Diskussion:Entlassung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Flominator in Abschnitt Begriffsseite
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weitere Bedeutungen[Quelltext bearbeiten]

Weitere Bedeutungen nicht vergessen:

  • Entlassung aus der Bundeswehr
  • Entlassung aus dem Gefängnis

Schassen - schasste - geschasst - feuern[Quelltext bearbeiten]

Evtl. könnte jemand ein paar Weiterleitungen und Erklärungen zu diesen trivialen Ausdrücken geben, bzw. einen neuen Artikel dazu verfassen. :) --Capriccio 15:43, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Arbeitnehmer[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis, dass Arbeitnehmer nicht fristlos ein Arbeitsverhältnis beenden können entfernt, weil er falsch. Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers gegen den Arbeitsvertrag oder beispielsweise ausstehender Lohnzahlung, hat er das Recht dazu. Dies aber auch, wenn die Riebesocke FSZ es nicht akzeptieren will. --L5 09:07, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mit dieser Änderung hast Du natürlich Recht, ich hatte mich verguckt. Danke fürs Aufpassen!--FSZ 10:03, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Beamter[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über Beamte ist zu Beginn merkwürdig formuliert: "ist also", ohne einen Bezug im vorherigen Text für das "also" etc. Und wo der Begriff "Entlassung" seinen Ursprung hat, sollte meiner Meinung nach in der Einleitung oder zumindest im ersten Absatz des Textes stehen. Der sollte mal etwas geändert werden. --83.135.219.224 21:51, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Minister[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt hier auch etwas zur Entlassung von Ministern z. B. in Deutschland nach Artikel 64 GG.--Katakana-Peter (Diskussion) 13:13, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Begriffsseite[Quelltext bearbeiten]

Sollte man hier nicht eine Begriffserklärungsseite erreichten und alles andere verlinken? --lemonTree (Diskussion) 14:14, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Sah ich auch so und habe das mal umgesetzt. Gruß, --Flominator 15:40, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten