Diskussion:Grüner Knopf

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fonero in Abschnitt Grüner Knopf bei...
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Kritik[Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Textilbranche hält den "Grünen Knopf" für überflüssig und die Kriterien für kaum kontrollierbar. Die Präsidentin des Gesamtverbandes textil+mode, Ingeborg Neumann, sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND/Montag): "Wir haben bereits zahlreiche Qualitätssiegel, die auch international anerkannt sind. Ein zusätzliches nationales Siegel macht deshalb keinen Sinn." Es werde zu mehr Siegelunklarheit und nicht zu mehr Siegelklarheit führen. Anderen geht das Vorhaben nicht weit genug. Uwe Wötzel vom internationalen Netzwerk "Kampagne für Saubere Kleidung" sagte dem RND: "Die Kriterien sind deutlich zu schwach, die Überwachung unzureichend und die Ausnahmen zu umfangreich." Eines der Hauptprobleme sei, dass in den Kriterien nur die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes verankert sei. "Doch der ist in der Regel so niedrig, dass niemand davon leben kann." Kritisiert wird unter anderem auch, dass in der Startphase nur die Arbeitsbedingungen beim Nähen, Färben und Bleichen in den Blick genommen werden, nicht aber beim Weben, Spinnen und der Rohstoffproduktion. (nicht signierter Beitrag von 80.187.120.87 (Diskussion) 21:56, 9. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Eintrag beim DPMA und andere Merkwürdigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Gütesiegel wurde ausgeführt, dass es keine Legaldefinition dieses Begriffes gibt. WAS GENAU soll also beim DPMA eingetragen worden sein? Es klingt natürlich viel eindrucksvoller, wenn etwas beim DPMA eingetragen sein soll...

Eine angebliche "staatliche Überwachung" bedarf immer einer verwaltungsrechtlichen Grundlage. Der Staat darf nur Überwachen, was gesetzlich normiert ist, "Gütesiegel" sind dies nicht. Wenn das ganze außerdem als "global" bezeichnet wird, dann muss ich mal so fragen, für welchen Teil unseres Globus die deutschen Behörden denn zuständig sind (... heute gehört uns Deutschland, morgen die ganze Welt....??)

Wer immer diese Formulierungen verzapft hat und nun hoffentlich die rechtlichen Hintergründe mit äußerster Präzision und erheblichem juristischen Sachverstand nachrecherchiert, sollte den obengenannten Artikel über Gütesiegel möglichst auch gleich anpassen, denn dort steht ebenfalls kein einziges Wort über eventuelle rechtliche Gemeinsamkeiten. Wem GEHÖRT denn das Gütesiegel und was GENAU kann derjenige unternehmen, damit ich sein Gütesiegel nicht einfach auf meinen minderwertigen Produkten anbringe und diese dann zu überteuerten Preisen verkaufe.

Nur so als Tip aus der hohlen Hand, damit derjenige, der sich daran macht nicht so im Dunkeln stochern muss:

  1. Das ganze hat fast immer etwas mit dem Markenrecht zu tun.
  2. Eine Marke entsteht durch Benutzung und kann JEDES Zeichen mit Unterscheidungskraft sein, durch die Eintragung entstehen nur bestimmte Rechte. Gütesiegel besitzen Unterscheidungskraft, können also sehr gut als Marke abgebildet werden.
  3. Es gibt verschiedene Markenformen, darunter auch "Kolektivmarken" und ganz neu - als privates Gegenstück - "Gewährleistungsmarken", die eigentlich ganz genau darauf zugeschnitten wurden, um als Gütesiegel verwendet zu werden.
  4. Der Markeninhaber darf die Markennutzung lizensieren und an die Einhaltung bestimmter Bedingungen knüpfen. Er kann dies auch in Form einer "Marken-AGB" tun (so wie dies Facebook tut).
  5. Bestimmte Formen der Markennutzung (z.B. als Zitat oder im Zubehörhandel) dürfen nicht eingeschränkt werden.
  6. Einige Gütesiegel werden auch durch gesetzlich bestimmte Zeichen symbolisiert und unterliegen gesetzlichen Vorschriften.
  7. Bildmarken dürfen nicht mit diesen Zeichen verwechselt werden können.
  8. Die Einhaltung eines Verhaltenscodex kann zwar nicht eingeklagt werden, aber wenn ein Unternehmen behauptet, einen Codex zu beachten, muss es dies auch tun (Unlauterer Wettbewerb).
  9. Bestimmte Eigenschaften eines Produktes oder die Einhaltung eines Codex können unabhängig geprüft werden. Bestimmte Anbieter dieser Prüfungen gestatten auch die Verwendung des Namens oder einer Marke, welche dann an die Stelle eines Gütesiegels treten kann (Beispiele: Fresenius, TÜV).

Es gibt verschiedene Techniken, um die Funktion des Gütesiegels rechtssicher zu gestalten. Es wäre sehr interessant, WELCHE dieser Techniken hier angewendet wurde. Es wäre ebenfalls sehr interessant WER zum Teufel überhaupt dieses Gütesiegel eingeführt hat: das BMZ? ein Branchenverband? ein Umweltverband?--93.233.56.71 23:31, 9. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Grüner Knopf bei...[Quelltext bearbeiten]

ALDI führt Textil-Siegel "Grüner Knopf" ein. --Fonero (Diskussion) 14:51, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten