Diskussion:Grundherrschaft/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 130.255.107.132 in Abschnitt Formulierung "Ausnützen Schwächerer"
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Inhalt

Der Artikel ist äußerst bruchstückhaft und muss dringend überarbeitet werden. --Kahaes 23:08, 3. Sep 2006 (CEST)

  • Bauern und ihre Herren - Leben in der Grundherrschaft
    • der adlige Grundherr
    • der Meier
    • das Gesinde (Knechte, Mägde, Handwerker)
    • die unfreien Bauern und ihre Familien
  • (keine Überschrift)
    • auf dem Salland ist der Herrenhof
    • auf dem Hufenland sind die Bauernhöfe und die Fronhöfe
  • Aufgaben auf dem Hufenland
    • Abgaben, Frondienste
    • Land, Herrschaft, Schutz, Rechtsprechung
    • Abgaben, Dienste

Als Grundherrn traten im 14. Jahrhundert, zumindest im süddeutschen Raum häufig auch städtische Bürger(geschlechter) auf. In den Orten, die mir geläufig sind, hatte die (stark zersplitterte) Grundherrschaft z.T. schon im 14. Jahrhundert die höhere Gerichtsbarkeit an eine politische Herrschaft verloren, die auch Steuern erhob. Die Grundherrn waren zu bloßen Grund- und Hofbesitzern abgesunken, die aber den Hof meist an Bauern weiterverliehen (Lehenbauern) und die dafür einen jährlichen Grundzins bezahlen mussten. Im Laufe des 16. Jahrhunderts waren die Grundherrn häufig nur noch "Sackaufhebern", die von den mit Grundzinsen belasteten Höfen die jährlichen, ertragsunabhängigen Grundzinsen kassierten, ohne Gegenleistungen zu erbringen. Die Bauern wurden im Gegenzug aber de facto fast zu Besitzern des Hofes und des Landes, das sie bewirtschaften (Erblehen). Lehenhöfe wurden frei verkauft, geteilt etc. ohne dass der Grundherr in die Lehenfolge eingriff. Selbst die Ausstellung eines Lehenbriefs und -revers unterblieb dann häufig im Laufe des 18. Jahrhunderts. Der Zehnt war meist sogar an eine dritte Institution gegangen (Zehntherr). Zeitliche Entwicklung wie regionale Unterschiede der Grundherrschaft kommt im Artikel irgendwie nicht richtig rüber. Das oben sind nur ein paar Beispiele von drei Dörfern am Ostabhang des Schwarzwaldes. -- Engeser 14:38, 31. Jan. 2007 (CET)

Hallo Engeser, ich kann Dir nur zustimmen. In Nordwestdeutschland andererseits wurde gerade im 16. Jahrhundert die Dienstverpflichtung der Bauern an ihre Gerichtsherren (meist der Landesherr) deutlich ausgebaut. Die Landesherren übernahmen deshalb auch häufig dort die Verfügungsgewalt über die Höfe, wo adelige Grundherren existierten. Zugleich wurden die landesherrlichen Domänen erweitert. Es gab keineswegs nur den Ost-West-Gegensatz, sondern einerseits bestanden im Osten große Unterschiede und zwischen den westlichen Formen der Grundherrschaft gab es höchstens in den prinzipiellen Punkten Gemeinsamkeiten. --Kahaes 21:06, 24. Apr. 2007 (CEST)

Ich kann den beiden obigen Voten aus Schweizer Sicht zustimmen und würde das ganze sogar noch zuspitzen: Der Autor vergisst ganz grundsätzlich, die Grundherrschaft von der Territorialherrschaft zu unterscheiden, es herrscht ein Durcheinander dieser beiden Ordnungsprinzipien. Für die Schweiz galt sozusagen bis zu den liberalen Umwälzungen weitgehend folgendes: Die Bauern waren Erbhörige der Grundherren, mussten ihnen Zehnten und später (mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft) auch Grundzinsen abliefern; zudem waren sie der niederen Gerichtsbarkeit der Grundherren unterstellt. Die Grundherren wiederum - etwa Ritter oder Klöster/Stifte - waren Vasallen der Territorialherren (Grafen oder Herzöge oder Bischöfe oder Reichsvögte). Diese Territorialherren übten die hohe Gerichtsbarkeit (z.B. Blutgericht) über ihr gesamtes Gebiet aus. Nur hier, und nicht bei der Grundherrschaft, spricht man von Untertanen. Diese Territorialherrschaft wiederum verschob sich im Verlaufe des Mittelalters teils vom verarmenden Landadel zu den wirtschaftlich aufstrebenden Städten. Zumindest aus Schweizer Sicht - die deutschen oder österreichischen etc. Verhältnisse kenne ich zuwenig - muss ich sagen: Dieser Text müsste grundlegend überarbeitet werden, damit er wissenschaftlichen Erfordernissen genügt. Hallo-- 194.230.186.74 12:15, 27. Aug. 2007 (CEST)

Formulierungen

Zu Begriffen wie "ins Unerträgliche": haben in einem Lexikon nichts verloren und sind auch wissenschaftlich nicht nachweisbar. --Kahaes 08:31, 7. Sep 2006 (CEST)

Das Bezugsobjekt im folgenden Satz ist mir völlig unklar - wer wurde von wem gezwungen was zu tun? In manchen Fällen bestand die Pflicht, die im Eigentum des Grundherrn stehende Mühle gegen Gebühr zu nutzen, wenngleich es in solchen Fällen schon von jeher seitens der Grundherrschaft einen Zwang gegenüber der Dorfgemeinschaft gab, vor allem, wenn sie einen Gemeinschaftsbetrieb (Allmende) darstellte. Bitte umformulieren! --ComradeMicha 18:24, 18. Okt. 2009 (CEST)

Verteilung Rechte und Pflichten in der Grundherrschaft

Hallo 178.191.4.187. Deine Änderung von gestern habe ich zurückgesetzt. Beim einfügen solcher Abwägungen (mehr Rechte hatte der Grundherr als der Untertan) bitte immer eine, hier sogar mehrere Quellen anfügen. Diese Aussage ist auch zeitlich unter verschiedenen Abschnitten und örtlichen Unterschieden zu sehen und kann mE so nicht generell für den Zeitraum der gesamten Grundherrschaft in diesem Sinne vorgebracht werden. Hier bitte unbedingt auf Neutralität achten. --Asurnipal 07:50, 5. Aug. 2011 (CEST)

regionale Unterschiede?

Meines Erachtens wird unzulässig verallgemeinert. Die Verhältnisse östlich der Saale unterschieden sich in einigen Punkten wesentlich von der Darstellung. Daneben gab es hier noch Unterschiede zwischen Sachsen und Brandenburg/Mecklenburg. In der Literatur wird zwischen Grundherrschaft und Gutsherrschaft unterschieden. Das kommt im Artikel nicht zum Ausdruck, selbst das Lemma Gutsherrschaft fehlt. --Striegistaler (Diskussion) 22:25, 12. Aug. 2013 (CEST)

Formulierung "Ausnützen Schwächerer"

Diese Herrschaftsform des Ausnützen Schwächerer für die eigenen Lebensbedürfnisse durchzieht deren Dasein auf Erden.

Aus heutiger Zeit mag dies so zu sehen sein (Demokratie, gemeine Gerichtsbarkeit, sonstige Mitwirkungsrechte), auf der anderen Seite bot (wie übrigens auch der Text nahelegt) der Grundherr allerdings auch Schutz etc, von einem puren "Ausnutzen" kann also nicht die Rede sein und verzerrt die Realität aus der Perspektive. (nicht signierter Beitrag von 130.255.107.132 (Diskussion) 21:43, 13. Apr. 2015 (CEST))