Diskussion:Dieter Hillebrand

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GiftBot (Diskussion) 14:33, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Petition 15/4402 Beschwerde über Behörden und Kommunen u.a.[Quelltext bearbeiten]

Der Landtagsabgeordnete Dieter Hillebrand war Berichterstatter der Landtags-Petition 15/4402 15. Wahlperiode Drucksache 15/6944

Vom Petenten:

"Der Petent wurde mit Urteil des Amtsgerichts vom 19. November 2012 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Petent begehrt, dass das Verfahren überprüft und er rehabilitiert wird. Im Falle eines Fehlverhaltens der beteiligten Staatsanwälte und des Richters „wäre eine Seitwärtsversetzung wünschenswert.“

Ferner „wäre zu prüfen, ob zukünftig [...] generell bei allen Gerichtsverhandlungen in Baden-Württemberg eine durchgehende Bandaufzeichnung erfolgt“.

Schließlich „wäre sinnvoll zu prüfen, wie häufig in Baden-Württemberg polizeiliche Initial- anzeiger verurteilt werden, nachdem die Beschuldig- ten eine Gegenanzeige erhoben haben“."

Aussagen des Berichterstaters Hillebrand:

"Eine Überprüfung kann allein durch die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte erfolgen, soweit ein Beteiligter von einem statthaften Rechtsbehelf in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat. Ist eine Entscheidung rechtskräftig, so müssen die Beteiligten sie grundsätzlich hinnehmen, auch wenn sie mit ihr nicht einverstanden sind.

..Soweit der Petent eine durchgehende Bandauf- zeichnung anregt, ist darauf hinzuweisen, dass gemäß der bundesgesetzlichen Regelung in §271 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) über die Hauptverhandlung ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit dieser in der Hauptver- handlung anwesend war, zu unterschreiben ist. Gemäß §273 StPO muss das Protokoll den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im We- sentlichen wiedergeben und die Beachtung aller wesentlichen Förmlichkeiten ersichtlich machen. Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter sind außerdem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen. Der Vorsitzende kann anordnen, dass anstelle der Auf- nahme der wesentlichen Vernehmungsergebnisse in das Protokoll einzelne Vernehmungen im Zu- sammenhang auf Tonträger aufgezeichnet werden. Der Tonträger ist zu den Akten zu nehmen oder bei der Geschäftsstelle mit den Akten aufzubewahren. Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs in der Hauptverhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Äußerung an, so hat der Vorsit- zende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollstän- dige Niederschreibung und Verlesung anzuordnen. Derzeit besteht kein Anlass, eine Änderung dieser bundesgesetzlichen Regelung anzustreben.

Schließlich wird in der baden-württembergischen Justizverwaltung keine Statistik geführt, wie häufig Anzeigeerstatter aufgrund von Gegenanzeigen ver- urteilt werden. Nachdem die Aussagekraft einer derartigen Statistik auch sehr beschränkt wäre und hieraus keine Schlussfolgerungen gezogen werden könnten, ist auch zukünftig keine statistische Erhebung geplant. ..

Die Anlage von Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist an innerörtlichen Hauptstraßen nach dem bestehen- den Regelwerk möglich. Diese werden mit unter-

brochenen Leitlinien von der Fahrbahn abgetrennt, die im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden dürfen. Sie sollen in der Regel 1,5 m, min- destens jedoch 1,25 m breit sein. Die zwischen den Schutzstreifen verbleibende Fahrbahn soll mindes- tens 4,50 m betragen, sodass eine vorhandene Straßenbreite zwischen den Randsteinen von 7,50 m bzw. 7,00 m bei 1,25 m Mindestbreite des Schutz- streifens erforderlich ist. Die Straßenverkehrs- behörde beim Landratsamt und die Polizei empfeh- len im vorliegenden Fall diese Schutzstreifen nicht. Am rechten Rand fahrend, werden die Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer akzeptiert, so- dass in dieser Führung des Radverkehrs die größte Verkehrssicherheit gesehen wird.

Angesichts des für Landesstraßen durchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens und des nur geringen Verkehrs auf der Kreisstraße sowie der gegebenen Verkehrssicherheit am bestehenden Knotenpunkt ist ein Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz nicht erforderlich und aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar."

Weshalb wurden dann auf der anderen Seite des Ortseinganges ein Kreisverkehr und eine verschmälerung der Strasse durchgeführt?

Weshalb darf der hier offen benannte heutige Oberamtsanwalt Matthias Seitz (Gelernter Rechtspkfleger, kein Volljurist; SPD Kreisratsmitglied Sigmaringen auch weiterhin Ermittlungen beim Pettenten als Opfer bearbeiten und verneinen? Spätestens mit dieser Petition war offensichtlich dass dieser befangen ist.

Bei nahezu allen 21 Petitionen kam die Ausage: " Der Petition kann nicht abgeholfen werden." Zuständig für den Petitionsausschuss war Beate Bohlen (Grüne). --185.153.194.39 22:23, 19. Sep. 2023 (CEST)Beantworten