Diskussion:Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

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Ich sehe nicht, dass dieser Artikel hier wesentlich mehr Informationen gibt, als sie im längst bestehenden Lemma Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen gibt. Nicht korrekt finde ich es, einfach ohne Diskussion die dort aufgeführten Textteile zu löschen und herher zu verlagern, und dort dann einen Link zu setzen! Holgerjan 21:04, 31. Jan 2006 (CET) Der Titel dieses Artikels ist für eine Enzyklopädie aber geeigneter. Da er der Name eines Gesetzes ist. --Optimismus 21:16, 31. Jan 2006 (CET)

Bla blubb. Ein eigenes Gesetz erhält einen eigenen Artikel bzw. Lemma. --Benatrevqre …?! 11:27, 29. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Fein, dass du hier heute einen Disku-Beitrag von 2006 kommentierst... In erster Linie richtete sich der Protest damals um das völlig regelwidrige (copy&past) Übertragen eines Textes in ein anderes Lemma - ohne die Versionsgerschichte mitzunehmen und sich dadurch die Autorenschaft zuzueignen. Eine Ausgliederung/Lemmafrage hätte man überdies seinerzeit auch vorher ansprechen/ankündigen können. Angesichts des Sachverhalts und des Zeitablaufs ist dein Kommentar, wie richtig vorangeschickt, Bla blubb ... --Holgerjan 14:00, 29. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke für deinen Senf, auf dass die Wurst damit nun hoffentlich besser schmeckt… ;-) --Benatrevqre …?! 14:22, 30. Okt. 2011 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 14:22, 30. Okt. 2011 (CET)

Was spricht dagegen, den Artikel zu dem korrekten (amtlichen) Namen (Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege) zu verschieben und dieses Lemma als Weiterleitung zu erhalten. Siehe auch beispielsweise Gesetz über die politischen Parteien und entsprechend Parteiengesetz? Grüße --AT 13:38, 1. Feb 2006 (CET) das spricht gar ncihts dagegen Schwierige ist das Verhältnis zum Artikel Aufhebung... --Optimismus 14:07, 1. Feb 2006 (CET)

Ich fände es auch besser, wenn es unter dem Gesetzestitel in Wikipedia stehen würde. Kann es aber nicht verschieben, da ich anscheinend zu den 1% der neuesten Nutzer gehöre. Der jetzige Titel "NS-Unrechtsaufhebungsgesetz" ist irreführend, da der Titel auf ein Gesetz aus dem Dritten Reich schließen läßt anstatt auf ein Bundesdeutsches. -- -Maik- 22:09, 2. Feb 2006 (CET) das ist die offizielle abkürzung des gesetzes.--Optimismus 08:48, 3. Feb 2006 (CET)

Habe es jetzt verschoben, wobei ich deinen Beitrag nicht gesehen habe, da er hinter und nicht unter meinem stand. Ändert nichts daran, daß es so besser ist. Wieso ist eine offizielle Abkürzung? Kannst du das belegen? -- -Maik- 12:57, 6. Feb 2006 (CET) einfach den link folgen und keine eigentmächtigkeiten begehen--Optimismus 13:25, 6. Feb 2006 (CET)

Mir ist erst ein Fehler beim Verschieben unterlaufen - jetzt müßte alles richtig sein. Der Artikel läuft jetzt unter "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege". Von "NS-Unrechtsaufhebungsgesetz" wird hierher weitergeleitet. "einfach den link folgen und keine eigentmächtigkeiten begehen" - Was meinst du damit? Ist leider für mich unverständlich geschrieben. -- -Maik- 14:20, 6. Feb 2006 (CET)

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem Filbinger-Artikel stieß ich auf diesen hier. Nach Lektüre des Gesetzes, seiner Begründung und der Plenarprotokolle habe ich ihn überarbeitet. Nun ist m.E. die Regelung korrekter dargestellt, auch die Kontroverse von 2002 wird verständlicher. Man kann aber alles noch ausbauen. Wie klappt eigentlich der link zum Gesetzestext hier in wiki? Könnte man statt des externen links einfügen.--Filtor 15:45, 17. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Homosexualität[Quelltext bearbeiten]

Im Gegensatz zur vorliegenden Darstellung/Version wurde bereits in der Fassung von 1998 die Verurteilung nach $ 175 als aufgehoben erklärt:

NS AufhG Fassung von 1998

...strafrechtliche Entscheidungen, die auf die in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen:
  • 26. Folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 in seiner am 30. Januar 1946 gültigen Fassung: §§ 2, 9, 10, 16 Abs. 3, § 42a Nr. 5, § 42k, 80 bis 94 einschließlich, § 102, 103, 112, 134a, 134b, 140, 140a, 140b, 141, 141 a, 142, 143, 143a, 175, 175a Nr. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935 (RGBl. I S. 839), § 189 Abs. 3, § 210a, 226b, 291, 353a, 370 Nr. 3[1]
  • Und dies ist der Link zum RGBl 1935, S. 839 (hier S. 841 Art. 6), auf den das NS AufhG 1998 Bezug nimmt: [1]

Die Neufassung von 2002 bezog nun die Aufhebung Urteilen der Militärgerichte ein (Desertion). -Holgerjan 19:55, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Mindestens Dein letzter Satz ist falsch: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2714.pdf Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege--Atalanta 00:26, 27. Apr. 2009 (CEST) weitere Quelle: http://www.wuestenstrom.ch/page7/page7.html[Beantworten]


DEINE QUELLE SAGT "Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 23.7.2002 I 2714"--Atalanta 00:36, 27. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Du hast Recht! Bitte, füge deine Version ein! --Holgerjan 00:37, 27. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Historische Aufarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Wie kam es zu diesem Gesetz, 50 Jahre (!) nach dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee? Die Zusammenhänge müssen ja nicht direkt ins Lemma, aber ein paar Verlinkungen wären sehr hilfreich. Im Voraus dankt Hodsha (Diskussion) 22:47, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Wann wurde 2. Änderungsgesetz verabschiedet?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, der Bundestag "beschloss dieses Gesetz am 24. September 2009". Der Satz verweist per Einzelnachweis auf einen Beitrag von Das Parlament. Dort steht, es "stimmte der gesamte Bundestag am 8. September" zu. In anderen Artikeln wie Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen und Kriegsverrat im Nationalsozialismus wird auch der 8.September als Datum des Bundestagsbeschlusses genannt. Welches Datum stimmt denn nun? -- Dan(127.0.0.1) 13:11, 17. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Zu dem Gesetz gibt es drei Entwürfe. Diese und die zugehörigen Gesetzgebungsvorgänge sind vom Bundestag im parlamentarischen Informationssystem (DIP) detailliert hinterlegt. Daraus habe ich die Zeitpunkte extrahiert und im Artikel eingetragen. Die Chronologie sollte jetzt geklärt sein. Was fehlt ist etwas zu den Hintergründen, Motivation der Beteiligten Parteien und Stimmen von Betroffenen, usw. -- Dan(127.0.0.1) 17:55, 17. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Dan(127.0.0.1) Datumsangaben korrigiert und diese passen mit den beiden anderen genannten Artikeln überein. 19. 7. 2021 (CET)

(ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von (127.0.0.1) (Diskussion | Beiträge) 18:41, 19. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]