Diskussion:Initiativbewerbung

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Definitionen[Quelltext bearbeiten]

Die Definition einer Initativbewerbung ist falsch. Sie gibt etwas das wieder, was die Agentur für Arbeit sich darunter vorstellt.

Eine Initiativbewerbung ist aber etwas viel umfangreicheres und ist mit viel mehr Arbeit verbunden, als die "Blindbewerbung".

Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung, in der der Bewerber dem Unternehmen zu erkennen gibt, dass er oder sie sich über längere Zeit mit dem Adressaten der Bewerbung eingehend beschäftigt hat und darum, ohne dass der Adressat eine Stelle ausgeschrieben hat, sich dort bewirbt.

Denn er ist der Auffassung das Unternehmen würde ihn jetzt brauchen können.

--78.48.224.161 18:43, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schon besser, wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen Massen-Blindbewerbung und Initiativbewerbuzng mit recherche klar wird.--78.48.224.161 18:43, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Initialbewerbung als alternative[Quelltext bearbeiten]

Es scheint sich das Wort Initialbewerbung gerade als Äquivalent zu etablieren. Sollte es in den Artikel aufgenommen werden oder/und eine Weiterleitung eingerichtet werden? -- Varon 10:08, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff ist mir bis heute noch nicht untergekommen. Dshalb habe ich Google bemüht. Viele Treffer sind es nicht; der Begriff scheint vor allem in Österreich und der Schweiz verwendet zu werden, obwohl auch in diesen Staaten in der Regel von Initiativbewerbung gesprochen wird. Von einer Etablierung möchte ich nicht reden, solange sich „Initialbewerbung“ im Promillebereich von „Initiativbewerbung“ bewegt. -- Bendix Grünlich (Diskussion) 21:50, 30. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]