Diskussion:EUR.1

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 62.159.60.46 in Abschnitt irreführende Formulierung
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EU - EFTA[Quelltext bearbeiten]

Von den ursprünglichen EFTA-Vertragspartnern 1973 ist nur noch die Schweiz übrig geblieben. Alle anderen EFTA-Staaten sind inzwischen entweder Mitglied der EU (Portugal, Schweden, Finnland, Österreich) oder Mitglied im EWR (Norwegen, Island). Man sollte daher nur noch von "EU - Schweiz" sprechen. Soll ich ändern? --Dr. Hans-Peter Duric 10:38, 23. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Meiner bescheidenen Meinung nach würde die Formulierung "EU - Schweiz" die Länder Norwegen und Island ausschließen. --Naito 0:22, 27. Jan. 2011 (CET)

irreführende Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Satz "Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt." falsch formuliert. Das Dokument EUR.1 selbst mag auch Ursprungserzeugnis sein - gemeint ist aber doch bestimmt, dass die davon begleitete Ware diese Eigenschaft erlangt. Oder? --Naito 0:22, 27. Jan. 2011 (CET) So falsch ist das jetzt nicht formuliert- das EUR.1 bestätigt den PRÄFERENZIELLEN Ursprung einer Ware- der Nationale Ursprung (bestätigt i.d.R. durch ein Ursprungszeugniss)ist dagegen leichter zu erlangen. D.H. das EUR.1 bestätigt diesen Nationalen Ursprung automatisch mit. --Leftie11 (Diskussion) 08:30, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Lieferantenerklärungen werden nicht von der IHK ausgestellt sondern vom Lieferanten. (nicht signierter Beitrag von 62.159.60.46 (Diskussion) 16:17, 3. Jun. 2015 (CEST))Beantworten