Diskussion:Compliance (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Filzstift in Abschnitt Deutschlandlastigkeit
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Theorie und Belege[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel stellt unter Bezug auf einschlägige Gesetze, Rechtsprechung und Literatur den aktuellen rechtlichen Stand in Sachen Compliance dar. Er dient weder kommerziellen Interessen noch der Theoriefindung. Zur Klarstellung habe ich die Belege umfassend überarbeitet und erweitert. Ich hoffe, die gerügten Mängel sind damit beseitigt. --Kanzlei-drgottschalk (Diskussion) 14:20, 16. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Es gibt viele angesprochene Themen, die an sich nicht deutschland- oder EU-lastig sind und z.B. teils auf die Schweiz, Österreich oder weiteren Staaten wie UK oder USA übertragbar wären, wären da nicht die alleinige Orientierung auf das deutsche Recht. Hier wäre zu verallgemeinern. Das deutschlandspezifische könnte dann in separaten Abschnitten oder in einem eigenen Artikel Compliance (Recht, Deutschland) erörtert werden. ZK: Kanzlei-drgottschalk --Filzstift (Diskussion) 19:16, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten