Diskussion:Fürst/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Chiananda in Abschnitt Landesfürsten? (2010)
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Einige Sätze entfernt (2008)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Wikis, ich habe im unteren Abschnitt ein paar Sätze herausgenommen. Der Ministerpräsident gehört meines Erachtens in die Fürst (Begriffserklärung). Desweiteren bitte ich darum, mit Behauptungen, die von Vereinen oder privaten Organisationen stammen, auch mal kritisch umzugehen. Der Literaturhinweis sollte in diesem Zusammenhang nicht notwendig sein. Gruß Georg --91.61.192.21 (Diskussion) 15:39, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Georg, ich habe die letzten Sätze, die Du herausgenommen hast, wieder eingefügt. Die Sätze dienen der Begriffsklärung und sie erläutern die aktuellen Verhältnisse. Das Ergebnis Deiner Änderungen war ausserdem sachlich falsch.
Ansonsten: Von welchen Organisationen bzw. Vereinen ist hier die Rede? Wenn es sich um Leute handeln sollte, die sich kraft ihres Vereinszwecks mit der Materie auskennen, sollte das kein Grund sein, ihre Beiträge zu beseitigen, solange sie nicht eindeutig bestimmte Zwecke verfolgen. Oder würdest Du einen Beitrag über Heckenrosen ablehnen, weil er von einem Schrebergärtner-Verein kommt? Wobei ich mich, wie gesagt, frage, wen Du hier überhaupt meinen könntest.
Die Literaturhinweise sind korrekt und inhaltlich gerechtfertigt. Bitte nicht ohne vernünftigen Grund löschen.
--91.4.249.40 (Diskussion) 16:33, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten
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Fürst als princeps kein Adelssystem! (2010)[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Der Fürst im Sinne des princeps (lat.) bedingt kein Adelssystem, wie es in der Einleitung steht. Das Wort hat im Singular und Plural zwei verschiedene Bedeutungebenen. Der Fürst (Sing.) meint "den Ersten" im Sinne des prinzeps im alten Rom, einen Alleinherrscher. Die Fürsten im Plural, also als Adelsschicht, kommen aber erst um das Jahr 750 n.Chr. durch die Samtherrschaft im Karolingerreich zum tragen. So findet sich in den Kapitularien der Hausmeier (742/44) Pippins Bezeichnung als "dux et princeps Francorum", einen Titel, den er bei seiner Königswahl ausdrücklich ablegt. Durch die danach eintretende Teilung des Frankenreiches in Austrien, Neustrien und Burgung wird das Nebeneinander mehrerer Fürsten möglich. Zusätzlich bilden sich am Rande des Reiches aus dem ehemals eingesetzten Herzögen auch Fürsten heraus. Karl der Große setzt diese zwar wieder ab, behält sie aber als Verwaltungseinheiten bei. --De echnaton (Diskussion) 15:41, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

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Zu den mangelnden Belegen (2012)[Quelltext bearbeiten]

Lieber JostSch: Leider gelingt es mir nur auf diese Weise, Kontakt aufzunehmen, der PC bietet keine andere Lösung an (oder ich habe etwas übersehen). Zu den "mangelnden Belegen" im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Artikels über den Fürsten wollte ich gerne Stellung nehmen. Im Fließtext habe ich auf das Genealogische Handbuch des Adels verwiesen, das ein allgemein gültiges Nachschlagewerk ist und zu dem auch ein wiki-Artikel existiert. Die Bände gliedern sich - Feinheiten außer Acht lassend - in

  1. Fürstliche Häuser
  2. Gräfliche Häuser
  3. Freiherrliche Häuser
  4. Adelige Häuser

Daraus läßt sich am einfachsten erkennen, daß Fürsten keine Adeligen sind.
Grafen, Freiherren/Barone und alle anderen Adeligen gehören zu den Untertanen und - wiederum Feinheiten außer Acht lassend - zu den Nicht-Regenten.
Ganz genau kann man diese Unterscheidung anhand der Hausgesetze von Herrscherfamilien erklären. So galt für Mitglieder aus der Dynastie der Habsburger (als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sowie als Kaiser von Österreich) und für die meisten Mitglieder europäischer Fürstenfamilien, daß sie nur in regierende Familien einheiraten durften. Taten sie das nicht, verloren sie für ihre Familien Rang, Thronrechte, Apanagen etc.
Als Erzherzog Johann Anna Plochl heiratete, erwirkte er nach langen Verhandlungen, daß sich seine Nachkommen Grafen von Meran nennen durften / mußten. Und als einige Jahrzehnte später der Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand Gräfin Sophie Chotek heiratete, mußte er für seine Nachkommen auf den Thronanspruch verzichten und für sie Namen und Titel der Herzoge von Hohenberg akzeptieren. Das Habsburger Hausgesetz machte keinen Unterschied zwischen der Bürgerlichen Anna Plochl und Gräfin Sophie Chotek. Beide Ehen waren nach Hausgesetz unstandesgemäß, weil die Frauen keinen Regentenfamilien entstammten, sondern Untertanen waren. Ich hoffe, daß ich das jetzt deutlicher ausgeführt habe.
Viele Grüße, Gabriele Praschl-Bichler. (nicht signierter Beitrag von --Gabriele praschl-bichler (Diskussion) 17:08, 11. Apr. 2012 (CEST))Beantworten

Hallo Gabriele Praschl-Bichler, da liegt wohl ein gehöriges Missverständnis Deinerseits vor. Jedenfalls ist Deine Ansicht, daß Fürsten keine Adeligen seien, historisch gesehen falsch und erschließt sich mir auch nicht aus Deiner Erklärung hier. Das Wort Fürst hat zwei Bedeutungen: Zum einen versteht man unter einem Fürsten einen Herrscher mit einem Herrschertitel wie etwa Fürst, Markgraf, Landgraf, Herzog, Großherzog, König oder Kaiser, aber man versteht darunter auch einen Adelstitel! Dieser Adelstitel muss nicht zwingend mit einem Herrscheramt zusammenfallen. Ein ganz einfaches Beispiel: Der Sohn Otto von Bismarcks, Herbert von Bismarck, führte wie sein Vater den Primogeniturtitel Fürst ohne je ein Herrscher gewesen zu sein. Er führte den Adelstitel Fürst und war natürlich "adelig". Auch Carl Philipp von Wrede führte ab 1814 den Adelstitel Fürst ohne je ein Herrscher gewesen zu sein, ebenso Gebhard Leberecht von Blücher oder dessen Nachkomme Gebhard von Blücher, allesamt Adelige mit dem Adelstitel Fürst. Nur umgekehrt macht Deine Aussage einen Sinn. Die meisten Adeligen sind/waren keine Fürsten, aber ein Fürst ist auf jeden Fall ein Adeliger (gewesen)!
--Stolp (Diskussion) 17:53, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Lieber Stolp: ich versuche weiterhin den Wiki-Regeln zufolge höflich und wertfrei zu schreiben, - "da liegt wohl ein gehöriges Missverständnis Deinerseits vor" ist es nicht. Adelige sind, wie ich angeführt habe, Untertanen, Fürsten sind deswegen keine Adeligen, weil sie herrschen und an höherer Stelle stehen (sollten). Alle Beispiele mit Bismarcks und Wredes stammen aus dem 19. Jahrhundert, aus einer Zeit, als die Reiche zerfielen und man versuchte, die höchsten Titel zu entkräften, indem man sie inflationär vergab. So durften sich alle Hohenbergs Fürst nennen, jeder Prinz von Liechtenstein war plötzlich ein Fürst, und eben auch der Sohne Bismarcks und Wrede, Blücher etc. Die soziale Schwächung war der einzige politische Grund, warum man so verfuhr.
Liebe Grüße, Gabriele Praschl-Bichler. (nicht signierter Beitrag von --Gabriele praschl-bichler (Diskussion) 07:12, 12. Apr. 2012 (CEST))Beantworten
Dass der Fürstentitel im 19. Jahrhundert ein Adelstitel wie andere auch war, bestätigst Du also. Demnach waren nicht alle Fürsten Herrscher.
Der von Dir konstatierte Gegensatz zwischen Herrschern und Adligen ist mir neu, hast Du für diese Definition des Wortes "Adel" einen Beleg? Normalerweise schließt der Begriff "Adel" herrschende Familien mit ein, standesmäßig als Hoher Adel vom Niederen Adel zwar getrennt, so dass Franz Ferdinand auf die Thronfolge für seine Kinder verzichten musste (was er, wenn er denn Kaiser geworden wäre, auch wieder hätte rückgängig machen können), nichtsdestotrotz aber Teil der übergreifenden Klasse Adel.
Ach ja, es wäre schön, wenn Du Deine Beiträge signieren würdest. Das geht in Wikipedia-Syntax mit vier Tilden (~~~~, auf MS-Tastatur Alt Gr +), damit wird automatisch ein klickbarer Link zu Deiner Benutzerseite eingefügt sowie die aktuelle Zeit.
--Perrak (Disk) 08:49, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
@Perrak: Vielen Dank für Dein Eingreifen in die Diskussion.
@Gabriele praschl-bichler: Bitte um Entschuldigung, wenn ich in der Wahl meiner Worte Dir zu scharf vorkam. Mal einem Missverständnis aufzusitzen und darauf hingewiesen zu werden ist aber m. E. doch nicht schlimm, oder? Dazu ist Wikipedia ja da, solches zu klären! Wie Perrak ganz richtig ausführt sind Fürsten dem Hohen Adel zuzurechnen. Deshalb ist ja den fürstlichen Familien im genealogischen Handbuch des Adels gleich die erste Abteilung reserviert. Es ist doch, bitte um Entschuldigung, eine etwas eigenartige Logik, dass eine Gruppe von Personen im Genealogischen Handbuch des Adels an erster Stelle steht und dann doch nicht zum Adel dazugehören soll? Das ist für mich so ähnlich, als wenn man behaupten würde, Generäle seien keine Soldaten oder kath. Bischöfe keine Priester. Es handelt sich jeweils um etwas herausgehobenes, aber das Besondere schließt das Allgemeine nicht aus. Was ich unterschreiben könnte wäre die Aussage: Fürsten sind keine gewöhnlichen Adeligen, Generäle sind keine gewöhnlichen Soldaten und Bischöfe sind keine gewöhnlichen Priester. Ist es das, was Du uns mitteilen möchtest?
--Stolp (Diskussion) 12:30, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
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Französisch principauté = Fürstentum (2010)[Quelltext bearbeiten]

Zum Französischen: Man hat im Ancien Regime sehr wohl zwischen "Prince souverain" (Fürst) und "Prince de sang" (Prinz von Geblüt) unterschieden, wobei erstere in der Regel Fürsten des Heiligen Römischen Reiches waren, letztere königliche Prinzen. Principauté heißt natürlich Fürstentum, und der Prince de Monaco ist der Fürst von Monaco. --Dr. Andreas Birken (Diskussion) 17:30, 6. Feb. 2010 (CET)Beantworten

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Landesfürsten? (2010)[Quelltext bearbeiten]

Wäre es im Rahmen des Artikels wert zu erwähnen, dass heutzutage deutsche Ministerpräsidenten in der Presse gerne als "Landesfürsten" bezeichnet werden? --Dodothegoof (Diskussion) 12:35, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

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Keltenfürsten (2010)[Quelltext bearbeiten]

Hallo, kann jemand vom Fach den Begriff der Keltenfürsten (siehe auch Fürstengrab) im Artikel sauber abgrenzen? Grüße --Wkpd (Diskussion) 09:11, 28. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Grünes Häkchensymbol für ja Habe ich eingebaut. --Chiananda (Diskussion) 20:00, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten
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