besitzen. (nicht signierter Beitrag von 193.134.254.25 (Diskussion) 11:03, 13. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Stehe ich auf der Leitung? Was heißt »in dem der Testamentsvollstrecker volle Entscheidungsfreiheit über das Vermögen des Empfängers hat und auch keine Kenntnis über die Bestände desselben besitzt«

Wer ist »der« Testamentsvollstrecker? Besser »ein Testamentsvollstrecker«? Geht es bei Blind Trusts nur um Testamente und Testamentsvollstrecker?

Weiters: »wenn ein Treuegeber vom Empfänger Unkenntnis über die konkreten Vermögenswerte hat« Was heißt »Du hast Unkenntnis von mir?« Kann man Unkenntnis haben? Mir ist völlig unklar, wer hier was nicht weiß: der Treuegeber kennt die Empfänger nicht? Oder die konkreten Vermögenswerte? Oder der Empfänger? Was hat das alles mit einem Testament zu tun?

Ich kenne mich offen gesagt hinten und vorne nicht aus (obwohl die Anmerkung über die mangelhafte Übersetzung hier etwas erhellend war). -- bg phaidros 04:25, 3. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]