Diskussion:Europäisches Polizei-Leistungsabzeichen

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Matysik in Abschnitt EPLA für Reservisten?
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EPLA für Reservisten?[Quelltext bearbeiten]

Ich spreche kein Franz., kann also die Quelle unter 1 nicht auswerten.

Innerhalb Deutschlands ist jedenfalls das DPSK die Stelle, die die Bedingungen auslegt. Diese Stelle habe ich angeschrieben: Von: DPSK Deutsches Polizeisportkuratorium [1] Gesendet: Montag, 30. Mai 2011 07:43 An: xxxx Betreff: 110530_DPSK_Europäisches Polizei Leistungsabzeichen - Anfrage Sehr geehrter xxx, danke für Ihr Schreiben und Ihr Interesse am Europäischen Polizeileistungsabzeichen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage (siehe unten) darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Herausgeber des Europäischen Polizeileistungsabzeichens (EPLA) ist die USPE (Union Sportive des Polices d’Europe; Europäischer Polizeisportverband). Ziel dies Polizeisportleistungsabzeichens ist es, einen zusätzlichen Anreiz für die Polizeivollzugsbeamten/-innen der Polizeien der Mitgliedsländer zu schaffen, häufig und gezielt Sport zu betreiben. Entsprechend der Bestimmung der USPE sind ausschließlich Polizeibeamte/-innen der Mitgliedsländer der USPE berechtigt, dieses Abzeichen zu erwerben. Zuständig für die Verleihung sind die Mitgliedsländer. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das DPSK, aufgrund dessen Mitgliedschaft in der USPE, verantwortlich. Durch Beschluss des DPSK wurde festgelegt, dass die jeweilige Abnahme der Leistungen und die Verleihung des Europäischen Polizeileistungsabzeichens in Verantwortung der Bundesländer und den Bund erfolgt. Somit gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen, welcher Personenkreis zur Abnahme der Leistungen berechtigt ist. Da dieses Abzeichen nur für Polizeibeamte/-innen als Personenkreis festgeschrieben ist, ist ein Ablegen des EPLA für Angehörige der Bundeswehr (gilt für sämtliche Bereiche; auch Feldjäger und Reservisten) und Angehörigen anderer polizeifremder Organisationen nicht möglich. Dieses wird vom DPSK ausdrücklich unterstützt. Die einzige, derzeit gültige Ausnahme betrifft waffentragende Zollbeamte, die gemäß eines DPSK-Beschlusses zum Erwerb des EPLA berechtigt sind. Unterlagen zu Ihrer bzw. dieser Fragestellung sind nicht verfügbar. Trotzdem hoffe ich, dass ich Ihre Fragen abschließend beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen Paul Arnds Deutsches Polizeisportkuratorium

Geschäftsstelle Zwieselstrasse 1, 83404 Ainring Tel.: +49 (0) 8654/579 351 CNP: 7 298 351 E-Mail DSt.: dpsk@polizei.bayern.de

Jeder der die Authentizität der Email anzweifelt, kann gerne das DSPK selber anschreiben ...

Gruß, Frank*Julia (18:47, 19. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Wikipedia ist eine Zusammenfassung veröffentlichten, nachprüfbaren Wissens. Daher ist der vorgeschlagene Informationsweg irrelevant. Besserer Vorschlag: das Deutsche Polizeisportkuratorium anschreiben und eine deutsche Übersetzug/Auslegung veröffentlichen lassen! Das Abzeichen wird im Übrigen de facto jährlich an Soldaten/Reservisten verliehen - auch das könnte man per Mail an den Reservistenverband oder im privaten Internet (wildes Beispiel) etc. recherchieren - wäre aber genauso wenig nachprüfbar/offiziell und damit ebenso wertlos als Quelle.)-- Matysik 20:58, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Auf der Seite der USPE finden sich keine Informationen zum EPLA, auf der Seite des DPSK war es mir nicht möglich einen Weg über die Homepage zu Informationen zum EPLA zu gelangen, womit dessen "offizieller" Charakter durchaus angezweifelt werden darf. Die Verknüpfung zur sogenannten Quelle bezieht sich auf ein "brevet sportif du policier européen" und nicht auf das "brevet européen dáptitude sportive de la police (de l’Union Sportive des Polices Européennes)". Offiziell findet sich jedoch im Leitfaden (LF) 290 - Sport in der Polizei etwas zum EPLA: danach sollen (frei zitiert) jährlich die Leistungen für das Deutsche Sportabzeichen (DSA) oder sogar für das EPLA abgeleistet werden.
Es ist meines Erachtens schon ungewöhnlich, dass als "europäisches" Polizeisportabzeichen gerade mal das aus Deutschland und Österreich (in der in dem Artikel bezeichneten Form) sowie Frankreich (in Form des BSPE) bekannt ist. In Deutschlad und Österreich jedenfalls ist die Zulässigkeit des Tragens an der (staatlichen) Uniform in den entsprechenden Uniformforschriften geregelt (in der Praxis wird dies leider oft so gehandhabt, dass erlaubt sei, was nicht verboten ist.). Völlig uneuropäisch ist auch, dass sich das Regelwerk in den Länden unterscheidet. In Österreich erhält man das "Europäischen Polizei-Sportabzeichen" bei entsprechender Leistungserbringung beim USPE Polizei-Dreikampf, eine Beschränkung auf reine PolizeiVOLLZUGsbeamte existiert nicht. Um den "Wert" des EPLA zu erhöhen wurde sogar (privat) eine Bandschnalle geschaffen, damit das Abzeichen an gleicher Stelle getragen werden kann, wie echte staatliche Orden und Ehrenzeichen... Die Verleichung des Blechabzeichens regelt die Deutschland jedes Land für sich bzw. nicht. So erhalten auch Reservisten der Bundeswehr von Organisatoren entsprechender Wettkämpfe ein Abzeichen, das sie selbstverständlich nicht an der Uniform tragen dürfen, es sei denn ein Land erklärt das Abzeichen zu einem staatlichen Orden und Ehrenzeichen :-), wie es vor Jahren für das DSA und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (silber, gold) durch den Bundespräsidenten erfolgt ist. -- 95.119.162.235 01:50, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Thema "Wildes Beispiel": Wegen der Verleihungen an "Nichtpolizeibeamte" (also z. B. Reservisten) habe ich ja das DPSK angeschrieben - die "Verleiher" wurden daraufhin vom DPSK auf die korrekte Anwendung der Bedinungen hingewiesen. Damit sind "Wilde Beispiele" in diesem Fall also Verleihungen entgegen den Verleihungsbedinungen des EPLA in Deutschland. Meine Quelle ist nachprüfbar, alle Kontaktdaten sind genannt.
... etwas Mühe muss sich der Interessierte schon machen ... (nicht signierter Beitrag von Franky J (Diskussion | Beiträge) 21:03, 26. Jul 2011 (CEST))
Nein, muss/soll er nicht - siehe WP:Belege (z.B. den dortigen Hinweis Die in einen Wikipedia-Artikel eingeflossenen Informationen müssen allgemein zugänglich sein (Internet, Bibliotheken usw.), damit sie überprüft werden können.). Bitte das DPSK um eine offizielle, für jedermann nachlesbare Veröffentlichung (die ja vielleicht aus gutem Grunde unterblieben ist bisher) - und auch dann wäre es erstmal ein Zweitmeinung, die man als solche darstellen müsste, weil sie der Primärquelle (EPLA-Satzung) widerspricht und immer noch in der Ecke WP:Theoriefindung. -- Matysik 00:36, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

OK, ich schaue mal, was sich machen läßt. However: Der zitierte Link http://aecopsd.eu/content/DESCRIPTIF_BSPE.pdf ist auf der Webseite eines privaten Vereins, der keinerlei Berechtigung hat, eine "EPLA Satzung" herauszugeben. Es handelt sich also maximal um "Sekundärliteratur". Wer sich diese Webseite anschaut, erkannt sehr schnell, dass z. B. zum Thema MLV nachweisbar unrichtige Informationen dargestellt werden (nämlich mit der Absicht, nach diesen veralteten Bedinungen noch Abnahmen organisieren zu können. In Summe kann man also sagen, dass hier ÜBERHAUPT keine nachprüfbare Quelle für den Teilnehmerkreis "Reservisten" vorhanden ist - wenn nichts nachprüfbar ist, sollte der entsprechende Hinweis aus dem Artikel entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.16 (Diskussion) 13:31, 28. Jul 2011 (CEST))

So, mein Wirken hat Erfolg gezeigt - hier die offizielle Stellungnahme des DPSK auf deren Webseiten - also nachvollziehbar http://www.dpsk.de/index.php/polizeisport/dienstsport/epla (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.12 (Diskussion) 09:01, 16. Jul 2012 (CEST))


Mord ist verboten - findet aber regelmäßig statt, oder? Die Beispiele der regelwidrigen Verleihungen sind alt, stellen Verstöße gegen die Verleihungsbedinungen da - sowie auch Verstöße gegen das Dienstrecht der Bundeswehr - deswegen gibt es diese Veranstaltungen auch nicht mehr (dazu gibt es keine öffentlichen Quellen, weil hier die Täter nunmal auch Datenschutz geltend machen). Polizisten, die solche Verleihungen vornehmen, wird regelmäßig die Prüferlaubnis entzogen (dazu auch keine öffentlichen Quellen). Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum dann Webseiten von windigen Vereinen als "Quelle" benutzt werden - die können letztlich nicht die Verleihungsbedingen ändern. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.12 (Diskussion) 15:25, 16. Jul 2012 (CEST))

Ich wünsche mir hier eine sachliche Diskussion. Die Aufregung um die EPLA-Verleihung kann ich nicht nachvollziehen, ebenso die damit verbundene Verwendung emotionalisierender Begriffe wie "Mord" (???), "windige Vereine" (Wer definiert das wie?) und "Täter" (wir sind hier nicht im StGB-Bereich). Auch das Jahr 2009 ist nicht wirklich so lange her, um es als irrelevant alt einzustufen. Zudem finden sich im Internet auch Fundstellen zu aktuellen (2012) Verleihungen. Mich interesiert das selbst, ich habe jetzt mal die entsprechende VdRBw-Gruppierung angeschrieben, um mich aufklären zu lassen. Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel. Der Artikel in der jetzigen Form stellt aber sehr sachlich die Stellungnahme/Position des DPSK neben die z.T. (sicher selten) davon abweichende Verleihpraxis und entspricht somit m.E. derzeit einer realistischen Darstellung des Sachverhaltes. Dienstvorschriften der Bundeswehr sind hier übrigens nicht tangiert (da das EPLA weder im Dienst erworben noch getragen wird), polizeiliche u.U. auch nicht (wäre mal interessant). Ich bleibe da mal dran. Gruß! --Matysik (Diskussion) 17:28, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Dann etwas mehr sachlich: Der Link "Verleihbedingungen des EPLA (deutsch)" auf der DPSK ist übrigens "tod". Die Abnahmen EPLA sind z. T. auf Bundeswehrgelände und "dienstnah" erfolgt - da die Abnahmen aber nicht regelkonform waren und ein Tragen an der Uniform der Soldaten sowieso unzulässig ist, fehlt hier der dienstliche Anlaß und solche Abnahme bei der Bw verstoßen damit regelmäßig gegen Dienstrecht. Die beiden genannten Links stellen im übrigen die gleiche Abnahme da. Die Abnahme und Verleihung hat 2009 so stattgefunden, "Nachfolgeveranstaltungen" hat es aber nicht mehr gegeben. Es gibt daneben viele Hinweise im Internet, dass dieses Sportabzeichen auch von Soldaten der BW an der Uniform getragen wird - ist aber eben regelmäßig eine Dienstpflichtverletzung und führt bei "offiziellem Bekanntwerden" regelmäßig zu entsprechenden Maßnahmen seitens des Dienstherrn. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.17 (Diskussion) 08:59, 17. Jul 2012 (CEST))

Hallo nochmal. Hier zu den 3 Hauptpunkten nochmal meine Anmerkungen:
  • Links: Tote Links bitte einfach löschen.
  • Aktualität: Durch die VdRBw-Kreisgruppe Landau z.B. wird die Verleihung aktuell immer noch durchgeführt.
  • Dienstrecht: "Dienstnah" gibt es nicht - entweder ist ein Reservist Soldat im Dienst (Hinzuziehung/Einberufung zu DVag oder Wehrübung) oder Privatperson (ggf. mit Nutzungsrecht von Bw-Sportanlagen, was durchaus üblich ist, je nach StOV, aber keinerlei Dienstverhältnis begründet, auch nicht "annähernd"). In der Bw wird das EPLA weder erworben, noch verliehen, noch getragen – dass entsprechende Verstöße entsprechend geahndet werden (sollten), ist selbsterklärend.

Noch eine persönliche Anmerkung sei mir vielleicht dazu gestattet: Ich empfehle, das Thema hier nicht hexenjagdartig zu verfolgen. Es gibt zum Glück (!) eine enge Zusammenarbeit von Sicherheitskräften in Deutschland, Polizeibeamten nehmen z.B. regelmäßig auch an Ausbildungen (Schießen, Märsche, u.ä.) der Bw teil (und umgekehrt). Dass hier in gegenseitiger Anerkennung und Motivation auch mal nicht ganz regelgerecht "Auszeichnungen" verliehen werden (die den Privatbereich nicht verlassen, da sie nicht offiziell getragen werden können), empfinde ich persönlich als nicht so absurd und verwerflich, dass man das öffentlich brandmarken müsste. Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung nach dem Motto "Kirche im Dorf lassen". Gruß! --Matysik (Diskussion) 10:36, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, so macht es doch langsam Spaß - - Den toten Link habe ich gelöscht. - Die Aktionen der Kreisgruppe Landau nehme ich (überrascht) zur Kenntnis und habe mal per Email angefragt, ob es dort andere Kriterien zum Bewerberkreis gibt. (- mir ist durchaus bekannt, dass es den einen oder anderen abnahmeberechtigen Polizisten gibt, der die Bestimmungen zum Bewerberkreis "sehr großzügig" auslegt) - Auch ich finde eine Zusammenarbeit von Sicherheitskräften immer positiv, und wenn man dann noch zusammen Sport macht, ist dies immer zu begrüßen. - Die Bestimmungen / Gesetze zu Dienstverhältnissen kenne ich schon - mit "Dienstnah" umschrieb ich einen Sachverhalt, wo Zivilisten dienstliche Resourcen ohne Nutzungsvertrag und dienstlichen Zweck genutzt haben und dies durch Soldaten gefördert wurde (unter Täuschung der Disziplinarvorgesetzten über den Zweck). - Nunmehr stellt der Artikel den Sachstand auch gut da - eine Hexenjagd kann ich nicht erkennen. (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.25 (Diskussion) 13:18, 17. Jul 2012 (CEST))