Diskussion:Essentialia negotii

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 92.73.78.191 in Abschnitt Verschlimmbesserung?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das römische (Geld-)Darlehen (mutuum) war immer zinslos. Dieser konnte freilich in einer separaten Stipulation versprochen werden, was wohl auch üblich war. Trotzdem kann der Zins dann nicht zu den essentialia negotii gehören. (Literatur: z.B. Honsell, Römisches Recht, 6. Auflage) -- 83.76.150.29 21:27, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

allgemeine formulierung[Quelltext bearbeiten]

schlage vor, als definition für die essentialia negotii "leistung, gegenleistung und vertragsparteien" aufzunehmen, bevor für einzelne besondere schuldverhältnisse beschrieben wird, was darunter zu verstehen ist. (nicht signierter Beitrag von 81.14.180.42 (Diskussion) 23:13, 30. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Erledigt (diff). – Fröhliche Kirsche Im Einsatz für eine gerechte Wikipedia. 23:18, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Verschlimmbesserung?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin ja kein Jurist, aber ich glaube diese "Verbesserung" (Hinzufügen Leistung und Gegenleistung) hält kein Wasser... Das mag bei Verträgen so sein, die auf Leistungsaustausch gerichtet sind. z.B. §705 BGB ff. Gesellschaftsrecht - der Gesellschaftsertrag ist nicht auf den Austausch gerichtet (hier: gemeinsamer Zweck + Förderungspflicht,Beiträge) oder liege ich da falsch? (nicht signierter Beitrag von 92.73.78.191 (Diskussion) 10:35, 5. Feb. 2021 (CET))Beantworten