Diskussion:Droit de non-paternité

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Gestumblindi
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Ich würde sagen, dass man – wenn man ausdrücklich unter GFDL veröffentlicht – genau wie auf kommerzielle Nutzungsrechte eben auch automatisch auf das "Droit de non-paternité" verzichtet. Was steht dem entgegen? --AndreasPraefcke ¿! 20:18, 26. Mär 2006 (CEST)

Das zitierte Schlechtachten. Beachte auch meine private Unterseite --Historiograf 20:28, 26. Mär 2006 (CEST)

Davon, dass man es in Kauf nehmen dürfe, als Urheber fremder Werke angegeben zu werden, steht doch gar nichts in der GNU-FDL. Und auch nicht in den CC-Lizenzen. Gestumblindi 17:39, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten