Diskussion:Fahrradtaxi

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Cyclo in Abschnitt Genehmigungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weiterleitung??[Quelltext bearbeiten]

Würde hier nicht schlicht einer Weiterleitung auf Rikscha genügen?--Blaufisch 15:40, 18. Feb. 2007 (CET)

Reutlingen auch...[Quelltext bearbeiten]

In der Stadt Reutlingen gibt es auch solche Fahrradtaxis. Das könnte man ergänzen.

Genehmigungen[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, die Personenbeförderung auf Fahrradtaxen sei in Deutschland erlaubt, ist in dieser Verkürzung falsch. Die Frage ist umstritten. Insbesondere das Bundesverkehrsministerium geht von der Notwendigkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung aus. Allerdings hat das OLG Dresden, dessen Beschluss in den Fußnoten zitiert ist, einen bemerkenswerten Beschluss gefasst, der die Auffassung stützt, die Personenbeförderung sei in Deutschland ohne Weiteres zulässig. Der Link unter Nr. 1 ist fehlerhaft. Er geht nicht auf den Text des Beschlusses des OLG Dresden, sondern auf eine offenbar falsche Seite. -- Wiki257 06:48, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dass es so falsch ist zu sagen die Beförderung sei erlaubt, sehe ich nicht. Das letzte was ich in dieser Frage vom Bundesverkehrsministerium gehört hatte stammt vom Juni 2003 - vor dem Urteil des OLG Dresden. Um zu sagen, das Ministerium sei da immer noch anderer Auffassung sollte schon etwas Aktuelleres ran. Auch Ministerien ändern schließlich mal ihre Meinung, oder lassen etwas im Sande verlaufen, weil das Interesse an der Umsetzung nicht so besonders hoch ist.--Cyclo 08:22, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das stimmt offen gesagt nicht. Die Frage ist in der Rechtswissenschaft nach wie vor umstritten: Für die Zulässigkeit der Personenbeförderung mit Fahrradtaxen sprechen sich neben dem OLG Dresden - das allerdings auch nur für den OLG-Bezirk Dresden entschieden hat - allerdings Huppertz (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2006, Seite 299), Kettler (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2004, Seite 61) und Braun (Neue Juristische Wochenschrift, 2005, Seite 396) aus. Dagegen vertreten Hentschel (Neue Juristische Wochenschrift, 2005, Seite 641 und vor allem Burmann, Heß, Jahnke, Janker in Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, die Auffassung, dass die Personenbeförderung nach wie vor nicht zulässig sei. Zweifellos sprechen gute Gründe für die Zulässigkei, dennoch kann nicht ohne Weiteres behauptet werden, sie sei zulässig. Wiki257 (nicht signierter Beitrag von 213.101.226.85 (Diskussion) 05:50, 28. Jan. 2011 (CET)) Beantworten
Ich dachte die Frage, ob etwas zulässig ist oder nicht, klärt die Gesetzesgebung und im Zweifelsfall die Gerichte. Und das Urteil des OLG Dresden ist doch da das letzte was zur Klärung dieser Frage gekommen ist, oder sehe ich das falsch? Und: "das allerdings auch nur für den OLG-Bezirk Dresden entschieden hat". Ja haben wir denn in jedem Bundesland andere Regeln was die STVO und STVZO angeht? Meiner Auffasung nach hat das Urteil bundesweit Bedeutung. Schöne Grüße --Cyclo 14:19, 28. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Grundsätlich ist das natürlich richtig: Der Gesetzgeber gibt die Normen vor und die Rechtsprechung legt sie aus und schließt damit ggf. auch Lücken, die der Gesetzgeber übersehen hat oder eben nicht im Detail klären konnte oder wollte. Allerdings hat das OLG Dresden tatsächlich nur für den OLG-Bezirk Dresden entschieden und sich dabei auch noch gegen die sog. "herrschende Meinung" gestellt. Die Entscheidung kam damals sehr überraschend und hat es auch nur deshalb in die "Neue Juristische Wochenschrift" geschafft. Theoretisch könnte ein anderes OLG eine hiervon abweichende Entscheidung treffen. Käme es zu einer weiteren Entscheidung eines OLG, würde ich das auch für gut möglich halten, auch wenn sich eine solche Entscheidung sicherlich mit den Gründen der Dresdner Entscheidung intensiv auseinandersetzen müsste. Selbst wenn ich die Entscheidung des OLG Dresden für richtig halte, sollte man aber eben ehrlicherweise einräumen, dass die Frage der Zulässigkeit der Personenbeförderung auf Fahrradtaxen nach wie vor umstritten und nicht als bundesweit einheitlich beantwortet betrachtet werden kann. Wiki257 (18:45, 29. Jan. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)