Diskussion:FN Five-Seven

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 129.13.72.198 in Abschnitt Verbotene Waffe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Tut euch kein zwang an. Ich wäre dankbar wenn die Seite noch verbessert wird. Tobias (Tobi) (nicht signierter Beitrag von Tobias (Tobi) (Diskussion | Beiträge) )

Five-seveN vs. FiveseveN[Quelltext bearbeiten]

Was denn nun? Eine einheitliche schreibweise im Artikel wäre toll. Leider ist die Webseite des Hersteller nicht zu gebrauchen/verwenden. ... nach etwas rumprobieren: Five-seveN --Cybot 10:46, 4. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Polizeiverwendung[Quelltext bearbeiten]

Bei welchen Polizeieinheiten welchen Staates kommt die Waffe zum Einsatz? Wenn's geht, bitte mit Beleg im Artikel. -- Shotgun 18:48, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


Nach SWM 3/2007 Artikel "Einsatz bei Polizei und Paramilitärs": "Die FN 57 ist wegen ihres Gewichts und der hohen Gefahr einer Gefährdung dritter derzeit bei keiner Polizei im Einsatz. Sie wird bei paramilitärischen Gruppen wie dem YCC und der Grenzwache von Belgien als Standartbewaffnung geführt. Der Beamte führt die Pistole in einem Futteral auf der linken Seite seiner Weste wenn er keine Maschinenpistole führt. Der Sicherungsbeamte führt eine FN P90 und eine SIG P226." Der Artikel ist auch auf der Weaponhomepage abgebildet. Generell eignet sich die FN57 nicht zum permanenten Führen. Ich habe sie zweimal in Belgien beschossen. Sie ist zum gezielten Schiessen geeignet. Es handelt sich auch vielmehr um eine Agriffswaffe. Sie ist wegen der Munition auch eher mit einer Automag III vergleichbar. Allerdings macht die Magazinkapazität einiges her. --Joss1060 (Diskussion) 20:58, 1. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Mündungsenergie[Quelltext bearbeiten]

Die angegebene Mündungsenergie von ~500J kann keinesfalls korrekt sein. Mündungsenergie errechnet sich bekanntlich aus Geschossmasse und Mündungsgeschwindigkeit, E = 1/2 * m * v². Die P90 hat bei 25cm Rohrlänge (laut Artikel) eine Mündungsgeschwindigkeit von 716m/s (was für eine MP wirklich beachtlich ist!), und daraus errechnet sich eine Mündungsenergie von ca. 540J. Wie gesagt, für die P90. Die 5-7 hingegen hat nur die halbe Rohrlänge, kann also auch nur die halbe Strecke beschleunigen. Daraus errechne ich näherungsweise 500m/s Mündungsgeschwindigkeit [nach der Formel v=(2*a*s)^0,5], woraus sich wiederum eine Mündungsenergie von ca. 260J ergibt.

Ich ändere den Artikel mal vorläufig. Wäre schön, wenn jemand irgendwo die exakten Zahlen auftreiben würde. --Trahho 00:30, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Habe nun die korrekten Zahlen gefunden; ich lag mit meiner Schätzung ein wenig daneben -- 585m/s ist die Mündungsgeschwindigkeit bei 1,77g schwerem Geschoss. --Trahho 00:44, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Verbotene Waffe[Quelltext bearbeiten]

Nach § 2 Abs. 3 deutsches Waffengesetz unterliegt auch die FN Five-seveN (Verbot für "mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1.Januar 1970 liegt, die für Zentralfeuermunition im Kaliber unter 6,3mm gebaut sind, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt") grundsätzlich einem Verbot. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung, wie zudem der Struktur und Stringens des D WaffG, ließe sich trefflich streiten. 178.202.239.144 11:17, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Und was hat das mit unserem Artikel zu tun?--Sanandros 23:53, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Es gehört erwähnt, was nun ja der Fall ist. Neuerlogin 00:27, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Wie sieht es aus in der Schweiz? (nicht signierter Beitrag von 217.162.53.22 (Diskussion) 00:38, 15. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Nicht verboten. Warum auch. --92.107.111.78 17:38, 5. Nov. 2011 (CET)Beantworten


Warum ist sie in Dt verboten ? Liegt es an der Munition ? Leider wird hierzu nichts erwähnt.. (nicht signierter Beitrag von 93.219.146.63 (Diskussion) 04:43, 20. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Das abgebildete Exponat mit der angebauten Taschenlampe ist verboten (WaffG Anlage 2 1.2.4.1). Der Antrieb der Geschosse erfolgt aber ausschließlich durch den Zündsatz, der Verweise auf Abschnitt 1.2.5 ist einfach Blödsinn, und unbelegt. Verbots-Absatz wurde von IP eingebaut [1]. Entferne das gerade mal. --129.13.72.198 20:55, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Schutzweste[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit der Durchschlagsleitung bei bal. Westen aus, im 5,7x28 Artikel steht drinn das die Durchschlagsleitung höher ist?? (nicht signierter Beitrag von 193.158.99.194 (Diskussion) 18:15, 26. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Also ich hab auch erhebliche Zweifel daran, dass das falsch sein soll, zumal dafür garkein Grund angegeben ist. Im Artikel zur Munition wird beschrieben, dass diese extra für diesen Zweck entwickelt wurde, und dass genau das auch der Grund ist, warum diese, und damit die Waffe, für Zivilisten in Deutschand verboten ist. Im Artikel steht deutlich, wieviele lagen Kevlar die Munition mehr durchschlagen kann als 9mm. Außerdem ist dort eine Diskussion um die mangelnde Mannstoppwirkung der Munition beschrieben, was auch dazu passt, oder erinner ich mich da falsch?--Thyrael (Diskussion) 12:09, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ja da steht das die Waffe nur mit der richtigen Munition die Schutzwesten besser durchschlägt. Ergo, nicht so starke Munition = nicht so starke Wirkung.--Sanandros (Diskussion) 17:22, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Also wenn ich das richtig sehe, gehört die Waffe, da sie ja nur Munition im Kaliber kleiner als 6,3mm verschießen kann zu diesem Teil verbotener Waffen:

1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html

Wenn aber die Munition in dem Kaliber, die Schutzwesten durchschlägt, sowieso für Zivilisten verboten ist, was ist denn dann der Grund für ein Verbot von Waffen mit dem Kaliber?--Thyrael (Diskussion) 00:00, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Abzugssystem[Quelltext bearbeiten]

Also, laut Herstellerwebsite hat die Waffe in ihrer Standardversion einen SAO Abzug. Aber laut diesem Artikel ist es ein DAO. Weiß einer Genaues? Grüße--Skyhawk BW 23:49, 20. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Entweder es ist Montag morgen oder ich kann nicht mehr lesen, aber ich finde keine Angaben bei FN dass es SAO ist.--Sanandros (Diskussion) 08:40, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Bei mir steht eindeutig Single Action Only. Siehe auch hier. Grüße--Skyhawk BW 19:01, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ja ok, dann lasset uns doch den Artikel ändern...--Sanandros (Diskussion) 22:26, 23. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Habs geändert. --Skyhawk BW 20:13, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die technische Beschreibung bei FN sagt Single Action. Die Suche findet zwar Single Action Only, aber in den technischen Daten steht das dann nicht mehr (Version?), technisch ist das aber eher seltsam, der Link zum Abzug bei Wikipedia geht ins Leere, und was soll das denn sein? Wenn ich nur SA habe, dann heisst das SA, "Only" gibt's nur mit DAO. In der englischen Version steht auch DAO, was auch grundsätzlich zu der gewünschten Funktion einer sicheren Gebrauchspistole passt.Sloren (Diskussion) 17:29, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Artikelname[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Namen zu ändern in FN Five-Seven. Widerspruck zu WP:NK#RS Liebe Grüße, JoeJoeJoe93 (Diskussion) 09:45, 25. Okt. 2013 (CEST)Beantworten