Diskussion:Der Kongreß tanzt (1931)

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Das Lemma bzw. der Filmtitel wird in der Schreibweise der deutschen Erstveröffentlichung angegeben. Eine Diskussion zu diesem Thema ist hier zu finden. Als Quelle des Filmtitels ist der Eintrag des Lexikon des internationalen Films (online) zu sehen. --J.-H. Janßen 16:20, 7. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]


Der Film hieß immer Der Kongreß tanzt mit ß. Wieso sollte sich das in ss geändert haben?--Xquenda 11:58, 12. Aug 2006 (CEST)

Wenn der so heißt, sollte man ihn entsprechend verschieben. --Jackalope 12:16, 12. Aug 2006 (CEST)

Kongress ist kein Eigenname und wird nach der gültigen Rechtschreibung mit Doppel s geschrieben und nicht mehr mit ß. - Gruß Rybak 12:20, 12. Aug 2006 (CEST)
Genau das berührt aber die grundsätzliche Frage der Anwendbarkeit von Rechtschreibregeln bei Eigennamen, worunter ich einen originalen Filmtitel, der auch im Film selbst so geschrieben wird, zähle. Bei Übersetzungen fremdsprachiger Titel würde ich ja noch diskutieren, aber hier sehe ich keinen Grund für eine Änderung des Titels.--Xquenda 14:43, 12. Aug 2006 (CEST)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:49, 27. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Warum wurde der Film 1937 in Deutschland verboten? --2A02:8108:9E3F:C8B0:7590:D38:CE6D:44D8 23:24, 10. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Laut Literatur (Fn 6) weil er das "nationalsozialistische Empfinden" verletzt habe und Juden an der Produktion mitgewirkt haben. --Kuhlmac (Diskussion) 09:32, 17. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]