Diskussion:Folgerecht

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Braucht ein Update.--80.187.97.90 09:35, 14. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gibt es eigentlich Kritik am Folgerecht? Es soll ja den Künstler an der Wertsteigerung beteiligen, bereichert ihn aber auch bei Wertminderung bei jedem Verkauf wieder. Wenn ich ein Bild eines nicht gemeinfreien Werks für 50.000 Euro kaufe, fällt dabei eine Folgrechtzahlung von sagen wir 2.500 Euro an. Wenn ich es übermorgen für 50.000 Euro weiterverkaufe, falen schon wieder 2.500 Euro an. Wertsteigerung: null. Wenn es der Käufer dann 10 Jahre später für 20.000 Euro weiterverkauft, hat er 30.000 Euro Verlust gemacht, aber der Künstler bekommt schon wieder 1000 Euro. Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug sozusagen, das empfinde ich als einigermaßen absurd. --Anvilaquarius (Diskussion) 14:19, 19. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]