Diskussion:Dobbertiner Sandpropstei

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Klostermönch in Abschnitt Propst - Vogt
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Propst - Vogt[Quelltext bearbeiten]

Im Mittelalter war der Propst ein leitender Geistlicher (Priester), der Vogt ein Laie mit Verwaltungsvollmacht. Der hier beschriebene „Sandpropst“ war offenbar ein Laie, insofern ist die Bezeichnung Vogt, die im Artikel beiläufig erwähnt wird, die richtige. Sandpropst ist möglicherweise in beiden Wortteilen ein ironisch gemeinter Spitzname? --Rabanus Flavus (Diskussion) 07:58, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Rabanus Flavus, deine Bedenken kann ich gut verstehen. Doch in Mecklenburg war und ist alles anders. So auch beim Kloster Dobbertin mit seinem Klosteramt. Auch ich musste oft umdenken. Wo nennt man den Geschäftsführer schon Klosterhauptmann, den Finanzbeamten Küchenmeister und die Vorsteherin des adligen Damenstifts statt Äbtissin sogar Domina. Und nun noch der erwähnte Sandpropst. Dazu ganz kurz einige Infos. Das Kloster Dobbertin hatte schon 1281 größere Besitzungen im Land um Röbel, an der Müritz und einen Propsteihof in Röbel. Um die Ländereien besser unterscheiden zu können, wurden sie wegen der vielen sandigen Böden einfach Vordere und Hintere Sandpropstei genannt. Da es in Röbel, bedingt durch das dortige Kloster, schon drei Pröbste gab, nannte man zur besseren Unterscheidung den Dobbertiner Klosterpropst einfach Sandpropst. Und das fast über 400 Jahre, sogar in den jährlichen amtlichen Mecklenburgischen Staatskalendern wurde er als Sandpropst aufgeführt. Möglich wäre es auch ein Spottname, doch der dortige Klosterpropst hatte neben der Verwaltung noch die seelsorgerische Betreuung in den dortigen Klosterdörfern zu besorgen. Der Sandpropst war eben eine Persönlichkeit, denn nicht umsonst waren Bürgermeister von Röbel später Sandpropst. Schau doch bitte mal im Artikel zum Kloster Dobbertin unter Landeskloster mit Klosteramt auf die Fußnote 73. Mit besten Grüßen vom--Klostermönch (Diskussion) 16:09, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten
PS. Das Klosteramt hatte in der Forstverwaltung einen Holzvogt aber in der Sandpropstei keinen Sandvogt.--Klostermönch (Diskussion) 16:15, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Danke dir! Ein Durcheinander ist es wirklich. Klosterhauptmann (für den Verwalter) und Domina (für die Vorsteherin) waren in evangelischen Damenstiften durchaus gebräuchliche Titel. Pröpste aber waren und sind auch nach der Reformation immer Geistliche / Prediger. Ein Bürgermeister kann das in Personalunion nicht gut gewesen sein. Verwilderung, Verwilderung... :) Gruß, --Rabanus Flavus (Diskussion) 16:35, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Hallo Rabanus Flavus, Verwilderung, Verwilderung ... wollen wir so nicht stehen lassen. Es wurde nirgends erwähnt (weder im Artikel, noch in der Diskussion), dass der Bürgermeister von Röbel ein Geistlicher war. Er war Bürgermeister und danach Sandpropst, ein weiterer Bürgermeister war danach Stadtrichter und später Syndicus in der Sandpropstei. Der Dobbertiner Sandpropst leitete als Geistlicher, Beamter oder Angestellter die Geschäfte der Sandpropstei als Außenstelle für das Klosteramt in Dobbertin. Klare Strukturen und Aufgabenabgrenzungen, nicht umsonst wurde das Klosteramt Dobbertin in Mecklenburg zu einem der größten und reichsten Wirtschaftsunternehmen. Das sollte Klarheit schaffen. Beste Grüße vom--Klostermönch (Diskussion) 18:28, 3. Dez. 2018 (CET)Beantworten