Diskussion:Generalissimus

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Kirchlicher Generalissimus?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt auch in der römisch-katholischen Kirche einen generalissimus. Weiß jemand, was das ist? --193.196.8.102 17:09, 13. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Streichungen[Quelltext bearbeiten]

In der Literatur find ich keine Belege dafür, dass Tilly und Ruprecht von der Pfalz auch Generalissimus waren. Ich neige zum Streichen, wenn kein Anderer belegten Einspruch einlegt. Zuolin war Großmarschall, was nicht Generalissmus bedeuten muß. Aber mit dem Hinweis könnte m. E. der Name verbleiben. --Roland Kutzki 14:47, 19. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]


M.E. fehlt hier Prinz Heinrich von Preussen, welcher von seinem Bruder Friedrich II nach der verlorenen Schlacht von Kunersdorf zum preussischen Generalissimus ernannt wurde. (nicht signierter Beitrag von 84.177.149.189 (Diskussion | Beiträge) 03:11, 23. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Adolf Hitler[Quelltext bearbeiten]

nach der obenstehenden Definition war Hitler Generalissimus, auch wenn er diesen Titel offiziell nicht trug. Insgesamt verfügte er über mehr persönliche Macht auf den politischen und militärischen Appparat, als andere z.B. Franco. Das Als Führer und Reichskanzler war er zugleich Oberkommandierender der Wehrmacht (Oberster Befehlshaber der Wehrmacht) und übte seit Ende 1941 das Oberkommando des Heeres unimttelbar aus. (nicht signierter Beitrag von 88.64.235.206 (Diskussion) 16:49, 16. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ja, und? --Ekkehart Baals 18:38, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Müsste er in die Liste.

Nee, Herr Namenlos! Er hat sich nicht so genannt, er wurde nicht so genannt und nur nach der Definition her passten noch eine Reihe anderer "Persönlichkeiten" darein. Wir gehen hier nur von der Begrifflichkeit aus. --Ekkehart Baals 10:56, 17. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wallenstein (Erl.)[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird zum einen angegeben, Wallenstein sei "um 1630" Titelträger gewesen, bei den Beispielen jedoch zum anderen das Jahr 1625 angegeben. Was stimmt denn nun konkret? --Aloiswuest 19:45, 12. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank, Roland Kutzki, für die Textergänzung. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 01:07, 19. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

KuK-Monarchie[Quelltext bearbeiten]

In der österreichischen Habsburgermonarchie besaß der Generalissimus die Befehlsgewalt des Generalleutnants (im 17. Jahrhundert höchster Generalsrang); anders als dieser unterstand der Generalissimus jedoch nicht dem Wiener Hofkriegsrat und durfte autark handeln. War ein Generalissimus eingesetzt, blieb während seiner Amtszeit die Position des Generalleutnants unbesetzt.

...und DAS hätte ich gerne belegt. Wortstamm Generalleutnant: General-Lieu-Tenant, General-Stellvertreter. Der Generalleutnant (ebenso Oberstleutnant oder (Hauptmann-)Leutnant) ist immer der Stellvertreter "qui tient lieu pour" jemanden.

Das hier bedeutete, daß es über dem Generalissimo ("General der Generäle") einen weiteren General gäbe, zu dem der "Generalleutnant" der Leutnant ist.

Es ist möglich, daß es sowas gab. Aber dann lassen sich sicher Quellen dazu finden. Unbelegt ist mir das reichlich étrange. --Hornsignal 00:32, 10. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Generalleutnant ist rein-wörtlich der allgemeine Stellvertreter des obersten Kriegsherrn - des Kaisers persönlich. --93.134.248.237 13:35, 11. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

"Generalissimus" klingt für mich Lateinisch. Gibt es nähere Quellen zur Etymologie? --Hornsignal 00:43, 10. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Lateinisch und Italinisch. Zusammensetzung aus General und der Kräftigste oder Bedeutenste im Superlativ als issimus (-issimo als Steigerung). Vergl.: Fortissimo heiß in der Musik sehr laut. Um den Superlativ zu bilden, müssen die Superlativendungen an den Wortstamm des Adjektivs angefügt werden: -issimus, issima, issimum. --Roland Kutzki 14:21, 11. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Politische Autorität[Quelltext bearbeiten]

Sinnvoll wäre es, auch Beispiele für die besagte Verfahrensfreiheit auf der politischen Ebene im Artikel zu bezeichnen. Wallenstein beispielsweise wurde bekanntlich für die Inanspruchnahme dieses Rechts, durch die Verhandlung mit dem protestantischen Feind, von Kaiserlichen ermordet. -- von Hochtraben (Diskussion) 23:37, 19. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

M. E. ist nicht nachweisbar, dass Johann t’Serclaes von Tilly (HRR) Generalissimus war. Sollte aus dieser Liste gelöscht werden. Andere Meinungen? --Roland Kutzki (Diskussion) 20:46, 4. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Das steht doch in der Anmerkung drin. Was willst Du denn? --Ekkehart Baals (Diskussion) 22:38, 4. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Die Anmerkung wird eher nicht wahrgenommen. Deshalb sollte entweder Tilly aus der Liste gelöscht werden oder eine Ergänzung direkt bei Tilly erfolgen. In anderen Sprachen wurde Tilly aus der deutschsprachigen Wikipedia übernommen, da die Anmerkung übersehen oder nicht verstanden wurde. Ich bin für löschen da ich bisher keine Quelle gefunden habe. --Roland Kutzki (Diskussion) 12:43, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]