Diskussion:DIN 18195

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von LinguistManiac in Abschnitt Diverse Fehler
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Abdichtung mit KMB nach DIN 18195[Quelltext bearbeiten]

Wenn eine Bauleistung nicht in der DIN verankert ist, bedeutete es noch lange nicht, das sie nicht den Anerkannten Regeln der Technik entspricht. 80 % aller Bauwerke wurden schon mit KMB abgedichtet ohne dass sie "schon" in der DIN verankert waren. Die Dickbeschichtung wurde erst nach jahrelangem Druck von der "Richtlinie für die Planung Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit KMB" (kurz RiLi)in die DIN übernommen. Auch nur als Kompromiss, kurz darauf wurde die RiLi wieder verschärft. Sie ist der DIN überlegen, da kürze Re(A)ktionszeiten möglich sind. KMB hat gegenüber Bitumenbahnen den Vorteil der Nahtlosigkeit und lässt sich besser an Durchdringungen anarbeiten. Dachdecker und Maurer sollten vor Verarbeitung von KMB eine Prüfung beim TÜV oder anderen Instituten ablegen. Leider darf eine solch wichtige Arbeit heute jeder ausführen. Beratungen auf Baumärkten sind, nach eigenen Erkundungen, fast immer mangelhaft und falsch. Welcher Bäcker, der jetzt z.B. Verkäufer in einem Baumarkt ist, hat schon über die gesammte Baubranche Fachwissen. Gleiches gilt für Drainageanlagen und deren Berechnungen.

AUSSERDEM: Die DIN ist ein eingetragener Verein - mehr nicht. UND: es heißt in der DIN sinngemäß: Wer nach der DIN arbeitet und Fehler verursacht ist selbst schuld...Die DIN ist nicht haftbar zu machen... --flieger136 88.73.248.229 12:02, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

  • Wer nach der DIN arbeitet und Fehler verursacht ist selbst schuld...Die DIN ist nicht haftbar zu machen... Die Stelle in der DIN würde ich gern mal zitiert bekommen! Ansonsten weiß ich nicht wirklich, was der Schreiber uns eigentlich mitteilen will. --Der Tom 12:10, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
    • Hi Tom. Ich habe den Zitatursprung auf der Hompage des DIN ausmachen können:Link-Text. Hier heißt es DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann. Wahrscheinlich wollte der Vorredner darauf raus. --Mister Ghost 18:07, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
      • Moin, die Passage kenne ich auch. Allerdings finde ich die Übersetzung der IP oben doch ein bißchen sehr frei.. Außerdem: Wer eine DIN zum Vertragsinhalt macht, sollte wenigstens ihren Inhalt kennen. Der Tom 09:08, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Diverse Fehler[Quelltext bearbeiten]

"3. Drückendes Wasser (Gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist, Art der Abdichtung nach Teil 6) Hier sind nur noch bahnenförmige Abdichtungen zulässig. Eine Dickbeschichtung gegen drückendes Wasser entspricht nicht der DIN 18195 und somit den anerkannten Regel der Technik. Hier darf je nach Eindringtiefe, nur ein oder zwei aufeinanderliegende Bitumenschweißbahnen oder alternativ Kunststoffbahnen verwendet werden." Das ist falsch! Die DIN 18195 hat in allen Bundesländern außer Hessen (hier ist sie bauaufsichtlich eingeführt) einen empfehlenden Charakter. Sie definiert nicht den Stand oder die Regeln der Technik. Neuer z. B. ist was diesen Bereich betrifft die bereits erwähnte KMB-Richtlinie, welche z. B. auch Dickbeschichtungen im Bereich des drückenden Wassers bis zu einer Eintauchtiefe von 3,0 m zulässt! Es ist einfach ein Irrglaube, dass die DIN immer das Non plus Ultra darstellt! Nach einer Entscheidung des BGH vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97 sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben. Hintergrund ist, dass z.B. technische Neuerungen schnell als anerkannte Regeln der Technik gelten, sie aber noch nicht in die entsprechende DIN-Norm eingefügt wurden.

" 4. Von innen drückendes Wasser (Art der Abdichtung nach Teil 7)" Ist falsch. Das ist der Teil 5 und nicht Teil 7.

"Diese Norm gilt nur für Neubauten. Das bedeutet, dass eine Abdichtung bei Altbauten nicht angewendet werden kann." Ist auch falsch. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen kann die Norm grundsätzlich Anwendung finden.

Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass die DIN 18195 sich aktuell gerade in einer Überarbeitungsphase befindet. Die aktuellen Versionen weisen bereits in ihrem Vorwort auf diesen Punkt hin! --84.169.145.250 11:11, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

done. Deine Anmerkungen zu Punkt 3. sollten mittlerweile allgemein bekannt sein. DIN- und andere Normen werden erst verbindlich, wenn sie Vertragsgegenstand sind. Der Tom 11:39, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hi Tom. Die vermeintlichen Regeln der Technik sind unter 3 immer noch drin. Sind aber falsch...--84.169.175.20 00:26, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
erl. Der Tom 07:43, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Unter "2. Aufstauendes Sickerwasser" ist irgendwie der Wurm drin:
"Neben der Abdichtung nach Teil 6. Bei untergeordneter Nutzung der Räume besteht die außerdem Möglichkeit, die Abdichtung mit WU- Beton ("Weiße Wanne") vorzunehmen." --213.23.84.205 11:03, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Insbesondere - siehe mein Diskussionsbeitrag unten - scheint das ja eher eine unzulässige Lösung zu sein. --LinguistManiac (Diskussion) 10:13, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Bauaufsichtlich eingeführt[Quelltext bearbeiten]

Vllt. sollte noch erwähnt werden, dass die DIN 18195 im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern in Hessen bauaufsichtlich eingeführt ist. Hierdurch erhält sie für Hessen einen verbindlichen Charakter (während die DIN-Normen ansonsten ja einen empfehlenden Charakter haben), wobei ich mir nicht darüber im Klaren bin, wie weit diese Verbindlichkeit auch eine rechtliche Relevanz hat.--Mister Ghost 22:08, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

  • Schreib es doch einfach rein. Ich denke, dass rechtliche Relevanz erst dann besteht, wenn die DIN auch zum (Landes-) Gesetz gemacht wurde. In wie weit das bei bauaufsichtlicher Einführung gilt, weiß ich nicht. Allerdings wir jede Norm sofort verbindlich, wenn sie Vertragsgegenstand wird. Der Tom 08:43, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Genauso ist es. Einen verbindlichen Charakter hat die DIN 18195 auch in Hessen nicht, da sie auch weiterhin ausgeschlossen werden kann. Das wäre bei Vorschriften mit Gesetzeskraft jedoch nicht der Fall. --L5 12:17, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Sorry kann das nicht selbst bearbeiten. Der Artikel ist gesperrt, kann das sein? Mir fehlt auf jeden Fall der "Bearbeiten"-Button... --Mister Ghost 13:18, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Also ich kann bearbeiten, Button ist da. Allerdings möchte ich es wegen des Einwands von L5 nicht in den Artikel bringen. Der Tom 13:22, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Erstmalig aufgelegt?[Quelltext bearbeiten]

Wann wurde die DIN 18195 erstmalig aufgelegt? Weiß das wer? --217.19.187.162 14:51, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Wenn man sich beim Beuth-Verlag zu den älteren Normausgaben durchklickt, landet man bei der Ausgabe vom August 1983. Deren Vorgängernormen waren wiederum die DIN 4031:1978-03, DIN 4117:1960-11 und DIN 4122:1978-03. Gruß, --Mätes (Diskussion) 00:05, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten

DIN 18195 mangelhaft?[Quelltext bearbeiten]

Bei Weka findet man folgendes:

OLG Hamm Urteil vom 14.08.2019 12 U 73/18: Eine Außenwand aus WU-Beton und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung entspricht für den Fall aufstauenden Sickerwassers trotz Übereinstimmung mit der DIN 18195-6 und der DIN 18533 nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Zulassung dieser Art der Abdichtung sei in DIN 18195 eingeführt worden in dem Wissen, dass die große Mehrheit der Sachverständigen sie als mangelhaft bezeichnet habe. Somit könne die DIN 18195 keine allgemein anerkannte Regel der Technik darstellen. Bisher galt der Grundsatz, wenn eine Verfahrensweise baulich und inhaltlich einer DIN-Norm entspreche, sei sie fachgerecht und mangelfrei. Die von der DIN 18195 grundsätzlich ausgehende Vermutungswirkung ist in diesem Rechtsstreit widerlegt.

Ich bin nun verunsichert ob das: überhaupt eine valide Aussage ist (hier keine Erwähnung), die Norm als ganzes betrifft, oder nur für einen speziellen Fall gilt (WU in Kombination). Wenn da der WP Artikel eine Klärung hätte, wäre das golden. LinguistManiac (Diskussion) 10:11, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten