Diskussion:Große Anfrage

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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geht das nicht etwas ausführlicher??--Zaungast 20:24, 12. Nov 2004 (CET)

aller anfang ist schwer, und etwas ist besser als garnichts.
sieht doch schon ganz chic aus!

Frist?[Quelltext bearbeiten]

Aus welcher Norm ergibt sich denn die Frist von 6 Wochen für die Beantwortung einer großen Anfrage?

Ich hab gerade mit dem Parlamentsdienst des Bundestags telefoniert, anscheinend gibt es keine Frist von 6 Wochen? Antworten auf Anfragen können bis zu einem halben Jahr dauern, weil alle Details geklärt werden müssen, woher stammt also diese Aussage, daß es 6 Wochen dauert? Marzahn 16:32, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Ich ann die 6-Wochen Frist auch nirgendwo finden. Sollte sie dann aus dem Artikel rausgenommen werden, solange keine andere Angabe vorliegt? Gruß Felix

Ist in der Tat der Bundespräsident für die Verlängerung der Frist verantwortlich?! --87.160.151.43 18:18, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn wohl eher der Bundestagspräsident, aber ich hab auf die Schnelle keinen Beleg finden können und den Satz daher rausgenommen. --C. Löser 18:39, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Artikel behandelt nur Bundestag[Quelltext bearbeiten]

Bisher behandelt der Artikel nur die große Anfrage beim Bundestag. Das sollte vielleicht klarer herausgestellt werden. Denn Große Anfragen gibt es auch in fast allen Landesparlamenten; zumeist auch unter der Terminologie und mit inhaltlich überschaubaren Abweichungen (ich glaube allein in Bayer firmiert sie Interpellation) --84.189.72.106 18:44, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

"Politische Richtungskontrolle"[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand erklären was unter einer "politischen Richtungskontrolle" zu verstehen ist. --Nicor 22:22, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:06, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten