Diskussion:Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Malabon in Abschnitt Beteiligungen
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pmo[Quelltext bearbeiten]

wäre nett, wenn jemand mal PMO definieren könnte (Partei und Massen-Organisation ?) (nicht signierter Beitrag von 92.229.252.202 (Diskussion | Beiträge) 21:28, 15. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

enzyklopädische Qualität[Quelltext bearbeiten]

tja - würde die Qualität heben (nicht signierter Beitrag von 92.229.147.161 (Diskussion | Beiträge) 20:05, 26. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

link auf Seite bvs[Quelltext bearbeiten]

http://www.bvs.bund.de Der Link läuft eine leere Seite, die auf die organisationen der BvS verweist, die auf Geschäftsbesorgung durch BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) und die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH. verweist Siehe http://www.bvs.bund.de/003_menue_links/02_besorger/index.html

Ich bitte einen der Damen/Herren Aufpasser, dies zu korrigieren, nach dem der bereits bestehende Hinweis voreilig und unqualifiziert gelöscht wurde Herzlichen Dank (nicht signierter Beitrag von 92.229.252.202 (Diskussion | Beiträge) 21:28, 15. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Der Artikel müsste überarbeitet werden. Da ich hier neu bin, traue ich mich noch nicht, dies selbst zu tun. Für heute folgender Hinweis: Die BvS ist eine Bundesanstalt in Abwicklung. Dazu passt der Begriff "Nachfolgegesellschaften" nicht. Die dort erwähnte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übt die Funktion des Abwicklers aus. Die ebenfalls erwähnte GESA ist ebenso wie die BVVG und die bevecon eine Tochtergesellschaft der BvS und keine Nachfolgegesellschaft.--Malabon 21:30, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Kategorie: Historische Behörde[Quelltext bearbeiten]

Definition: "In diese Kategorie gehören alle nicht mehr existenten Behörden und vergleichbare staatliche oder quasi-staatliche Einrichtungen."

Die BvS existiert noch und ist noch handlungsfähig (allerdings in Abwicklung). Daher gehört sie noch nicht in die o. a. Kategorie.--Malabon 22:36, 12. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Bearbeitungen durch nicht angemeldete Benutzer[Quelltext bearbeiten]

@ 2.242.41.45 und 2001:638:a000:1001:131:188:3:56 und 2.242.96.246: Es ist sinnvoll, erst die Sichtung abzuwarten und dann neue Änderungen vorzunehmen. Ähnlich wie bei Treuhandanstalt. --Malabon (Diskussion) 21:54, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

und wie lange dauert' s ? mittlerweile schreiben wir das Jahr 2016 (nicht signierter Beitrag von 2001:638:A000:1001:131:188:3:56 (Diskussion | Beiträge) 22:50, 14. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Rechtsstreitigkeiten[Quelltext bearbeiten]

vermisse das Kapitel Rechtsstreitigkeiten - immerhin musste sich die BvS mit etlichen Prozessen beschäftigen (siehe Aufbau Verlag, PDS Vermögen, Koko etc. ) (nicht signierter Beitrag von 2.242.113.75 (Diskussion) 01:56, 5. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Beteiligungen und Rechtsstreitigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Noch aktuell? --Malabon (Diskussion) 21:26, 6. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Auflösung[Quelltext bearbeiten]

Wurde diese Bundesanstalt nicht bereits aufgelöst? 2011 soll alles "fast vollständig erledigt" gewesen sein. Gruß! GS63 (Diskussion) 21:03, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Sie existiert noch, ist aber in Abwicklung. Deshalb ist auch die Einordnung in Historische in der Navigationsleiste falsch. --Malabon (Diskussion) 12:02, 30. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Klageverfahren gegen Bank Julius Bär wegen verschobenen DDR-Vermögens, Stand 2019[Quelltext bearbeiten]

Die Bank muss(te) wohl zahlen, - jedenfalls einen Teil von 97 Millionen, siehe hier: https://www.cash.ch/news/top-news/streit-um-ddr-vermoegen-zuercher-obergericht-entscheidet-nun-doch-gegen-julius-baer-1443476. In Deutschland hat man in den allgemeinen Medien davon nie gelesen. Hat die Bank schlussendlich gezahlt? Oder hat man auf der Grundlage des Züricher Urteils einen "Vergleich mit Schweigevereinbarung" geschlossen? Wie ist hier der Sachstand? Auf dieses Wissen hat der deutsche Steuerzahler doch einen Anspruch, oder? --91.36.254.74 11:48, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Handelsblatt. Der cash-Artikel ist für mich klar: Die Bank ist zur Zahlung verurteilt worden, also kein Vergleich. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Bank kann noch Rechtsmittel zum Bundesgericht einlegen. --Malabon (Diskussion) 20:57, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Anspruch des deutschen Steuerzahlers? Vgl. § 20b Abs. 3 PartG DDR: [1]. --Malabon (Diskussion) 22:47, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Beteiligungen[Quelltext bearbeiten]

Dieselmotorenwerk Rostock. Warum wird diese Gesellschaft hier aufgeführt? Außerdem ist die Abgrenzung Beteiligungen vs. Tochtergesellschaften nicht sinnvoll. Ich beabsichtige daher, diesen Abschnitt zu entfernen. --Malabon (Diskussion) 22:39, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten