Diskussion:DR Salonspeisewagen 10241

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Thenardier in Abschnitt Auch der Bundeskanzler
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Auch der Bundeskanzler[Quelltext bearbeiten]

Auch der Bundeskanzler durfte den Wagen nutzen, da im dritten Abteil provisorisch eine Funkanlage eingerichtet war. Das heißt also, dass Bundeskanzler nur in Waggons mit Funkanlage mitfahren dürfen. Kein Wunder, dass die alle das Auto, bzw. das Flugzeug bevorzugen, bei solchen Beschränkungen. In Flugzeugen sind Funkgeräte ja serienmäßig eingebaut, wenn ich recht informiert bin. --Thenardier (Diskussion) 04:56, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für diesen qualifizierten Beitrag. In der Zeit, als es noch keine Handys gab, das ist - je nach altersbedingter Perspektive noch gar nicht so lange her - war die Kommunikation aus dem fahrenden Zug sehr aufwändig. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, findest Du einiges in dem Artikel "Zugpostfunk". ;-) -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:14, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Du meinst also, Bundespräsidenten brauchten kein Funkgerät, Bundeskanzler hingegen durften nur mitfahren, wenn eines eingebaut war? Denn - um es leichter verstehbar zu machen - das ist exakt der Sinn der von mir bemäkelten Aussage. --Thenardier (Diskussion) 04:33, 30. Jun. 2015 (CEST)Beantworten