Diskussion:Hauptstadt/Archiv/2009

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Stoffl.s in Abschnitt Niederösterreich
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Hauptstadt

Laut Duden ist der Begriff "Hauptstadt" an den Sitz der Regierung gebunden. Hauptstadt ist also dort, wo ein Land seinen Regierungssitz hat. Erst zweitrangig, also in Klammer kommt die grösst Stadt eines Landes in Frage. Daher ist auch die Hauptstadt der Niederlande nicht (wohl nach Niederländischer Eigendefinition) Amsterdam, sondern Den Haag. Weil dort der Regierungssitz ist.

International politische Akzeptanz erlangen diese Hauptstädte durch die Einrichtung der Landesvertretungen bzw. der Botschaften in den jeweiligen Hauptstädten. Das Haupt, der Kopf, ist bekanntlich jener Körperteil, in dem die Entscheidungen getroffen werden. Daher sollten wir uns davon auch nicht entfernen, wenn es um die Hauptstädte geht.

Haupt|stadt, die [mhd. houbetstat]: [größte] Stadt eines Landes, in der sich der Regierungssitz befindet (Abk. ...

Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch


Hauptstadt [Haupt-stadt] die;die (oft größte)Stadt e-s Landes, in der die Regierung ihren Sitz hat: Paris ist die Hauptstadt von Frankreich||hierzu haupt städ tisch Adj

Quelle: Microsoft Encharta Enyzklopädie Professional 2004


Naja ich denke die niederländischen Gesetze haben gegenüber einem deutschen Wörterbuch, dass nur für den dtspr. Raum gültig ist, Vorrang. --Libereco Li 16:38, 17. Jan. 2009 (CET)

Souverän

Ich glaube, der erste Satz bedarf einer Überarbeitung. In einer Demokratie ist das Volk (nicht das Parlament) souverän, und das schließt heute die meisten Monarchien ein, in denen der/die XXX/in nicht Souverän, sondern Symbol, Garant, Verkörperung, was auch immer ist. Eigenartig sind auch die Staaten, in der Gott der Souverän ist, trotzdem dessen Haupttempel nicht das Merkmal der Hauptstadt des Landes ist. [Das Vereinigte Königreich ist wohl ein Sonderfall: Das Parlament aus König/in, Ober- und Unterhaus ist der Souverän, nicht die Völker der Anglen, Walser, Schotten und Iren.] 85.178.123.54 12:25, 15. Mär. 2009 (CET)

Chile

Hallo. Laut Definition einer Hauptstadt am Anfang des Artikels müsste Valparaíso die Hauptstadt Chiles sein, da Sitz des Parlaments. Stattdessen ist aber Santiago de Chile die Hauptstadt. Entweder ist Santiago eigentlich keine Hauptstadt oder die Definition stimmt nicht. Ist eine Hauptstadt nicht einfach eine von einem Staat als symbolisch wichtig bestimmte Stadt mit politischer Bedeutung? Das würde für heute Berlin, früher Bonn, für Amsterdam, Washington und Santiago de Chile zutreffen ohne dass die Städte jeweils unbedingt Sitz von Parlament, Regierung, König etc. sind. Stern 12:49, 15. Mär. 2009 (CET)

Kann dem nur zustimmen. Habe den Einleitungssatz dahingehen modifiziert. --Zoris Trömm 14:39, 15. Mär. 2009 (CET)

"meist per Verfassung" ??

Ich habe gerade zwanzig (meist afrikanische Staaten) überprüft, und erst beim zwanzigsten ist die Hauptstadt in der Verfassung geregelt.

Also wenn jemand das wieder rein haben möchte, sollte sie/er vorher alle greifbaren Verfassung überprüfen.

Das Vereinigte Königreich und die Französische Republik (und wohl als dessen Reflex die meisten ehemaligen französichen Kolonien) regeln das nicht in der Verfassung. Mein einziger Fund war der Libanon. 85.178.123.114 07:29, 16. Mär. 2009 (CET)

Sinn und Zweck einer Diskussion sollte doch sein, eine wesentliche Veränderung vor dem Umsetzen zur Diskussion zu stellen, die Meinung der anderen einzuholen, sich dies bestätigen zu lassen. Sind die Ergebnisse von "meist" afrikanischen Ländern auch tatsächlich aussagekräftig für Länder mit längerer demokratischer Tradition? Solche Aktionen können durchaus zu Unfrieden führen. Also bitte bedenke vorher, bevor Du den Artikel änderst. Ich habe diesen Zustand einmal hergestellt, wenn Du schon auf die Diskussion verweist, dann mache das nicht auf der Ebene eines Statements. --Hôtesse d'accueil 07:34, 16. Mär. 2009 (CET)
http://www.constitution.org/cons/natlcons.htm
Bitte wieder meine Fassung herstellen. Ich habe gerade die Verfassung der USA und die der Schweiz überprüft. Wenn DREI der klassischen Verfassungen es nicht haben und auch noch die Schweiz nicht und die meisten afrikanischen nicht, dann ist das mit dem MEIST falsch. Das kann so nicht stehen bleiben. Die noch zu leistende Überprüfung kann an zu einer anderen Fassung kommen als meinem Vorschlag. Die alte Fassung ist falsch! In der engl. Wiki steht "meist per Gesetz" (was ja die Verfassung einschließt). Eine andere Möglichkeit ist "oft per Verfassung" oder "meist per Verfassung oder ein anderes Gesetz". Da sollte sich aber jemand vorher die Mühe machen, zu zählen. Also bitte meine Fassung abzusegnen. Die ist vorläufig besser.85.178.123.114 07:54, 16. Mär. 2009 (CET)
Du hast noch immer nicht verstanden, dass wesentliche Änderungen nicht per Anzeige, sondern per Diskussion erfolgen sollen. Schon wieder stellst Du zurück, ohne das Einvernehmen gesucht zu haben. Habe ich undeutlich geschrieben, eventuell sogar unverständlich? Deine Fassung halte ich deshalb für nicht gut, weil sie eines nicht berücksichtig: Dass es auch Gesetze im Verfassungsrang gibt, welche nicht unbedingt Teil einer Verfassung sein müssen bzw. sind. Damit sind sie vom Rang Ersteren jedoch gleichgestellt. Richtiger wäre es, darauf hinzuweisen, dass dieses Postulalt der Verfassung auch existiert. Nicht jedoch die gänzliche Löschung des Inhalts! --Hôtesse d'accueil 08:24, 16. Mär. 2009 (CET)
Liebe Hôtesse, ich habe mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt. Was da stand war FALSCH!!!!! Was ich hingeschrieben habe ist RICHTIG!!!! -- wenn auch nicht vollständig. "in der Verfassung" verstehen 98% der Wiki-Leser bestimmt nicht als "in der Verfassung oder einem Gesetz mit Verfassungsrang"!!!!!. Ich wage auch zu bezweifeln, dass de-facto-Reglungen und Normalgesetz-Reglungen -- in dieser Frage -- meist Verfassungsrang haben. Vieleicht kannst Du mir auf die Sprünge helfen, wo solche "Gesetze im Verfassungsrang" die Sache regeln.85.178.78.93 09:08, 16. Mär. 2009 (CET)
Ich habe gerade die Verfassung Marokkos angeschaut -- nicht, um die hier anstehende Frage zu klären, sondern um zu sehen, ob diverse Residenzstädte genannt werden -- und kann nun mitteilen, dass ich in knapp dreißig überprüften Verfassungen nur EINmal fündig wurde. Ich denke die Freunde des "Verfassungszusatzes" sollten das mal in Ruhe systematisch untersuchen. Mein Eindruck (!) ist, dass vor allen Staaten, in denen es eine Kontroverse gab oder eine Verlegung das in der Verfassung regeln (und andere nur ausnahmsweie). 85.178.78.93 09:26, 16. Mär. 2009 (CET)
Liebe alpenländische Empfangschefin, Deine Formulierung "per Verfassungsgesetz" scheint plausibel -- mehr nicht. Es ist gewiss eine Verbesseung gegenüber "Verfassung", aber ich insistiere ein bisschen: Bei welchen Staaten weißt Du denn -- oder hast den starken Verdacht --, dass die Hauptstadtfrage durch ein Gesetz im Verfassungsrang gereglt ist. Mir fällt da schon das eine oder andere ein, aber nicht genug, um mein Zählergebnis umzustoßen. "oftmals" statt "meist" bringt da schon mehr, und kann (!!) auch so bleiben, aber -- wie gesagt -- die Freunden dieses Satzteilen, sollten mal (soweit im Internet recherchierbar) komplette zahlen vorlegen. 85.178.78.93 10:06, 16. Mär. 2009 (CET)

Niederösterreich

meines Wissens nach hatte Niederösterreich bis zur Erhebung St. Pöltens de jure keine Landeshauptstadt. Wien war ja seit 1924 ein eigenes Bundesland und lediglich Regierungssitz von Niederösterreich. Aber ich werde das noch recherchieren und dann im Artikel ausbessern. stoffl.s 15:50, 5. Jun. 2009 (CEST)