Diskussion:Exekutive
Einberufung zur Musterung bei Männern durch ein Kreiswehrersatzamt.
Vielleicht kann man bei dem Satz dazuschreiben, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und die Musterung nicht mehr verpflichtend unternommen wird. Zwar ist da immer noch das Kreiswehrersatzamt zustaendig, aber die meisten werden bei dem Satz wohl die Wehrpflicht im Hintergedanken haben, die es ja nicht mehr gibt und um Irritationen zu vermeiden, hier evtl. den Sachverhalt nochmals klar herausstellen, dass man insgesamt auf aktuelle Infos Zugriff hat und nichts durcheinander kommt. (nicht signierter Beitrag von 77.2.82.10 (Diskussion) 20:14, 22. Nov. 2011 (CET))
[Bearbeiten] Hintergrundinformation
Ich habe mir mal erlaubt ein wenig Hintergrundinformationen über die Exekutive anzufügen. Es wäre schön, wenn jemand noch mehr über die Entstehung der Beamtenschaft schreiben könnte, weil nur damit die Zusammenhänge klar werden. Der Artikel über das Ermessen ist zwar nicht schlecht, lässt aber die Unterscheidung zwischen Tatbestandsermessen und Rechtsfolgenermessen völlig außen vor - ich werde das bei Zeiten mal ändern.
Haben Sie vielleicht auch noch irgendetwas sachliches beizutragen? Die Ausführungen waren doch insgesamt richtig! Also warum wurde die vorangegangene Version gelöscht?
Hi, willkommen in der Wikipedia. Signiere doch bitte deine Beiträge, die erleichter die Zuordnung, sowohl zur Person, als auch die zeitliche Einordnung. --Mit freundlichen Grüßen: Mthezeroth 22:14, 22. Jan. 2009 (CET)
[Bearbeiten] Fehlende Gewaltenteilung in Deutschland
Der Eintrag zu Deutschland sollte von jemanden mit etwas Fachwissen um die staatstheoretische Diskussion ergänzt werden, warum es in der Bundesrepublik gerade keine klassische Gewaltenteilung gibt: Der Bundeskanzler ist stimmberechtigtes Mitglied des Bundestages. Mit der klassischen Vorstellung von der Teilung hat das ja nichts mehr zu tun, und dementsprechend liest sich der Eintrag jetzt etwas seltsam. --194.97.161.140 04:35, 26. Apr 2006 (CEST)
- Die Gewaltenteilung ist theoretisch gegeben, da weder der Bundeskanzler noch der Bundesminister zwangsläufig MdB sein müssen. Dass die politische Realität die Idee der Gewaltenteilung etwas aufweicht, ist u.U. zu bedauern und sollte wohl auch im Artikeltext vermerkt werden. -- sebmol ? ! 01:05, 27. Apr 2006 (CEST)
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- im artikel wird nichtmal erwaehnt, dass bundeskanzler/minister zur exekutive gehoeren, dort steht nur: Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. danach wird nur die administrative der exekutive naeher erlaeutert. die artikel Gewaltenteilung und Legislative weisen zum teil aehnliche loecher und sprachlich zweideutige formulierungen auf. mich wundert, dass sich gerade artikel ueber einen so elementaren teil unserer gesellschaft in einem solchen zustand befinden. --Esco
15:22, 28. Aug 2006 (CEST)
- im artikel wird nichtmal erwaehnt, dass bundeskanzler/minister zur exekutive gehoeren, dort steht nur: Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. danach wird nur die administrative der exekutive naeher erlaeutert. die artikel Gewaltenteilung und Legislative weisen zum teil aehnliche loecher und sprachlich zweideutige formulierungen auf. mich wundert, dass sich gerade artikel ueber einen so elementaren teil unserer gesellschaft in einem solchen zustand befinden. --Esco
"artikel wird nichtmal erwaehnt, dass bundeskanzler/minister zur exekutive gehoeren.." "..mich wundert, dass sich gerade artikel ueber einen so elementaren teil unserer gesellschaft in einem solchen zustand befinden..."
- Kann mich Esco da nur absolut anschließen, habe mich darüber auch gewundert. Ferner wird nicht erwähnt, dass vor Klage vor dem Verwaltungsgericht zunächst Widerspruch bei der Behörde selber eingelegt werden muss. Auch die Doppelrolle der Verwaltung als "Quasi-Richter" und Beteiligte (Partei) wird nicht erwähnt. FAZIT: Artikel sehr mager...(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von DaveRocka (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 19:44, 27. Feb. 2007 (CET))
[Bearbeiten] Bundeswehr? Armee?
wohin gehört die bitte? sie wird im artikel nicht erwähnt, wenn ich nichts übersehe... und der sache nach ist sie doch ein paradebeispiel von exekutive? --HilmarHansWerner 21:28, 22. Okt. 2008 (CEST)