Diskussion:Chemikalienrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Fmrauch in Abschnitt Regelungsmodelle
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Was bedeutet ...[Quelltext bearbeiten]

"... kann meinen?" Wenn ich einen Begriff in Wikidia suche, möchte ich gern erfahren, was er bedeutet und nicht, was er "meinen kann". --Katakana-Peter 00:33, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Katakana-Peter 09:15, 20. Nov. 2011 (CET)

eigentlich aber "Chemierecht"[Quelltext bearbeiten]

Es wäre sinnvoll, das Lemma der fälschlich als rechtsvergleichend dargestellten Materie "Chemikalienrecht" umzubenennen in die tatsächliche Querschnitsmaterie "Chemierecht". Ich hatte hierzu bereits in der gleichnamigen Kategorie "Chemikalienrecht" angeregegt. Bestehen dagegen Einwände oder besteht Diskussionsbedarf? Chemikalienrecht ist wie gesagt vom Begriff her ja nur ein möglicher Unterfall des Chemierechts. Tatsächlich geht der Gesetzgebar aber nicht von den Chemikalien aus, sondern beispielsweise von Genehmigungsverfahren, Risikoverlagerungen, Verboten usw. weswegen es sich um eine "echte" Querschnittsmaterie handelt. --IDSN (Diskussion) 18:55, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Chemie ist ein umfassender Begriff und es "ist eine Naturwissenschaft". "Chemierecht" würde sich also auch - über die Chemieindustrie hinaus - auf die Tätigkeit der Wissenschaft erstrecken. Also etwa könnte das eine rechtliche Beschränkung von Forschung und Lehre bedeuten. Das ist in Deutschland nicht gewollt. Genauso wenig gibt es ein "Physikrecht" oder ein "Biologierecht". --Fmrauch (Diskussion) 23:44, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Rubrik / Lemma umbenennen?[Quelltext bearbeiten]

folgerichtig müsste auch die Rubrik "Chemikalienrecht" in "Chemierecht" umbenannt werden, wie geht man da vor? --Guck (Diskussion) 17:48, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Vielleicht kann man das Lemma auch so beibehalten und die Rubrik umbenennen, da das Chemikalienrecht ja ein Unterfall des Chemierechts ist. --Guck (Diskussion) 18:02, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

„Chemikalienrecht“ ist das korrekte Lemma, da es um Chemikalien geht, nicht um Chemie. --Leyo 18:56, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Richtig - der Gesetzgeber macht es an konkreten Chemikalien fest, dazu gibt es eine Liste. Gegenstand sind eben NICHT - wie o.a. irrtümlich behauptet - Genehmigungsverfahren usw., da diese z.B. im Immissionsschutzrecht beschrieben sind. --Fmrauch (Diskussion) 23:46, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Regelungsmodelle[Quelltext bearbeiten]

"die Anforderungen in den Vereinigten Staaten (mit hoher Flexibilität) und diejenigen der Europäischen Union (feste Stoffliste) zwei Gegenpole" - hier fehlt eine Beschreibung der Anforderung aus den Vereinigten Staaten. Es ist leider sehr abstrakt formuliert, und ich glaube kaum, dass Laien das verstehen. Ein paar Beispiele dazu wären hilfreich. --Fmrauch (Diskussion) 23:54, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten