Diskussion:Elektronische Patientenakte

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Fällt die Hardware/Software zur EPA unter das Medizinproduktegesetz?

Bezug auf die GEsetzeslage zur Elektronischen GEsundheitskarte in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll, diesen Artikel um einen Verweis auf Elektronische Gesundheitskarten zu verweisen?

Abgrenzung zu anderen elektronischen Akten[Quelltext bearbeiten]

Sollte nicht auch erwähnt werden, dass es bezüglich des Wordings noch große Probleme gibt? Z.B. Haas in "Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten" auf S.195 unterscheidet Fall, Patienten und Gesundheitsakte und sieht die Krankenakte als Oberbegriff: [1]

Auf Seite 2 ein anderer Ansatz: [2]

Link-Fehler[Quelltext bearbeiten]

Der angegebene Link: www.ehealth.bookmark.de führt zu einer Fehlermeldung. (nicht signierter Beitrag von 94.222.154.52 (Diskussion) 10:56, 23. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Europäische Union: Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte[Quelltext bearbeiten]

Aus der EU-Richtlinie 2011/24/EU http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF kann ich keine der in diesem Abschnitt aufgestellten Behauptungen über zentralisierte supranationale Patientenaktenserver herauslesen. Die angegebene Quelle in Computer Law & Security Review ist für mich ausserdem nicht zugänglich und daher unüberprüfbar. Ich weiss auch nicht, ob dieses Paper peer reviewed ist. (nicht signierter Beitrag von 128.131.239.236 (Diskussion) 17:40, 5. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten