Diskussion:Fahrtenbuch

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hansdampf12345 in Abschnitt Auferlegung Fahrtenbuch
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1,6% laut welchem Gesetz?[Quelltext bearbeiten]

Wo kommen die 1,6% im Abschnitt "Beispielrechnung" her? Muss es nicht 1% heißen? Oder wurde hier etwa die 1,6%-Regelung angewendet :-) (nicht signierter Beitrag von 91.43.91.87 (Diskussion) 20:48, 4. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Außendienst[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

die Sache mit der 1% Regelung ist mir klar! Mir stellt sich jedoch einfach Frage bzgl. der 0.03 % Anrechnung (Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz)! Werden diese auch angerechnet, wenn man im Außendienst ist, und nicht täglich seinen Arbeitplatz beim Arbeitgeber sondern direkt den Kunden anfährt?

Gruß 11:48, 17. Jun 2005 (nicht signierter Beitrag von 62.246.53.52 (Diskussion) )

0,03% pauschale Versteuerung der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitstätte[Quelltext bearbeiten]

Wer die 1% Regel anwendet, also auf ein Fahrtenbuch verzichtet und das Fahrzeug auch nur gelegentlich für direkte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte nutzt, bekommt automatisch die 0,03% pauschal angerechnet. Das ist unabhängig davon ob diese Fahrten nur einmal oder jeden Arbeitstag anfallen. Das ist Bestandteil der pauschalen Versteuerung. Umgehen kann man das nur durch die Führung eines Fahrtenbuches. Allerdings wird dann auch nicht mehr die 1% Regelung angewendet. Es ist nämlich nicht möglich die beiden Methoden zu kombinieren, also die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte per Fahrtenbuch abzurechnen und den Rest pauschal zu versteuern. Wenn ein Unternehmen nicht generell die 1% Methode anordnet, lohnt es in den meisten Fällen mal eine Vergleichsrechnung zu machen. Für Unternehmen bringt die Fahrtenbuchmethode im Übrigen auch Steuervorteile.

Udo Koch 22:40, 19. Sep 2005 (nicht signierter Beitrag von Sir udo (Diskussion | Beiträge) )

Wechsel des Steuermodells[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, wir haben in der Firma die Diskussion, ob man im laufenden Jahr zwischen den beiden Steuermodellen wechseln kann? Oder vielleicht sogar rückwirkend, wenn ein Fahrtenbuch geschrieben wurde, aber bis jetzt nach der 1% -Regel versteuert wird. Klaus-Peter Fischer 10:12, 28. Apr 2006 (nicht signierter Beitrag von 62.225.48.99 (Diskussion) )

Da kann man doch am besten direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Normalerweise sind die freundlich und haben für sowas schon mal paar Minuten Zeit. --217.7.68.91 07:52, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Fahrtenbuch bei PKW im Betriebsvermögen: Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte beim Fahrtenbuch (Heimfahrten)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe da mal eine Frage zum Beispiel. Dort heißt es:
PKW-Kosten p.a. 7.500 € (wie oben)
30.000 km Gesamtfahrleistung = 10.000 km Familienheimfahrten, 10.000 km Privatfahrten, 10.000 km reine Betriebsfahrten
Der betriebliche Anteil ohne Heimfahrten beträgt damit 66 %.
Müsste das nicht heißen:
Der betriebliche Anteil mit Heimfahrten beträgt damit 66 %. ODER
Der betriebliche Anteil ohne Privatfahrten beträgt damit 66 %.
Bei mir sind nämlich 10.000 km von 30.000 km rund 33 % und da wie weiter oben geschrieben wurde, Heimfahrten mit zu den betrieblichen Fahrten zählen, wäre dies eine widersprüchliches Beispiel.
LG René

Sehe ich genauso. Das Beispiel ist zumindest verwirrend!

78.43.202.124 16:03, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Habe die Änderung ausfindig gemacht: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fahrtenbuch&diff=next&oldid=81918921

Meines Erachtens sollte sie rückgängig gemacht werden. Was denkt ihr?

78.43.202.124 16:09, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo - ich bin auch darüber gestolpert. Es ist meiner Meinung nach nur ein kleiner Denkfehler - ein Versehen. Die ursprüngliche Version vom 25. November 2010, 13:17 Uhr war richtig. Sieht dass jemand anders? Viele Grüße -- Gfl1984 13:43, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fahrtenbuch bei PKW im Betriebsvermögen: Entfernungs-km und gefahrenen Kilometer[Quelltext bearbeiten]

Missverständniss oder Verwechselung zwischen: Entfernungs-km und gefahrenen Kilometer Meiner Meinung liegt ein Missverständniss oder Verwechselung vor.

Der Fiskus akzeptiert pauschal 0,30 € pro zurückgelegten Kilometer. Dieses Kilometergeld ist eine steuermindernde Betriebsausgabe. http://www.meisterbrief-aktuell.de/newsletterarticle.asp?his=1654.1656.6698&id=11702&year=0

Bei den 30 Cent pro Entfernungs-km handelt es sich meiner Meinung nach um die Entfernungspauschale http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale, die aber hier nicht anzuwenden ist, da sie nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gilt. Ich bin kein Experte und bitte um Euere Meinung. Viele Grüße --Gfl1984 14:01, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Alternativrechnung Verzicht auf Dienstwagen und Fahrtenbuch[Quelltext bearbeiten]

Müsste es hier nicht genau genommen heißen: "Alternativrechnung: Verzicht auf Dienstwagen und führen eines Fahrtenbuches" Vielleicht war das ja gemeint. So wäre es meiner Meinung nach eindeutiger. Was meint Ihr? Viele Grüße --Gfl1984 14:06, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Alternativrechnung Verzicht auf Dienstwagen und Fahrtenbuch: Fahrtenbuch?[Quelltext bearbeiten]

Ein Fahrtenbuch muss doch in jedem Fall geführt werden. Mein Vorschlag wäre: "Im Vergleich zum PKW im Privatvermögen (Nutzung des eigenen privaten PKW) kann der Unternehmer durch das Führen eines Fahrtenbuches 1000 € mehr absetzen." So zu ändern: "Im Vergleich zum PKW im Privatvermögen (Nutzung des eigenen privaten PKW) kann der Unternehmer durch die Überführung des PKW in das Betriebsvermögen 1000 € mehr absetzen." Die 1.000,- € sind meines erachten auch diskussionswürdig aber nicht Thema dieser Anmerkung. Was haltet Ihr von meinm Vorschlag? Viele Grüße --Gfl1984 14:20, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

sinnvoller Weblink[Quelltext bearbeiten]

Ich würde www.Fahrtenbuch.com als sinnvolle Ergänzung bei den Weblinks sehen. (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.88 (Diskussion) 11:29, 4. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

"entnommen aus..."[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Grund für diesen Einleitungssatz? Ist der Abschnitt etwa als Zitat zu verstehen? --Wunschpunkt (Diskussion) 21:46, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:25, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

wo genau sind die fiktiven kfz-kosten für privatnutzung in der EÜR anzusetzen?[Quelltext bearbeiten]

danke für den versuch einer klärung des vertrackten themas "kfz-privatnutzung" (einfach geht ja nicht in der deutschen behördenwelt...)! eine wesentliche frage für die, die ihre EÜR und die steuererklärungen selbst machen: wo ist der kostenanteil für die kfz-privatnutzung in der EÜR anzusetzen, also in der beispielrechnung die "1.125 € pro Jahr, ergo 93,75 € pro Monat"? wenn ich also jährlich abrechne, wo stehen dann die 1.125 € in der EÜR (in österreich heißt die EÜR besser EAR = einnahmen-ausgaben-rechnung!)? schlicht bei den einnahmen? wo sie dann das geschäftsergebnis erhöhen, sodass ich also nicht nur umsatzsteuer drauf zahle, sondern auch mehr ekst? und wird dann die umsatzsteuer draufgerechnet oder als inkl. gesetzt? ich vermute mal inkl., weil die kfz-kosten ja brutto-kosten sind.

leider gibt der https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html zu diesen fragen keine hinweise...

das FA gab mir folgende leider nicht ganz klare hinweise: "Allgemein kann ich ... sagen, dass die private Nutzung des Pkws (?) in Ihrer Einnahme-Überschuss-Rechnung als Einnahme zu erfassen ist. ... In der Umsatzsteuererklärung ist die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe zu berücksichtigen. Die Vorsteuer ist lediglich für die betriebliche Nutzung abziehbar." mit "die private Nutzung des Pkws" ist dann wohl der kosten-anteil (proportional zu dem km-anteil) gemeint.

danke für klärung, möglichst auch im artikel! --HilmarHansWerner (Diskussion) 12:09, 15. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Auferlegung Fahrtenbuch[Quelltext bearbeiten]

Hier im Artikel steht, dass ein Fahrtenbuch bei „[…] schwerwiegenden Verkehrsverstößen im Straßenverkehr (Ahndung ab einen Punkt) […]“ auferlegt werden kann. Die Info ist nicht belegt und ich kann dazu auch nichts finden. In der StVO wird nicht von schwerwiegenden Verkehrsverstößen (ab einem Punkt) gesprochen und meine Erfahrung sagt auch, dass das schon bei kleineren Verstößen passieren kann. Hansdampf12345 (Diskussion) 23:49, 17. Dez. 2021 (CET)Beantworten