Diskussion:Haushaltsgrundsätze

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Wikiseidank in Abschnitt Notwendigkeit
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Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

ergänzen um: Zulässige Abweichungen von den Haushaltsgrundsätzen müssen spezialgesetzlich in der Bundes-/ den Landeshaushaltsordnungen oder im jährlichen Haushaltsgesetz geregelt sein.--Wikiseidank (Diskussion) 13:30, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Grundsatz der Öffentlichkeit[Quelltext bearbeiten]

bezieht sich ausschließlich (110 (2) iVm 42 (1)) auf die Beschlussfassung des Haushaltsplans/Haushaltsgesetzes und die dazu erforderliche "Verkündung" (Gesetzblatt und hier nur das dünne Gesetz ohne umfangreiches Zahlenwerk/Haushaltsplan). Die öffentliche Einsichtnahme von Gesetzen ist somit kein HAUSHALTSgrundsatz, sondern ein RECHTSgrundsatz.--Wikiseidank (Diskussion) 13:24, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Haushaltsuntreue[Quelltext bearbeiten]

In den USA soll es wohl öfters vorkommen, daß Behördenleiter wegen Verschwendung von Steuergeldern rechtlich belangt werden. Davon, daß in Deutschland jemals ein Politiker oder Beamter wegen Haushaltsuntreue verurteilt oder auch nur angeklagt worden wäre, scheint jedoch wohl nichts bekannt zu sein. Offenbar ist es hierzulande politisch nicht gewollt, Politiker und Beamte für Verschwendung von Steuergeldern juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Argumentiert wird auch, daß die Bürger ja die Möglichkeit hätten, Politiker abzuwählen, wenn die Politiker oder den Politikern untergebene Beamte Steuergelder verschwenden, und daß die Möglichkeit eine andere Partei zu wählen als Sanktion ausreichend wäre (womit indirekt wohl unterstellt wird, daß die Ursache von Verschwendung in der Parteizugehörigkeit begründet sei).--2003:4C:6F53:A401:C4B0:15C1:7BC6:2D6D 20:29, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

114 regelt nicht den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit[Quelltext bearbeiten]

Minimal- und Maximalprinzip gelten nicht (widersprechen sich ja auch), sondern sind theoretische Modelle.--Wikiseidank (Diskussion) 19:52, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Notwendigkeit[Quelltext bearbeiten]

Über diese Diskussion kommend festgestellt, dass sogar der wichtgste Grundsatz fehlt, die Notwendigkeit. Man braucht mit nichts beginnen, auch nicht mit einem Haushalt(splan), wenn es nicht "zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes notwendig" ist.--Wikiseidank (Diskussion) 08:01, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten