Diskussion:Fachanwalt (Deutschland)

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Lage in Österreich und der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Gibt es die Bezeichnung "Fachanwalt" auch in Österreich und der Schweiz ?? Kann jemand etwas zu der Lage in diesen Ländern beisteuern ?--Kuschel 18:42, 7. Jan 2005 (CET)

In Österreich existiert diese Bezeichnung nicht. Selbstverständlich gibt es hier auch viele Rechtsanwälte, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert haben und nur diese bearbeiten. Sie dürfen sich aber (selbst wenn sie das wollten) nicht „Fachanwalt“ nennen, weil dieser Ausdruck in den einschlägigen Vorschriften nicht vorkommt. Meine persönliche Meinung dazu: Die österreichische „Rechtsanwaltskultur“ - wenn ich diesen Ausdruck mal so verwenden darf - spräche wohl auch deswegen dagegen, weil sich der österreichische Rechtsanwalt gewissermaßen als „Universalgenie“ betrachtet, der sich in jeder beliebigen Materie zurecht findet. Eine Art offizielle Einschränkung seines Tätigkeitsfeldes, wie sie mit dem „Fachanwalt“ einher ginge, wäre mit dem Selbstverständnis kaum vereinbar. (Bitte etwaige österreichische Rechtsanwälte bei der Lektüre dieser persönlichen Meinung meinerseits nicht zu zerspringen!)
Somit ist aus der Sicht Österreichs zum Lemma meines Erachtens auch nichts beizutragen. --Waldo47 21:15, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Der Titel Fachanwalt ist keineswegs eine "offizielle Einschränkung" des Tätigkeitsfeldes. Es ist der Nachweis einer zusätzlichen(!) tiefergehenden Befähigung auf einem Spezialgebiet. In Deutschland ist ein Fachabitur eine Einschränkung gegenüber einem allgemeinen Abitur. Der Fachanwaltstitel ist demgegenüber jedoch eher mit einem spezifischen Hochschulabschluss zusätzlich zum allgemeinen Abitur zu vergleichen. --77.132.190.94 15:07, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das kann man aber auch anders sehen und es gibt auch entsprechende Erfahrungen von Anwälten, die deswegen den Titel nicht mehr führen. Im medizinischen Bereich ist es z.B. so, dass bestimmte Fach(zahn)ärzte, z.B. „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“, jedenfalls nach Bestimmungen der GKV nur noch in ihrem speziellen Bereich tätig sein dürfen. --Juris Consultus 17:23, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Hier möchte ich Juris Consultus widersprechen. Der "normale" Rechtsuchende orientiert sich sehrwohl an den Fachanwaltsbezeichnungen, die ja auch entsprechend werbend (z.B. Eintrag in Telefonverzeichnissen) eingesetzt werden. Diese "Titel" werden sehr wohl beim Publikum als das wahrgenommen was sie auch sind: eine im Regelfall qualitative Verbesserung der Beratungsleistungen auf dem speziellen Gebiet. --Pelz 01:13, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Bitte genau lesen, ich habe nicht von Rechtssuchenden geschrieben,sondern von Erfahrungen von Anwälten. Aus Sicht der Rechtssuchenden denke ich, dass bestimmte Fachanwaltstitel sicher gesucht sind, Arbeitsrecht oder familienrecht. Aber wo die Abgrenzung zwischen dem FA für Gewerblicher Rechtsschutz zu dem für Urheber- und Medienrecht oder Informationstechnologierecht liegen, erschließt sich nur dem "Fach"mann. --Juris Consultus 08:15, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
@Pelz Schau mal hier, ganz so weit hergeholt ist mein Argument nicht, obwohl ich damals die FTD noch nicht gelesen hatte: [1] --Juris Consultus 14:18, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zu meinem Revert[Quelltext bearbeiten]

Bei den einzelnen Fachanwaltsbezeichnungen sollte der Link nicht, wie die von mir revertierte Änderung nahelegte auf das Rechtsgebiet, sondern auf die jeweilige Fachanwaltsbezeichnung verweisen, weil Artikel über die einzelnen Fachanwaltstitel durchaus sinnvoll sind. Ich werde in nächster Zeit einige Beispiele erstellen.

-- Stechlin 11:05, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Nachtrag: Gerade bei Mischgebieten wie Medizinrecht kommt es vor allem darauf an, wie das Rechtsgebiet im Sinne der Fachanwaltsbezeichnung zu verstehen ist. Auch deswegen ist ein Link auf den einzelnen Fachanwaltstitel hilfreicher.

Ich frage mich, was denn eine "Fachanwaltskanzlei" ist oder sein soll/darf? Hört sich einfach an, aber: Ist die Kanzlei eines Fachanwalts (z.B. f. Sozialrecht) eine "Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht"? Verliert sie diesen Status, wenn ein weitere Partner der Kanzlei angehört, der nicht den gleichen FA-Titel (oder gar kkeinen Titel) führt? Verliert die FA-Kanzlei diesen Satus als "Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht", wenn z.B. angestellte Anwälte der Kanzlei angehören, die keinen gleichen FA-Titel führen (bsp. nur 1 FA f. Sozialrecht mit 5 angestellten RA´s, ohne diesen Titel)? Ist eine FA-Kanzlei auch eine Kanzlei eines RA´s, der selbst keinen FA-Titel führen darf, aber einen angestellter Fachanwalte? Oder wären dann mehrere angestellte Fachanwälte vonnöten oder reicht das nie? Mir gehts darum, wie die Gesellschaft "Fachanwaltskanzlei" verstehen darf, wie wird "Fachanwaltskanzlei" definiert? Urteile dazu gibts nicht, soweit ich weiß. Einen Artikel darüber bei wiki gibt es nicht. (nicht signierter Beitrag von 80.226.247.35 (Diskussion) 18:41, 25. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Begriffe "Fachanwaltstitel" / "Fachanwaltsbezeichnung"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Änderung des Einleitungssatzes "Die Bzeichnung Fachanwalt ist eine Erlaubnis, die ... " durch Benutzer JaJo Engel rückgängig gemacht. Eine Bezeichnung ist keine Erlaubnis. JaJo Engel hat im Artikel auch durchgehend den Begriff "Fachanwaltstitel" durch "Fachanwaltsbezeichnung" ersetzt, weil er der Auffassung ist, eine Fachanwaltsbezeichnung sei kein Titel. Dies ist Theoriefindung. Die Begriffe werden in Literatur und Rechtsprechung synonym gebraucht. Ich habe in der einschlägigen Literatur noch nie gelesen, dass der verbreitete Begriff "Fachanwaltstitel" nicht korrekt wäre. Auch der BGH verwendet die beiden Begriffe synonym, z. B. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=96f30e97966fc5de904d5438631fcb9d&nr=63987&pos=0&anz=2 Cf
(10:05, 27. Okt. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur) korr. --Cf (Diskussion) 16:13, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Gibt es die Bereiche Migrationstrecht und Vergaberecht wirklich?[Quelltext bearbeiten]

Am 16.11.2015 wurden diese zwei Bereiche (ohne Quellenangabe) ergänzt, vermutlich als Reaktion auf die neue Fassung der FAO vom 1.11.2015. Allerdings führt der $1 Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen diese beiden Bereiche gar nicht auf. Immerhin gibt es den § 14o Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht, aber in Richtung Migrationsrecht wohl gar nichts!?--Hagman (Diskussion) 14:19, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten

@Hagman: Laut BRAK: Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960 gibt es zum 1.1.2017 schon 145 Fachanwälte für Vergaberecht und 14 Fachanwälte für Migrationsrecht. Auch in deinem Link wurde das wohl nachgetragen. --Atlasowa (Diskussion) 11:13, 22. Aug. 2017 (CEST)Beantworten